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Zum Ende der Seite springen Ehe-, Familien- und Lebensberatung
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Cornelia Lange   Zeige Cornelia Lange auf Karte Cornelia Lange ist weiblich
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Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Hallo Ihr Lieben!

Nach langer Zeit benötige ich auch mal wieder eure Hilfe. Hier in Löhne wurde die Frage gestellt, ob man als Ehe-, Familien- und Lebensberater ein Gewerbe anmelden muss.

In § 6 GewO konnte ich nichts Gegenteiliges finden, sodass ich davon ausgehe, dass für diese Art der Tätigkeit ein Gewerbe anzumelden ist.

Wie seht ihr das?????

Gruß aus Löhne
1 10.11.2006 11:26 Cornelia Lange ist offline E-Mail an Cornelia Lange senden Beiträge von Cornelia Lange suchen
Solon
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Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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RE Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Moin Moin aus Thüringen,

Gruß nach Löhne!

Eine gute Ehe- und Familienberatung kann zwar möglicher Weise auch "heilende" Wirkung für den Familienfrieden haben, aber dies hat der Gesetzgeber wohl nicht mit den Heilberufen i. S. des § 6 GewO gemeint ... großes Grinsen Also ich sehe für die Tätigkeit auch keinen Ausnahmetatbestand i. S. des 6er.

Wenn es sich bei dem "Berater in allen Lebensfragen" z. B. nicht um einen Dipl.-Psychologen, der auf seinem studierten Gebiet tätig sein will, handelt, würde ich - Gewinnerzielungsabsicht natürlich vorausgesetzt - dementsprechend für eine Anmeldepflicht plädieren.

Unabhängig von der vermutlichen Anzeigenpflicht sollte der Betreffende darauf hingewiesen werden, dass er ohne erforderliche Erlaubnis bei seiner Beratertätigkeit keinerlei Rechtsberatung i. S. des Rechtsberatungsgesetzes durchführen darf.

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
2 12.11.2006 16:47 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Solon
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Cornelia Lange   Zeige Cornelia Lange auf Karte Cornelia Lange ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Cornelia Lange


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RE: Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Gruß nach Thüringen.

Vielen Dank für die promte Hilfestellung.
Die Dame, die diese Anfrage in Löhne gestellt hat, hat zwar studiert, jedoch nicht auf diesem Gebiet, sodass wir nun von einer Anmeldepflicht nach § 14 GewO ausgehen.

Vielen Dank auch für den Hinweis der erforderlichen Erlaubnis bei einer Beratertätigkeit, sobald Rechtberatung nach dem Rechtsberatungsgesetz vorgenommen wird.

Gruß aus Löhne
3 13.11.2006 08:23 Cornelia Lange ist offline E-Mail an Cornelia Lange senden Beiträge von Cornelia Lange suchen
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