Reisender im Schuh- und Schlüsseldienst |
Christian Anschlag
Grünschnabel
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Reisender im Schuh- und Schlüsseldienst |
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Guten Morgen,
ich schaue regelmäßig ins Forum und finde es sehr informativ. Ich habe aber noch keinen Beitrag geschrieben, aber dies soll sich nun ändern.
Und zwar geht es um folgendes:
Ein Bürger will ein Gewerbe anmelden. Er will eine Ich-AG aufmachen im Bereich: Dienstleistungen im Schuh- und Schlüsseldienst. Die Tätigkeit beschreibt er dergestalt, dass er "Schuster/ Schlüsseldienstler" ablösen will. Insbesondere die Dienstleister in großen Kaufhäusern wie bspw. "Mister Minit". Er will diese ansprechen und bei Bedarf deren Urlaubsvertretung/ Krankheitsvertretung usw. übernehmen. Die Vergütung für die "Aushilfe" beträgt pauschal 130,00 € + MWST./ Tag. Der Bürger war vorher Angestellter in diesem Bereich und hofft 6 - 7 "feste Stellen" zu finden, wo er diese Dienstleistung erbringen kann. Er bezeichnet sich selbst als Reisender im Schuh- und Schlüsseldienst.
Abgesehen davon, dass ich Zweifel daran habe, dass es sich um eine echte Selbstständigkeit handelt, schwanke ich ein wenig zwischen stehendem und Reisegewerbe. Was meinen Sie? Über eine Antwort würd ich mich sehr freuen.
Christian Anschlag
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1
27.10.2005 10:15 |
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Solon
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Gewerbeamt Dreieich
Doppel-As
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Ich tendiere dazu ihn als stehendes Gewerbe zu klassifizieren. Ich gehe einfach davon aus, dass er seine Rechnungen über seine Aushilfszeiten von Daheim aus fertigt. Daher würde ich sagen § 14 für Schuh- und Schlüsseldienste, Betriebsstätte an Wohnanschrift.
Aber bei Schlüsseldienst ist er ja auch ein überwachungspflichtiges Gewerbe nach § 38 Abs. 1 Nr. 5 GewO. Vielleicht erledigt sich das ja dann von allein.
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
Gewerbe und Gaststätten
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63303 Dreieich
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2
27.10.2005 11:47 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo, Willkommen im Forum und ein freundliches
nach Rhede!
Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, möchte Ihr angehender Gewerbetreibender nicht selbst einen Schuster- und Schlüsseldienst etc. wie z. B. der allseits bekannte "Mister Minit" betreiben, sondern die vielfach als selbständige Gewerbetreibende tätigen "Franchisenehmer" im Urlaubs- oder Krankeitsfall vertreten. Die Verträge würden auch nicht zwischen dem Kunden und dem "Vertreter", sondern zwischen dem Kunden und dem "Vertretenen" abgeschlossen, richtig??
Die Tätigkeit des "Verteters" wäre also eine Dienstleistung, die er gegenüber dem "Vertetenen" erbringt, so dass er insofern gegenüber dem Kunden lediglich ein Handlungsgehilfe ist, auch richtig?? (Dieses schließe ich u. a. daraus, dass er eine Tagesvergütung für die Vertretungsleistung erhält.)
Da er diese "Vertretungstätigkeit" aber als selbständiger Gewerbetreibende ausübt, würde ich auch die Gewerbeanzeige mit dem Gewerbegegenstand (sinngemäß) "Übernahme von Vertretungen im Urlaubs- und Krankheitsfall im Bereich Schuh- und Schlüsseldienst" entgegennehmen. Betriebsstätte wäre dann m. E. die Wohnanschrift des Gewerbetreibenden (vergleichbar einem Versicherungsvertreter).
Der Hinweis aus Dreieich wg. § 38 Abs. 1 Nr. 5 ist gut und dürfte auch auf diesen Urlaubsvertreter anzuwenden sein, da dieses eine weitergehende Schutzvorschrift ist.
Eine Reisegewerbetätigkeit würde ich evtl. nur dann sehen, wenn Ihr "Urlaubs-Vertreter" während dieser "Vertretungszeiten" die Geschäfte in eigenem Nahmen und auf eigene Rechnung abschließen würde (vergleichbar den "fliegenden" Schmuck- und Uhrenverkäufern in den Kaufhäusern etc.).
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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27.10.2005 13:18 |
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Christian Anschlag
Grünschnabel
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Themenstarter
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Danke für die Antworten... |
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Guten Morgen und
,
an die netten Kollegen aus Dreieich und Cloppenburg für die Antworten auf meine Frage.
An überwachungsbedürftiges Gewerbe hatte ich auch gedacht, so dass FZ und GWZR bald eintreffen müssten.
Das Gewerbe werde ich als stehendes Gew. anmelden (Schreibtisch/ Wohnadresse). Ich neige auch eher zu stehendem Gewerbe und habe es daher unter der Rubrik stehendes Gew. ins Forum eingestellt.
Ich habe es auch so verstanden, dass er die Dienstleistung gegenüber dem Vertretenen erbringt. Die Tätigkeitsbeschreibung ist eine gute Idee, die ich aufnehmen werde.
Vielen Dank noch mal für die Mühe und schnelle Beantwortung.
Schönen Arbeitstag noch!
Christian Anschlag
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4
03.11.2005 09:16 |
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