unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Bewachungsgewerbe » Ordnungsdienst = Bewachertätigkeiten nach §34a ??? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Ordnungsdienst = Bewachertätigkeiten nach §34a ???
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Gerdi Gerdi ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 25.10.2012
Beiträge: 1
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 14 [?]
Erfahrungspunkte: 4.173
Nächster Level: 5.517

1.344 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Ordnungsdienst = Bewachertätigkeiten nach §34a ???

Liebes Forum,

ich habe ein Problem mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung von beschäftigten Bewachern.

Inwieweit unterliegen Ordnertätigkeiten dem §34a GewO. Da Ordnertätigkeiten in ihrem Aufgabenspektrum sehr unterschiedlich sein können, stellt sich mir die Frage bei welchen Ordnertätigkeiten diese mit den Aufgaben von Bewachern nach §34a gleichzustellen sind/dem unterliegen und dennach auch die dafür vorgesehenen Beschäftigten zu melden und entsprechend auf Zuverlässigkeit zu überprüfen sind.

Zum Beispiel hat die IHK Leipzig eine Liste veröffentlicht, in der Parkplatzordnertätigkeiten eben keine erlaubnispflichtige Bewachertätigkeiten sind. Mich würde besonders der Ordnungsdienst bei Veranstaltungen, Festen usw. interessieren, welche auf diesen Veranstaltungen lediglich umhergehen (keine Einlasskontrolle bzw. Türsteher, wie z.B. bei Diskotheken, welche den Bewachern eindeutig zugewiesen sind).

Im Kommentar von Landmann/Rohmer ist zwar unter 12 zu §34a aufgeführt, dass: " Das Bewachungsgewerbe weist ein breites Spektrum von Tätigkeiten auf. Es reicht von der herkömmlichen Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudeüberwachung über den Veranstaltungsdienst, die ....", muss man hier aber nicht strikt nach der jeweiligen Tätigkeiten differnzieren???

Könnt ihr mir dazu eure Erkenntnisse mitteilen bzw. Links auf Rechtssprechungen geben.

Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Gerdi: 25.10.2012 10:55.

1 25.10.2012 10:27 Gerdi ist offline E-Mail an Gerdi senden Beiträge von Gerdi suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Taron-Arnsberg   Zeige Taron-Arnsberg auf Karte Taron-Arnsberg ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-622.jpg

Dabei seit: 19.12.2005
Beiträge: 170
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.134.658
Nächster Level: 1.209.937

75.279 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Ordnungsdienst = Bewachertätigkeiten nach §34a ???

Bei wem sind die Bewacher beschäftigt? Bei einem Bewachungsunternehmen oder beim Unternehmer, der seine Veranstaltungen selber bewachen läßt?

Um den Begriff der "Bewachung" im Sinne der BewachV zu erklären:

"Bewachung ist jede Tätigkeit zur (Ab-)Sicherung fremden Lebens (einschl. körperliche Unversehrtheit) und Eigentums".


Also: Ordnerdienste -sofern sie sich nicht nur auf Regelung des Publikumsflusses oder Platzanweisung beschränken-, sondern z.B auch Einlasskontrollen und Überwachung der Veranstaltung beinhalten, sind durchaus Bewachertätigkeiten. Sofern einzelne "Ordner" ausschließlich Einlasskontrollen bei regelmäßig wiederkehrenden Diskoveranstaltungen ("gastgewerbliche Diskotheken") vornehmen, könnten sie der Sachkundepflicht nach § 34a Abs. 1 S 4 GewO unterliegen.

Tip: Jedes Bewachungsunternehmen muß eine spezielle und individuelle Dienstanweisung für die Mitarbeiter erstellen. Da mal einen Blick reinwerfen!

Gruß
2 05.11.2012 11:30 Taron-Arnsberg ist offline E-Mail an Taron-Arnsberg senden Homepage von Taron-Arnsberg Beiträge von Taron-Arnsberg suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Bewachungsgewerbe » Ordnungsdienst = Bewachertätigkeiten nach §34a ???


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.03.2024 09:44 von Hinterwäldler     18.03.2024 08:05 von Civil Servant   Views: 1.184
Antworten: 15
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 1.644
Antworten: 4
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     01.01.2024 12:01 von Puz_zle   Views: 2.179.844
Antworten: 36
Zertifizierte Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz Makler, Bauträger, Baubetreuer   16.10.2021 06:11 von Puz_zle     01.12.2023 06:43 von Puz_zle   Views: 348.261
Antworten: 2
Überwachungsbedürftige Gewerbe nach § 38 GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2023 10:51 von SaFröhlich     06.11.2023 11:15 von Roesje   Views: 80.678
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 9.831 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.041.989


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 78 | Gesamt: 0.166s | PHP: 99.4% | SQL: 0.6%