Gewerbemeldung von GbR |
stahl
Grünschnabel
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1
28.07.2005 15:26 |
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Solon
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Antonia Thien
König
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RE: Gewerbemeldung von GbR |
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Hallo Frau Stahl,
die Gesellschafter einer GbR müssen nicht unbedingt natürliche Personen sein. Auch eine GmbH kann Gesellschafter sein. Da die GbR keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, ist eine Anmeldung der einzelnen Gesellschafter, also jeder GmbH, erforderlich. Betriebssitz ist dann der Sitz der GbR in Ihrer Gemeinde. Ob dies dann eine Hauptniederlassung ist, hängt davon ab, ob diese GbR außerhalb Ihrer Gemeinde noch Niederlassungen hat. Soweit ich das verstanden habe, ist Ihre Gemeinde der einzige Betriebssitz der GbR, also eine Hauptniederlassung.
Schöne Grüße
Antonia Thien
Stadt Meppen
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2
28.07.2005 17:04 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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aus Cloppenburg!
Frau Thien hat dies m. E. nicht nur richtig, sondern auch schön beantwortet!
Eine kleine Ergänzung noch: da Gewerbetreibender ja nicht die GbR, sondern die einzelnen Gesellschafter (hier die GmbH`s) sind, kann m. E. die GmbH & Co. KG nicht als ein Gesellschafter aufgenommen werden. Für diese Personengesellschaft müssen dann wieder deren Gesellschafter die Gewerbeanzeige als Gesellschafter und damit Gewerbetreibende der neuen GbR tätigen.
Auch hier gibt es m. E. dann wieder die besondere Ausnahme: alle Gesellschafter (vertreten durch die Geschäftsführer der GmbH) einigen sich im Gesellschaftervertrag darauf, dass nur ein Gesellschafter zur Geschäftsführung berufen sein soll (§ 710 BGB). Dann trifft m. E. auch nur diesen die Anzeigeverpflichtung aus § 14 GewO.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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3
29.07.2005 08:34 |
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