Reisegewerbe? |
Kneip
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ich habe mal wieder eine (wahrscheinlich banale) Frage:
Ein Gewerbetreibender stellt Schlüsselanhänger her, indem er per Laser Figuren in einen Plexiglaswürfel brennt.
Er möchte jetzt Haushaltswaren- / Geschenkartikelhändler usw. aufsuchen und anfragen, ob er in deren Ladengeschäft für einen Tag seinen Stand betreiben darf, gegen Beteiligung am Umsatz oder sonst wie.
Meiner Meinung nach ist das ein Reisegewerbe, da er ja außerhalb seiner eigenen Niederlassung tätig wird....oder?
Viele Grüße
W. Kneip
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31.08.2006 11:02 |
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Solon
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Solon
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