es geht um eine gaststätte die seit 14 monaten geschlossen ist und wird nach ein paar monaten wieder geöffnet (Pächterwechsel/Umbau) , hab jetzt gehört das eventuell die baurechtliche genehmigung weg sei ? kann sowas sein ? kann einfach eine gaststätte die baurechtliche genehmigung verlieren nur weil die 14 monaten geschlossen war ?
oder meinte mann etwa die Gaststättenkonzession
(Gaststättengesetz § 8 Erlöschen der Erlaubnis) ????
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