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rohde-voss rohde-voss ist weiblich
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Pferdepension

Ist die Pferdepension ein Landwirtschaftsbetrieb oder ein Gewerbe i.S.v. § 6 GewO?

Danke
1 24.07.2012 08:58 rohde-voss ist offline Homepage von rohde-voss Beiträge von rohde-voss suchen
Solon
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Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
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Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,
da heißt es, wie immer im Leben: "Es kommt drauf an . . ."
Ist die Pension ein Anhängsel zu einem landwirtschaftlichen Betrieb, unterfällt sie auch der Aufsicht der für die Landwirtschaft zuständigen Behörde. Damit kein Gewerbe.*
Wird sie "einzeln" betrieben und alle Futtermittel etc. werden zugekauft, ist sie gewerblich.

*Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes in einem meiner Fälle:
Herr XXX führt ein landwirtschaftliches Unternehmen im Haupterwerb seit dem xx.xx.xxxx. Er ist pflichtversichert bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Alterskasse und Unfallversicherung. Er ist landwirtschaftlicher Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Alterssicherung der Landwirte (ALG) und überschreitet die Mindestgrößen gemäß § 1 Abs. 5 ALG.
Herr XXX stellt Anträge auf Agrarförderung auf einer Fläche von 18 ha LN. Die Flächenausstattung beruht überwiegend auf Eigentumsflächen.
Die Bodenproduktion als unabdingbare Voraussetzung zur Anerkennung der Urproduktion ist damit nachgewiesen. Die Tierhaltung, auch Pferde zur Zucht und die Pensionstierhaltung ist landwirtschaftlich, wenn die eigenen als auch die fremden Tiere ihre pflanzliche Futtergrundlage im eigenen Betrieb erhalten können.
Der derzeitig hier bekannte Tierbestand beträgt 6 Großpferde. Eine Aufstockung auf 16 Pferde hat Herr XXX vorgesehen.
Herr XXX vermietet neben seinen landwirtschaftlichen Tätigkeiten auch Zimmer (Betten). Bis zu 8 Betten sind der Landwirtschaft zuordenbar, sofern die Vermietung einen sachlichen und örtlichen Bezug zur Landwirtschaft hat. Das liegt hier vor.
Ich habe mich mit der Buchstelle in Verbindung gesetzt. Das Unternehmen wird als landwirtschaftlicher Betrieb abgerechnet, d.h. die bestimmten Einkunftsarten sind der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen. Herr XX besitzt eine landwirtschaftliche Steuernummer. Die Zuordnung wird vom Finanzamt regelmäßig geprüft.
Aus meiner Sicht ist das Unternehmen mit der genannten Flächenausstattung, Tierhaltung und der Teilnahme an der Agrarförderung des Landes Brandenburg ein Landwirtschaftsbetrieb. Ihre Bedenken zu den Inhalten der angebotenen Komplettbetreuung kann ich nicht teilen, da diese Tätigkeiten voll inhaltlich zur Haltung von Pensionspferden unabdingbar sind.
Nach den Grundsätzen des § 15 Einkommensteuergesetz wäre die Gewerblichkeit des Unternehmens dann zu vermuten, wenn dem bisherigen Charakter des Betriebes nicht mehr entsprechende Investitionen vorgenommen, vertragliche Verpflichtungen eingegangen und Wirtschaftsgüter angeschafft werden.

__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.

2 24.07.2012 09:23 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
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