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Zum Ende der Seite springen Hallo Pizza!
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Hartmut Fries   Zeige Hartmut Fries auf Karte Hartmut Fries ist männlich
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Hallo Pizza!

Hallo aus Herzogenrath,

durch die Änderung des GastG und Neuanmeldung eines Franchise Nehmers für Hallo Pizza bin ich auf folgendes Problem gestoßen:

Hallo Pizza bietet in Herzogenrath einen Lieferservice und die Abholung vor Ort an. Ein Verzehr an Ort und Stelle ist nicht gegeben, somit kein Gaststättengewerbe.

M.E. aber trotzdem eine Verkaufsstelle im Sinne von § 1 LadSchlG mit den vorgeschriebenen allgemeinen Ladenschlußzeiten nach § 3 LadSchlG. Der Verkauf findet natürlich auch über 20:00 Uhr hinaus und an Sonntagen statt.

Bisher habe ich diesen Betrieb konzessioniert. Durch die Änderung des GastG (Wegfall der Erlaubnispflicht) würde sich der Betrieb jetzt schlechter als ein Stehimbiss stellen.

Hilfe!!

Hartmut Fries

__________________
Grüße vom Westzipfel

Hartmut Fries
1 27.07.2005 08:48 Hartmut Fries ist offline E-Mail an Hartmut Fries senden Homepage von Hartmut Fries Beiträge von Hartmut Fries suchen
Solon
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Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo, Herr Fries! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Zu diesem Punkt bin ich quasi auch schon einmal "abgewatscht" worden, und zwar zum Thema "Kiosk"!

Das, was Sie früher mit der "Konzessionierung" gemacht haben, nämlich dem Betreiber des Pizza-Service den "Über die Straße-Verkauf" (s. Nebenleistungen § 7 GastG) außerhalb der Ladenöffnungszeiten zu ermöglichen, ist auch weiterhin gegeben. Denn dieser Betrieb bleibt ja ein Gaststättenbetrieb, für den die Sperrzeit gilt, wenn er Speisen zum Verzehr an Ort- und Stelle abgibt.

Und warum soll man in diesem Laden nicht auch eine Pizza probieren oder essen dürfen?? Es muss nur die Möglichkeit hierzu gegeben sein (z. B. Stehtisch o. ä.). Der Betreiber spart sich einfach die Erlaubnis (und den Unterrichtungsnachweis etc.).

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
2 27.07.2005 09:38 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Solon
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Hallo aus dem regnerischen Lüdenscheid!

Da in diesem Laden wohl noch nie ein Verzehr an Ort und Stelle gegeben war, gab es auch noch nie eine Rechtsgrundlage für eine Konzessionierung.

Wenn man also vorher trotzdem schon eine Konzession erteilte, besteht jetzt nur durch die Änderung des GastG eigentlich keinen Grund, den Laden anders zu behandeln. Es ist ja lediglich die Erlaubnispflicht weggefallen. An den Kriterien eines Gaststättengewerbes hat sich (Beherbergungsbetriebe jetzt mal außen vor gelassen) auch mit dem neuen GastG nichts geändert.

Wenn man allzu große Bedenken hat, soll der Betreiber einfach einen kleinen Tisch aufstellen um den Verzehr zur ermöglichen, eine Konzession ist ja nicht mehr nötig (und somit auch nicht mehr zu bezahlen). Klappt natürlich nur, wenns auch baurechtlich geklärt ist...

Fazit: Auf einen reinen Bring- und Abholservice hatte die Änderung des GastG keinerlei Einfluss.

__________________
Gruß aus Lüdenscheid,
André Borlinghaus

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von A. Borlinghaus: 27.07.2005 10:27.

3 27.07.2005 10:05 A. Borlinghaus ist offline E-Mail an A. Borlinghaus senden Homepage von A. Borlinghaus Beiträge von A. Borlinghaus suchen
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