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Zum Ende der Seite springen Gebühren Störung Nachtruhe
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Hamburg   Zeige Hamburg auf Karte Hamburg ist männlich
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Gebühren Störung Nachtruhe

Hallo zusammen,

ich bin dabei, unsere Gebühren für Ausnahmegnehmigungen "Störung Nachtruhe bei Veranstaltungen" zu überarbeiten und wollte mal nachfragen, wie die Gebühren in anderen Gemeinden ermittelt werden.

Bitte um Infos über Gebührenhöhen und damit gemachte Erfahrungen.

Wir nehmen derzeit 25 Euro pro Nacht.

Danke aus NRW!

*** UPS! FALSCHES THEMA... BEITRAG WURDE AN DER RICHTIGEN STELLE NEU GEFASST *** Augen rollen

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hamburg: 21.01.2015 08:42.

1 20.01.2015 13:46 Hamburg ist offline E-Mail an Hamburg senden Beiträge von Hamburg suchen
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C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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Bei uns sieht es so aus:

15a.4.2 Entscheidung über eine Ausnahmebewilligung vom Verbot von Betätigungen, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind (§ 9 Abs. 2 LImSchG) Rahmengebühr: 10,00 € - 1.000,00 € Verwaltungsaufwand 30,00 € Gebühr: 30,00 €
15a.4.3 Entscheidung über eine Ausnahmebewilligung vom Verbot der Benutzung von Tonwiedergabegeräten (§ 10 Abs. 4 LImSchG) Rahmengebühr: 5,00 € - 25,00 € Verwaltungsaufwand 25,00 € Gebühr: 25,00 €

Aber nicht pro Nacht, sondern pro Entscheidung, da der Verwaltungsaufwand im Regelfall gleich ist.

Bei neuen Großveranstaltungen gehen wir dann aber darüber hinaus.
2 28.01.2015 16:11 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
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