à propos Geldwäsche i.V.m. Glücksspiel |
Wilde Irene
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à propos Geldwäsche i.V.m. Glücksspiel |
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Angenommen ich als Automatenaufsteller würde über die technische Möglichkeit verfügen, beim Spiel an Glücksspielautomaten ganz gezielt "Gewinne" zur Auszahlung zu bringen.
"Gewinne", die vom Glücksspielgerät nur als "Spielergewinn" verbucht würden, tatsächlich jedoch in meine Tasche fließen würden.
Wenn ich dann diese "Gewinne" der Gerätekasse zufügen und als (zusätzliche) Einnahme verbuchen und somit auch versteuern würde,
wäre das dann auch "Geldwäsche"?
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17.12.2012 11:26 |
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Solon
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rosebud
Routinier
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RE: à propos Geldwäsche i.V.m. Glücksspiel |
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Zitat: |
Original von Wilde Irene
Angenommen ich als Automatenaufsteller würde über die technische Möglichkeit verfügen, beim Spiel an Glücksspielautomaten ganz gezielt "Gewinne" zur Auszahlung zu bringen.
"Gewinne", die vom Glücksspielgerät nur als "Spielergewinn" verbucht würden, tatsächlich jedoch in meine Tasche fließen würden.
Wenn ich dann diese "Gewinne" der Gerätekasse zufügen und als (zusätzliche) Einnahme verbuchen und somit auch versteuern würde,
wäre das dann auch "Geldwäsche"?
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hi,
nein, das ist keine Geldwäsche, das ist Be....ß an den Spielern !
Du klaust Ihnen ihre Gewinne.
Du kannst aber auch ein Gerät mit einer sehr niedrigen AQ hinstellen, dann passiert theoretisch dasselbe.
In der Praxis schiesst du dich damit aber ins Knie, weil die Spieler diese Geräte meiden würden, da die Geräte mit der höchsten AQ am meisten Spass machen.
grüsse
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2
17.12.2012 16:17 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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RE: à propos Geldwäsche i.V.m. Glücksspiel |
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Zitat: |
Original von rosebud
Zitat: |
Original von Wilde Irene
Angenommen ich als Automatenaufsteller würde über die technische Möglichkeit verfügen, beim Spiel an Glücksspielautomaten ganz gezielt "Gewinne" zur Auszahlung zu bringen.
"Gewinne", die vom Glücksspielgerät nur als "Spielergewinn" verbucht würden, tatsächlich jedoch in meine Tasche fließen würden.
Wenn ich dann diese "Gewinne" der Gerätekasse zufügen und als (zusätzliche) Einnahme verbuchen und somit auch versteuern würde,
wäre das dann auch "Geldwäsche"?
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hi,
nein, das ist keine Geldwäsche, das ist Be....ß an den Spielern !
Du klaust Ihnen ihre Gewinne.
Du kannst aber auch ein Gerät mit einer sehr niedrigen AQ hinstellen, dann passiert theoretisch dasselbe.
In der Praxis schiesst du dich damit aber ins Knie, weil die Spieler diese Geräte meiden würden, da die Geräte mit der höchsten AQ am meisten Spass machen.
grüsse |
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@wilde
Gewinne aus Glücksspiele sind steuerfrei.
Wer sie trotzdem versteuert sollte sich eine Spendenquittung geben lassen
@rosebud
die AQ wird doch nicht verändert, es gewinnt doch nur ein anderer ..........
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3
17.12.2012 19:37 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Wilde Irene,
die Prüfung sollte man einem Staatsanwalt überlassen mit einem ganz konkreten Fall, denn der §261 StGB hat so einige Tatbestandsmerkmale die da zu erfüllen sind, die aber aufgrund Deines "Kurzsachverhalts" nicht geprüft werden können.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__261.html
Beispiel natürlich kann der Betrug §263 StGB die Vortat zur Geldwäsche sein, aber nur
"die gewerbsmäßig oder von einem Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begangen worden sind,"
und eine Geldwäsche kann nicht von dem begangen werden, der gleichzeitig für die Vortat verantwortlich ist.
Und wie schon mehrfach erläutert,
der Geldwäscher zahlt gerne Steuern, denn der tut schließlich alles dafür den Schein zu erwecken, dass legale Geschäfte die Einnahmen brachten.
Also falls ein konkreter Sachverhalt vorliegt, sollte dieser zur Anzeige gebracht werden, um dann von einem Staatsanwalt geprüft zu werden.
Sollte hier aber die Möglichkeit einer derartigen Handlung vorliegen,
z.B. durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen,
wäre dies ein weiterer Punkt auf der Liste,
dass von der PTB Bauarten eine Zulassung erhalten haben, die nie eine hätten erhalten dürfen.
VG
Meike
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4
18.12.2012 06:02 |
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pumuckelIV
Eroberer
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RE: à propos Geldwäsche i.V.m. Glücksspiel |
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Hallo Wilde Irene
Schöne Denksportaufgabe.
Aber macht das Sinn?
Spielgewinne anschließend wieder als Einnahmen zu verbuchen?
Steuerlich hebt sich dieser Sachverhalt doch auf!
Ich glaube das ist einfach mumpitz, denn der Aufsteller hätte keinerlei (Steuer)Vorteile durch solche Manipulationen.
Also warum sollte ein Aufsteller so etwas tun?
Gruß
__________________ debra
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5
19.12.2012 14:09 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo debra,
kommt auf die Fallkonstellation an.
Von Täterseite macht das Generieren von Schwarzgeld natürlich Sinn.
Aber der Täter muss sich natürlich auch überlegen wohin damit, d.h. wenn dieser nur ein kleines überschaubares Einzelunternehmen
hat und mal hier und da etwas Schwarzgeld generiert, - wie er es so benötigt-, ist das überschaubar für ihn und er braucht sich keine
Verschleierungsspiel ausdenken.
Aber stellt dir vor alle Automaten würden eine derartige Möglichkeit bieten und der Täter hätte ein Filialsystem und hätte sich dafür ein System einfallen lassen
müssen, dass der Ausführende vor Ort gar nicht merkt, dass er Schwarzgeld "produziert", dann muss er dies irgendwie geschickt ins Gesamtsystem
einfügen.
Vor allem, er könnte das System ja nicht mehr stoppen, weil dann alles wie ein Kartenhaus zusammen bricht.
Wenn es soetwas geben würde, dann müsste nach m.E. das Steuernzahlen freudig in Kauf genommen werden.
Es geht nach m.E. bei Irenes Fallkonstellation nicht um eine "Manipulation" für "Steuervorteile", sondern um Schwarzgeld zu generieren.
VG
Meike
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6
19.12.2012 14:34 |
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tfis
Tripel-As
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RE: à propos Geldwäsche i.V.m. Glücksspiel |
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Zitat: |
Original von Wilde Irene
...
Wenn ich dann diese "Gewinne" der Gerätekasse zufügen und als (zusätzliche) Einnahme verbuchen und somit auch versteuern würde,
wäre das dann auch "Geldwäsche"?
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Zitat: |
Es geht nach m.E. bei Irenes Fallkonstellation nicht um eine "Manipulation" für "Steuervorteile", sondern um Schwarzgeld zu generieren.
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Versteuertes Schwarzgeld!
Genial !
scnr
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7
19.12.2012 17:19 |
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pumuckelIV
Eroberer
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Hallo Meike
Wo bleibt die Kavallerie, wenn alles so eindeutig ist und worauf wartet die Exekutive?
Ohne Anfangsverdacht läuft hier gar nichts und an den Wochenenden oder Feiertagen sind die Staatsanwälte erst recht nicht zu erreichen.
Zunächst müßte ein Betreiber als Betroffener eine klare Anzeige formulieren.
Aber die Betreiber verweigern sich aus gutem Grund, denn das wirtschaftliche Ende und der Zorn der "Branche" wären die Folgen.
Also muß man Wohl oder Übel diesen Nachteil in kauf nehmen.
Sie haben doch keine Wahl!
Was bleibt ist der Faktor "Mensch".
Gier und Eitelkeit können manchmal den Verstand ausschalten.. schließlich sind ja irgendwie auch die Parteispenden und die Geschäfte mit der FDP an die Öffentlichkeit gekommen.
Vielleicht alles eine Frage der Zeit?
__________________ debra
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8
22.12.2012 14:14 |
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Carlo
Routinier
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Es läuft doch tatsächlich so ab:
Der Spieler spiel um zu gewinnen!
Wenn der Spieler nichts gewinnt spielt er noch mehr bis er gewinnt .....
Der Spieler weißt doch nicht das bereits ein "anderer" gewonnen hat.
Die Auszahlquote bleibt die selbe - es gewinnt nur ein anderer!!
Möchte ich auch können!! -
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9
28.12.2012 12:53 |
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räubertochter
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"Der Bundesregierung sind keine Ermittlungsverfahren bekannt, die aus Anlass eines eventuellen Missbrauchs des Automatenspiels zum Zwecke der Geldwäsche eingeleitet wurden." Diese klare Aussage steht in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage mehrerer Bundestagsabgeordneter der Fraktion "Die Linke". Darin äußerte sich die Regierung auch zu Zertifizierungen.
Die Anfragen drehten sich um die neue Spielverordnung, Studien zum Spielerverhalten aus den letzten Jahren und der Gerätesicherheit. Die Regierung verwies dazu meist auf die Kompetenz der Länder. Eine der Fragen bezog sich auf die Haltung der Regierung zu den Zertifizierungsbestrebungen der Branche. In der Antwort fiel folgender Satz: "Zertifizierungen als freiwillige Maßnahme einzelner Branchen können die Einhaltung rechtlicher Vorgaben grundsätzlich fördern."
http://www.gamesundbusiness.de/news/deta...l-bekannt-6467/
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20.10.2014 15:17 |
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