Jackpot |
kralle
Grünschnabel
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Jackpot |
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Im Rahmen einer Spielhallenkontrolle wurde im Eingangsbereich mit den Worten „Hoch lebe der Jackpot“ geworben. Angetroffen wurde eine elektronische Anzeige ( keine 3-Walzen Ausspielung), die ohne weitere Erklärung einen dreistelligen Eurobetrag anzeigte. Auf die Spielregeln angesprochen, gab uns die Aufsicht bereitwillig Auskunft:
Der Spieler erhält ein Los, das nur erworben werden kann, wenn er Geld eintauscht zum Bespielen eines Geldspielgerätes mit Gewinnmöglichkeiten. Dieses Los trägt eine Nummer. Das Gegenstück mit gleicher Nummerierung wandert in den Auspielungstopf der Aufsicht.
Der Jackpot addiert sich auf und wird über ein Zufallsprinzip fällig. Der Gewinner des Geldbetrages wird durch eine Ziehung aus der „Lostrommel“ ermittelt.
Gewinnen kann auch der, der zum Zeitpunkt der Ausspielung nicht anwesend ist, da die Losnummer zwei Wochen nach Ziehung in der Spielhalle öffentlich ausgehängt.
Ist dieses Art der Jackpotausspielung vereinbar mit der neuen Spielverordnung ?
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1
15.08.2006 14:31 |
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Solon
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Solon
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der_vollstrecker
Haudegen
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Na den langen Diskussionen vergangener Monate möchte ich meinem Vorredner nur eines sagen:
In diesem Sinne, frohes Schaffen
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3
16.08.2006 07:38 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Hej aus Hamm,
solch ein Jackpot ist nicht zulässig, verstößt gegen 9/2 SpielV.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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4
16.08.2006 09:05 |
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Zeuss
Eroberer
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Und wie schauts mit dem Star Entertainer aus?
Big Cash usw...?
__________________ Da ich aus Russland stamme, kann es gelegentlich zu Rechtschreibfehlern kommen bzw. vertauschten Buchstaben. Ich Bitte dies zu entschuldigen.
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5
21.09.2006 14:11 |
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Marthy
Jungspund
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Big Cash ist kein Jackpot .
Munter bleiben Marthy
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6
21.09.2006 21:26 |
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jasper
Kaiser
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Zitat Marthy:
Big Cash ist kein Jackpot.
Ist Big Cashein zugelassenes Glücksspielgerät?????
Was wird am Big Cash wann gewonnen?
Was: Geld
Wann: Kann keiner nachvollziehen
Es gibt keine Zulassung für solch ein „Glücksspielgerät“
Hier wird ein Gewinn oder Vergünstigung in Aussicht gestellt!
Marthy, kann Du mir Deine rosarote Brille für einen Tag überlassen?
SpielV u. SpielVwV immer noch nicht gelesen?
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7
22.09.2006 07:59 |
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Marthy
Jungspund
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Die rosarote Brille ist nicht zu verleihen, die ist angewachsen:-)
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22.09.2006 10:48 |
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Petrav
Grünschnabel
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Hallo,
ich möchte mich ganz kurz vorstellen, weil ich jetzt meinen ersten Bericht schreiben möchte.
Ich heiße Petra und bin Servicemitarbeiterin in einer Spielhalle im Emsland.
Manchmal sitze ich zwischen den Stühlen. Auf der einen Seite mein Chef, aber auch mein Job bei dem ich Umsätze machen muss. Ausserdem lebe ich ja auch davon.
Auf der anderen Seite unsere Kunden, welche manchmal sehr nett und manchmal sehr penetrant sind.
Ich schreibe hier zum Thema Jackpot, weil ich mich aufrege über die Untätigkeit der Behörden.
Es wurde zum Anfang des Jahres viel kontrolliert, ob Tokengeräte abgeräumt sind, ob ein Jackpot abgebaut ist usw. Die meisten Tokengeräte sind wohl aus Spielhallen raus. Wenn aber ein Jackpot weiterbetrieben wird und meine Kunden bei mir deshalb nicht mehr kommen, dann finde ich das sehr traurig, weil mein Arbeitsplatz bedroht ist.
Wenn das Ordnungsamt trotz wiederholter Information darüber nichts macht, ist das noch trauriger.
So ist es aktuell bei uns in der Gegend. Eine sehr neue Spielhalle in Meppen betreibt munter einen sehr modernen Jackpot mit Funk, bei dem die Kunden gezielt ausgelost werden und darauf Bargeld erhalten.
Erzählt wird mir dies von eben, eigentlich meinen Kunden, welche aber leider immer seltener kommen, weil sie ja dort mehr Geld gewinnen als bei mir.
So werden Arbeitsplätze vernichtet, traurig aber wahr!
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9
28.09.2006 15:06 |
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