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Kneip   Zeige Kneip auf Karte Kneip ist männlich
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Reisegewerbe?

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ich habe mal wieder eine (wahrscheinlich banale) Frage:

Ein Gewerbetreibender stellt Schlüsselanhänger her, indem er per Laser Figuren in einen Plexiglaswürfel brennt.
Er möchte jetzt Haushaltswaren- / Geschenkartikelhändler usw. aufsuchen und anfragen, ob er in deren Ladengeschäft für einen Tag seinen Stand betreiben darf, gegen Beteiligung am Umsatz oder sonst wie.
Meiner Meinung nach ist das ein Reisegewerbe, da er ja außerhalb seiner eigenen Niederlassung tätig wird....oder?

Viele Grüße
W. Kneip
1 31.08.2006 11:02 Kneip ist offline E-Mail an Kneip senden Homepage von Kneip Beiträge von Kneip suchen
Solon
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Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
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RE: Reisegewerbe?

Herr Kneip,
Es gibt im Gewerberecht keine banale Fragen.
Sie liegen ganz richtig. Der Laserritzer selbst begründet in den Ladengeschäften der "Gastgeber" keine betriebliche Niederlassung im Sinne von § 42 GewO. Er vertreibt die Waren außerhalb seiner Niederlassung in eigener Person an "Ottonormalverbraucher". Somit fällt er unter die Erlaubnispflicht nach § 55 GewO. Ausnahmen hiervon sind nicht ersichtlich.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Schwarzer: 31.08.2006 11:30.

2 31.08.2006 11:29 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Solon
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Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
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sonst keine Antworten, sind wohl alle damit einverstanden (oder im Urlaub).
Und damit sie das auch wissen, klare Ansage: dem stimme ich zu großes Grinsen

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hubert Steinmetz: 31.08.2006 14:15.

3 31.08.2006 14:14 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
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