unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Wanderlager » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Wanderlager
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
VG Alteglofsheim   Zeige VG Alteglofsheim auf Karte VG Alteglofsheim ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 05.07.2006
Beiträge: 7
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 22 [?]
Erfahrungspunkte: 45.531
Nächster Level: 49.025

3.494 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Wanderlager

Ein herzliches Hallo aus dem schönen Bayern!!!
Wir haben hier ein Problem mit einem gewissen Herrn F. M. der eine Shopping Tours Firma vertritt. Von der Polizeidirektion Heidelberg haben wir einen Abdruck der Ermittlungsakte im OWi-Verfahren gegen den Herrn M. erhalten, wonach diesem aufgrund von Umsatzlisten nachzuweisen ist, dass er in einer Gaststätte in unserem Zuständigkeitsbereich im Februar 4 mal ein illegales Wanderlager veranstaltet hat. Illegal deshalb, weil er es natürlich nicht bei uns angemeldet hat und außerdem im Einladungsschreiben Gewinne und Geschenke verspricht. Wie der Ermittlungsakte zu entnehmen ist besitzt Herr M. eine RGK.
Daraufhin habe ich den Guten angeschrieben und ihm die Rechtslage dargelegt, dass er künftige Veranstaltungen bei und anzeigen muss und außerdem die Ankündigung unentgeltlicher Zuwendungen, Verlosungen usw. gem § 56 a Abs. 2 Satz 2 GewO rechtswidrig sind. Außerdem habe ich ihm mitgeteilt, dass wir die zuständige Polizeiinspektion beauftragt haben künftig entsprechende Veranstaltungen in dieser Gaststätte vermehrt zu kontrollieren.
Jetzt haben wir ein Schreiben von seinem Rechtsanwalt erhalten, der nun unsere Ermittlungsakte zur Einsichtnahme möchte.
Weiß nicht genau, bin ich verpflichtet ihm unsere Unterlagen zukommen zu lassen - bzw. wie sollen wir evtl. weiter verfahren - habe ich richtig gehandelt?????????????? Hilfe Hilfe

Wünsche allen noch ein schönes Wochenende!!!!!!!!!!!!
1 11.08.2006 11:54 VG Alteglofsheim ist offline E-Mail an VG Alteglofsheim senden Beiträge von VG Alteglofsheim suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.009.047
Nächster Level: 7.172.237

163.190 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
ich richtig gehandelt??????????????


Nach meiner Einschätzung schon! großes Grinsen

Sie sollten zusätzlich die Stadt, die die RGK ausgestellt hat bzw. die hierfür zuständige Wohnsitzbehörde des Herrn F. M. informieren.

Und wenn Sie kein Owi-Verfahren gegen den Herrn F.M. eingeleitet sondern diesen lediglich über die Rechtslage informiert haben, gibt es auch keinen Grund, dem Anwalt irgendwelche Akten zu übersenden.

Fragen Sie ihn doch einfach mal, aufgrund welcher Rechtslage er von Ihnen Akten anfordert und verweisen Sie ihn darauf, dass er wegen der OWi-Sachen sich doch bitte an die PI Heidelberg oder die dortige STA wenden möchte. großes Grinsen

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
2 11.08.2006 12:09 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

VG Alteglofsheim   Zeige VG Alteglofsheim auf Karte VG Alteglofsheim ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 05.07.2006
Beiträge: 7
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 22 [?]
Erfahrungspunkte: 45.531
Nächster Level: 49.025

3.494 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von VG Alteglofsheim


www.Fiat-126-Forum.de







Danke für die schnelle Antwort.
Finde es einfach toll, dass man hier so schnell Unterstützung bekommt.Applaus
3 16.08.2006 14:18 VG Alteglofsheim ist offline E-Mail an VG Alteglofsheim senden Beiträge von VG Alteglofsheim suchen
OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-52.gif

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 645
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.442.973
Nächster Level: 5.107.448

664.475 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus Neuss,

Kollege Kramer hat die Sache mal wieder auf den Punkt gebracht. Aber als Cloppenburger Kollege sitzt er bei dem Thema ja auch an der Quelle.großes Grinsen

Ich finde jedoch, wenn die Ermittlungslage klar ist, sollten Sie die Durchführung der OWi-Verfahren ernsthaft in Erwägung ziehen.

Das Früchtchen verfolgt mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes einen überaus billigen Einschüchterungsversuch. Diesem kann man getrost mit 4 separaten OWi-Verfahren deutlich machen, dass wer Schläge verlangt, diese auch gerne kassieren kann.Boxkampf

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens würde ich mir zudem mal einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den netten Herrn besorgen. Dieser enthält in der Regel entsprechende Eintragungen, was wiederum bei der Bemessung der Bußgelder entsprechend gewürdigt werden kann.



Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von OJ Neuss: 16.08.2006 19:23.

4 16.08.2006 19:21 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
der_vollstrecker   Zeige der_vollstrecker auf Karte der_vollstrecker ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 13.02.2006
Beiträge: 548
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 3.642.023
Nächster Level: 4.297.834

655.811 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin

Der kollege schmitz schickt sich, meinem "Foren-Namen" alle Ehre zu machen.

Ich würde natürlich auch eine entaprechendes Bußgeldverfahren eröffnen, als als "verbundenes" Verfahren.

Da muss man sich mal vorstellen, sie sind noch so "lieb" und versuchen es im Guten und der Betroffene schickt gleich sein Anwalt vor, bibber jugendfrei

Da bekomme ich echt ein Hals wut und sage mir immer: "Du willst Krieg... dann bekommst du Krieg!"
Und die "zusätzlichen" Einnahmen, auf die es uns ja bekanntlich nicht wirklich ankommt, schließlich wollen wir nur, dass alle alles richtig machen, kann man noch was sinnvolles machen!

Also, frei nach dem Motto: "Stefan, der Wagen ist schon vorgefahren."
5 17.08.2006 08:38 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
VG Alteglofsheim   Zeige VG Alteglofsheim auf Karte VG Alteglofsheim ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 05.07.2006
Beiträge: 7
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 22 [?]
Erfahrungspunkte: 45.531
Nächster Level: 49.025

3.494 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von VG Alteglofsheim


www.Fiat-126-Forum.de







Wünsche allen einen wunderschönen guten Morgen,

Habe wie Kollege Schmitz auch bereits ein OWi-Verfahren in Erwägung gezogen, bin aber eigentlich davon ausgegangen, dass § 31 Abs. 2 Nr.4 OWiG zu tragen kommt, da die nachweisbaren Veranstaltungen bereits Angang Februar waren. verwirrt

Tschüß, und einen einigermaßen erträglich SchlaDo

Martina Schöpperl
6 17.08.2006 08:50 VG Alteglofsheim ist offline E-Mail an VG Alteglofsheim senden Beiträge von VG Alteglofsheim suchen
der_vollstrecker   Zeige der_vollstrecker auf Karte der_vollstrecker ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 13.02.2006
Beiträge: 548
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 3.642.023
Nächster Level: 4.297.834

655.811 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Das könnte wirklich ziemlich eng werden.

Nach § 56 a Abs. 2 Satz 1 GewO muss man auch noch nachweisen, dass auf die Veranstaltung öffentlich angekündigt wurde. Das kann es zudem schwer sein.

Dann heißt es wohl, ein anderen Weg suchen!
7 17.08.2006 09:08 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
der_vollstrecker   Zeige der_vollstrecker auf Karte der_vollstrecker ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 13.02.2006
Beiträge: 548
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 3.642.023
Nächster Level: 4.297.834

655.811 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich muss nochmals kurz auf das Verjährungsproblem zurückkommen, da ich gerade munter ein ähnlich "verjährtes" Verfahren eröffnet habe.

§ 31 OwiG greift näturlich erst nach Bekanntwerden der Ordnungswidrigkeit!

Ein Kunde von mir hat sein Geschäft zum ende des letztne Jahres eingestellt, wovon ich jedoch erst heute Kenntnis erlangt habe. also habe ich ein halbes Jahr Zeit, diese Owi zu verfolgen!

...glaub ich verwirrt
8 17.08.2006 11:30 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-657.jpeg

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.930.365
Nächster Level: 7.172.237

241.872 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE Verjährung Owi

Moin Moin aus Thüringen,

Kollege @Der Vollstrecker, aber die Verjährung beginnt nicht mit Bekanntwerden der Ordnungswidrigkeit! Denn im § 31 Abs. 3 OWiG heißt es

Zitat:
Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.


Am Beispiel einer unterlassenen bzw. verspäteten GewA 3 als sog. Dauerordnungswidrigkeit würde dementsprechend mit Erfüllung der Anzeigepflicht die Verjährungsfrist zulaufen beginnen.

Zu prüfen wäre im Ausgangsfall, ob ggf. eine Variante der Unterbrechung der Verfolgungsverjährung nach § 33 OWiG vorliegen könnte.

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
9 17.08.2006 11:58 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
VG Alteglofsheim   Zeige VG Alteglofsheim auf Karte VG Alteglofsheim ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 05.07.2006
Beiträge: 7
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 22 [?]
Erfahrungspunkte: 45.531
Nächster Level: 49.025

3.494 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von VG Alteglofsheim


www.Fiat-126-Forum.de







Kopfkratz hmmm, ich glaube da muss ich widersprechen. Abs. 3 vom 31er sagt eigentlich aus, dass die Verjährung nach Beendigung der Handlung beginnt. In unserem Fall waren die Veranstaltungen im Febraur, gehe davon aus, dass die Verjährung bereits Anfang August abgelaufen ist.

Lass mich aber gerne etwas besseren belehren!!!!!!

Bis dann - oder besser Mahlzeit
10 17.08.2006 12:02 VG Alteglofsheim ist offline E-Mail an VG Alteglofsheim senden Beiträge von VG Alteglofsheim suchen
der_vollstrecker   Zeige der_vollstrecker auf Karte der_vollstrecker ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 13.02.2006
Beiträge: 548
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 3.642.023
Nächster Level: 4.297.834

655.811 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt

Lieber Kollege Puz.zle Hab´ ich nicht genau dies gerade gesagt?

Die Abmeldung liegt noch nicht vor!!! Jetzt schländere ich so gemütlich durch die Stadt und sehe: der Laden hat zu! Da ich die Tante im Nachbarladen gut kenne, frage ich, seit mann denn nebenan zu ist. Die sagt. Seit Ende letzten Jahres sei hier schon geschlossen.

Jetzt darf ich dem keine überbügeln? Warum nicht?
11 17.08.2006 12:08 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-657.jpeg

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.930.365
Nächster Level: 7.172.237

241.872 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@VG Alteglofsheim

Die Ahndung von Delikten im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht soll vorallem erzieherische Wirkung auf den Täter entfalten. Desto länger die rechtswidrige Tat zurück liegt, kann dann eben nicht mehr in einem verhältnismäßigen Maß von einer erzieherischen Wirkung der Ahndung ausgegangen werden. Aus dem Grund hat der Gesetzgeber die Verjährungsfristen - gestaffelt nach Wertigkeit der Tat - eingeführt. Da gibt es nur wenige Ausnahmen (Krimi-Gucker wissen: "Mord verjährt nie!").
Wenn ich richtig verstanden habe, wurde noch kein OWi-Verfahren seit dem Wanderlager im Februar eingeleitet. Dem entsprechend können Sie nun auf Grund der Verfolgungsverjährung kein Verfahren mehr einleiten. Es bleibt - wie von Kollegen Kramer bereits vorgeschlagen - die Mitteilung an die Wohnsitzgemeinde über die festgestellte OWi. Auch wenn diese OWi selbst nicht mehr verfolgt werden kann, kann sie jedoch bei künftigen Bußgeldentscheidungen hinsichtlich der Bußgeldhöhe (vorsätzliches Handeln) mit Berücksichtigung finden.

@der vollstrecker
Kleines Missverständnis, lieber Kollege! Natürlich haben Sie auch meinen Segen großes Grinsen sowie dem des Gesetzgebers, die unterlassene GewA 3 im Owi-Verfahren zu ahnden. Bei meinem Kommentar ging es mir um Ihre generelle Aussage - so hatte ich sie zumindest verstanden -, dass eine Verjährung erst mit Bekanntnwerden der OWi beginnt. Bei der Nichterfüllung der Abmeldepflicht beginnt die Verjährung nicht mit der Schließung des Ladens oder Sie dieses zu Kenntnis genommen haben, sondern erst mit Abgabe der GewA 3 bei Ihnen.

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
12 17.08.2006 13:04 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
der_vollstrecker   Zeige der_vollstrecker auf Karte der_vollstrecker ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 13.02.2006
Beiträge: 548
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 3.642.023
Nächster Level: 4.297.834

655.811 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@Puz.zle
Da habe ich mich wohl ein wenig unklar ausgedrückt, Entschuldigung. Ich bin froh, dass sie mir Ihren Segen geben, denn sonst hätte ich in der Vergangenheit bezüglich der Bußgelder (§ 14 GewO) oft was falsch gemacht!

Ihre Begründung mit der erzieherischen Wirkung finde ich ziemlich gut!

Schönen Feierabend
13 17.08.2006 17:24 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Wanderlager


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Änderung § 56a GewO (Wanderlager) Reisegewerbe (Titel III GewO)   12.11.2020 05:54 von Puz_zle     12.06.2023 06:50 von Puz_zle   Views: 1.148.907
Antworten: 13
unangekündigtes Wanderlager Reisegewerbe (Titel III GewO)   22.09.2017 07:51 von Rechtsbehelf     25.09.2017 12:01 von Civil Servant   Views: 32.817
Antworten: 1
Wanderlager / Kaffeefahrt / Werbeverkaufsveranstaltung Reisegewerbe (Titel III GewO)   27.07.2016 09:28 von Birgit Lehmann     09.08.2016 11:08 von Maliklaus   Views: 33.256
Antworten: 4
Änderung § 56a GewO / Wanderlager Reisegewerbe (Titel III GewO)   26.07.2015 07:55 von Puz_zle     16.11.2015 08:00 von Civil Servant   Views: 100.772
Antworten: 19
Wanderlager - Pressemitteilungen Reisegewerbe (Titel III GewO)   17.05.2013 09:36 von Kramer-Cloppenburg     17.05.2013 09:56 von Kramer-Cloppenburg   Views: 4.317
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 314.239 | Views gestern: 396.705 | Views gesamt: 890.496.968


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 175 | Gesamt: 0.254s | PHP: 99.61% | SQL: 0.39%