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Zum Ende der Seite springen Gewerbeauskunft Wirtschaftsinformationsdienst
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Sandra Sandra ist weiblich
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Gewerbeauskunft Wirtschaftsinformationsdienst

Hallo!

Eine kurze Frage in die Runde:

Ein Wirtschaftsinformationsdienst erbittet eine Gewerbeauskunft und gibt als Grund der Anfrage "Geschäftsverbindung" an. Darf ich in diesem Fall eine Auskunft erteilen?

Gruß aus dem (noch) trüben Hessen....!
1 16.12.2014 11:41 Sandra ist offline E-Mail an Sandra senden Beiträge von Sandra suchen
Solon
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BlankT   Zeige BlankT auf Karte BlankT ist männlich
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RE: Gewerbeauskunft Wirtschaftsinformationsdienst

Moin ,
bei so einer ganz allgemein gehaltenen Anfrage (gerade von solchen Stellen) schicken wir regelmäßig ein Hinweisschreiben mit der Bitte um Nachweis des rechtlichen Interesses an der Auskunft zurück.

__________________
Die 10 Gebote zählen 279 Wörter, die Unabhängigkeitserklärung der 13 nordamerikanischen Staaten 1776 zählt 300 Wörter,
die EU-Verordnung über den Import von Karamel-Bonbons besteht aus 25 911 Wörtern.

2 16.12.2014 13:48 BlankT ist offline E-Mail an BlankT senden Homepage von BlankT Beiträge von BlankT suchen
Solon
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HBinder HBinder ist männlich
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RE: Gewerbeauskunft Wirtschaftsinformationsdienst

Hallo,

nach § 14 Abs. 5 GewO dürfen der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden allgemein zugänglich gemacht werden.

Insofern würde ich die Messlatte zur Auskunftserteilung in Bezug auf diese Daten nicht von einem rechtlichen Interesse abhängig machen.

Gruß
HBinder
3 16.12.2014 13:58 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
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