Das ergibt sich aus dem Gesetz. Im Zweifel die Kommentierung lesen.
So weist Ambs, in Erbs/Kohlhaas darauf hin, dass es sich bei § 35 BDSG um ein "unabdingbares Recht" handelt.
Damit wird bereits deutlich, dass ein Ausschluss durch AGB (was Forenregeln wohl ohne weitere Nennung von Kommentierung/Rechtsprechung zweifelsfrei sind) ausgeschlossen ist, insofern also "ohne Bedeutung" ist und zwar nicht nur für mich, sondern für jedermann.
In Gola/Schomerus findet sich, dass § 35 BDSG auch für das Internet gilt.
Auch diese beiden Quellen kommen zum gleichen Ergebnis:
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
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