Auskunft an Inkassounternehmen |
BürgerbüroAm
Eroberer
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Auskunft an Inkassounternehmen |
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Liebe Forenmitglieder,
ich habe immer mal wieder Anfragen von Inkassounternehmen vorliegen. Nun bin ich mir nicht ganz sicher über den Umfang der Auskunft. Name, Geschäftsanschrift und Tätigkeit dürfen ja allgemein zugänglich gemacht werden und sind somit kein Problem. Irgendwie meine ich aber, dass die Inkassounternehmen auch Anspruch auf weitere Daten (Geschäftsführer, Privatanschrift, Meldedaten) haben. Ich finde aber gerade die Rechtsgrundlage nicht. Kann mir jemand helfen?
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1
13.10.2014 15:04 |
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Solon
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Motcha
Doppel-As
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Hallo,
wenn das Inkassounternehmen ein berechtigtes Interesse durch entsprechende Kopien nachweist rücken wir noch die Privatanschrift raus damit die Ansprüche verfolgt werden können.
Grüßle
__________________ Und meine Seele spannte
Weit ihre Flügel aus,
Flog durch die stillen Lande,
Als flöge sie nach Haus.
- Joseph Freiherr von Eichendorff -
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2
13.10.2014 15:27 |
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