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Zum Ende der Seite springen Streit um Powerball-Gewinn eines Hannoveraners
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schindel schindel ist männlich
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Streit um Powerball-Gewinn eines Hannoveraners

Zwei Millionen US-Dollar (1,8 Millionen Euro) hat ein Hannoveraner bei der amerikanischen Powerball-Lotterie gewonnen. Doch aus Sicht des niedersächsischen Innenministeriums war dieser Wetteinsatz nicht legal. Der Gewinner könne daher wahrscheinlich keinen Rechtsanspruch auf seinen Gewinn geltend machen.

Vermittler der Wette war das Unternehmen Lottoland, das seinen Sitz auf Gibraltar hat und dort auch seine Glücksspiellizenz hält. Das Unternehmen bietet seine Wetten in Deutschland online an. „Bei Lottoland handelt es sich um eine nach deutschem Recht unerlaubte Zweitlotterie“, da sie Lotterien nicht selbst veranstalte, sondern die Tipps nur vermittele, sagt ein Sprecher des Innenministeriums. „Abgeschlossene Glücksspielverträge mit Lottoland dürften deshalb nach deutschem Recht wohl unwirksam sein“, so der Ministeriumssprecher. „Insofern ist fraglich, ob Spieler im Gewinnfall einen Rechtsanspruch auf Auszahlung haben.“ Das könne insbesondere dann relevant werden, wenn die Gewinnsumme die finanzielle Leistungsfähigkeit des Anbieters Lottoland übersteigt: Beim Powerball lagen zuletzt 1,5 Milliarden Dollar im Jackpot – und dem Hannoveraner fehlte dafür nur die Zusatzzahl.

Lottoland weist die Vorwürfe zurück: Man sei in Besitz einer europäischen Glücksspiellizenz und deshalb sehr wohl berechtigt, in ganz Europa Lotterien anzubieten, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Außerdem sei das Unternehmen auf große Gewinnausschüttungen vorbereitet: Für Gewinne bis 100 Millionen Euro habe Lottoland eine entsprechende Transaktion auf dem Finanzmarkt abgeschlossen, noch höhere Gewinne sind klassisch über Versicherungen abgedeckt. Der Zwei-Millionen-Gewinn in der vergangenen Woche sei ebenso überwiesen worden wie der Gewinn von 4 Millionen Euro aus der spanischen El-Gordo-Lotterie, der kurz vor Weihnachten an einen Teilnehmer in Wolfsburg ging.

Beide Seiten werfen sich gegenseitig vor, gegen europäisches Recht zu verstoßen: „Auf die Glücksspiellizenzen aus Gibraltar kann sich Lottoland in Deutschland nach gefestigter Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht berufen“, sagt der Ministeriumssprecher. Dagegen verweist die Lottoland-Sprecherin auf die europäische Dienstleistungsfreiheit, die unter anderem vom Europäischen Gerichtshof eindeutig bestätigt worden sei. Tatsächlich gebe es große Bedenken gegen den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag der Länder, argumentiert Lottoland: Die EU-Kommission habe bereits massive Kritik geübt und die Vorstufe zu einem Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt...s-Hannoveraners
1 25.01.2016 08:33 schindel ist offline E-Mail an schindel senden Beiträge von schindel suchen
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Erwin32 Erwin32 ist männlich
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Ist ja eine tolle Werbemaßnahme für den Anbieter. Was für ein Zufall, dass gleich zwei Großgewinne über ihn gewonnen wurden.

Falls es einen Gewinn gäbe und dieser nicht ausgezahlt würde - der Anbieter (und alle anderen auch) wäre dank Presse schneller aus dem Geschäft als jede Untersagung oder die Versuche "Unterbindung von Zahlungsströmen" bewirken könnte.
Erwin32, zweifelnd
2 25.01.2016 09:52 Erwin32 ist offline E-Mail an Erwin32 senden Beiträge von Erwin32 suchen
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