Rechtslage |
robben
Grünschnabel
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Hallo zusammen,
Bin seit etwa 3 Monaten selbstständig. Besitze ein kleines Firmengelände in einem Industriegebiet. Da ich im mom noch keinen Zaun um das Firmengelände habe, ist es ziemlich schwierig unerwünschte Leute fernzuhalten. Der Zaun ist bestellt und wird in etwa 1em Monat montiert. Zusätzlich würde ich gerne ein Kamerasystem installieren. Dazu habe ich aber eine Frage. Die Firma ist direkt an einer Kreuzung und gegenüber befindet sich ein Imbiss. Zwei Kameras würden somit auch den Imbiss im Blickfeld haben. Wie sieht sowas rechtlich aus? Darf ich das? Habe auch schon im Internet nachgeschaut ( deutsche-detektei.de ). Wer kann mir denn hierbei weiterhelfen? Nehme natürlich auch gerne andere Tipps entgegen!
Vielen Dank
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12.06.2012 19:47 |
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Solon
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Jürgen Rixinger
König
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Hallo,
wäre mit einer solchen Kamerainstallation etwas vorsichtig. Zumindest die Beobachtung der Kreuzung, möglicherweise aber auch der Imbiss sind öffentlich zugängliche Räume, die nicht einfach so gefilmt werden dürfen (§ 6b Bundesdatenschutzgesetz, siehe hier ). Zur Überwachung des eigenen Grundstücks bedarf es vermutlich auch nicht unbedingt des Einfangens von Bildern einer Kneipe. Tipp: Kamera so ausrichten, dass wirklich nur der notwendige Bereich auf privatem Grund im Blickfeld ist, dann ist´s auf alle Fälle i.O.
__________________ "Turn off your mind, relax and float down stream"
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13.06.2012 07:18 |
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Solon
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