Postzustellung? |
C. Schröder
König
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Hallo Kollegen,
bei mir hat jemand nachgefragt, ob er neben einer Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis der Regulierungsbehörde zur Beförderung von Briefen benötigt. Aber:ganz so einfach wie es klingt ist es nicht. Der Gewerbetreibende holt von verschiedenen Firmen die Post einmal täglich ab und bringt sie zur Deutschen Post AG. Von dort erfolgt die Zustellung. Er kassiert also kein Porto und stellt auch nicht zu. Er befördert nur die Post von den jeweiligen Firmen zur Post. Ein irgendwie dazu passendes Urteil habe ich nicht gefunden.
Kann mir jemand weiterhelfen?
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1
28.07.2005 10:13 |
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Solon
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Gert Lindke unregistriert
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Hallo Frau Komnick,
für mich lediglich ein " Kurierdienst" und kein Zustelldienst.
Im übrigen fällt 2006/2007 das Briefmonopol für Postdienste wie die Briefzustellung.
Viele Grüße
Gert Lindke
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2
28.07.2005 15:09 |
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Solon
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Antonia Thien
König
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Hallo Frau Komnick,
wir handhaben das hier in Meppen genauso wie Herr Lindtke das beurteilt. Es handelt sich um einen reinen Kurierdienst, der angemeldet wird.
Viele Grüße
Antonia Thien
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3
28.07.2005 16:56 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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aus cloppenburg!
So eine konkrete Anfrage hatten wir hier zwar noch nicht, aber ich sehe es ebenfalls so wie der Kollege Lindke und die Kollegin Thien!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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4
29.07.2005 08:15 |
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