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Seele Seele ist weiblich
Grünschnabel


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Maklererlaubnis bei gebundem Vertreter

Hallo,

eine Person ist bei der Postbank (BHW Hameln wurde von der Postbank übernommen) beschäftigt. Zur Zeit keine Maklererlaubnis. Die Gewerbeanmeldestelle hat der Person mitgeteilt, dass Erlaubnis erforderlich ist. Der Betreuer des Beschäftigen gibt die Auskunft, dass bei gebundenen Vertretern keine Erlaubnis erforderlich ist.

Was ist richtig???

Die Seele aus Hameln

Danke für die Antworten Moin

__________________
Die Seele aus Hameln
1 29.05.2012 12:51 Seele ist offline E-Mail an Seele senden Beiträge von Seele suchen
Solon
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Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


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Erlaubnis ist erforderlich. Habe einige ex-BHW und jetzt Postbank-Vertreter in meiner § 34c-Datenbank.

Keine Erlaubnis brauchen nur Arbeitnehmer. Handelsvertreter aber sind selbständige Gewerbetreibende.

Keine Erlaubnis für die Kapitalanlagevermittlung braucht auch, wer als Ausschließlichkeitsvermittler die Anlage- u. Abschlussvermittlung für ein Einlagenkreditinstitut oder Wertpapierhandelsunternehmen betreibt und von diesem Institut der BaFin gemeldet ist. Das klingt kompliziert und ist es auch, kann aber leicht mit einem Blick in diese Datenbank recherchiert werden:
BaFin-Vermittler-Liste
Achtung: Dieser Personenkreis ist dadurch nicht von der Pflicht zur Einholung der § 34c-Erl. f. d. ggf. durchzuführende Darlehensvermittlung befreit.

Beste Grüße von der Lahn

Frank Schuster
2 29.05.2012 13:56 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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