Spielhallen nach neuer Konzession. |
mistral
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Spielhallen nach neuer Konzession. |
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Ist eigentlich noch überhaupt jemand der Meinung,
dass Spielhallen in 4 Jahren noch ein Thema sind, sich darüber zu unterhalten?
Denn, wenn sich die Gesetzlage nicht verändert, ist doch eh in 4 Jahren Schluss für ca 80% der Spielhallen.
Leut, in knapp 4 Jahren ist Schluss mit Mehrfachkonzessionen, die müssen zumachen und mit Neugenehmigungen jetzt schon kein Thema mehr.
Wurde das eigentlich hier mal realisiert, nein!
Hier schaut`s immer noch so aus, als würden Spielhallen expandieren.
Ihr seit echt einseitig gefärbt.
Schade, dass man sich miit Euch nicht unterhalten kann!
__________________ Nur eine nationale Regelung kann zu einer Rechtssicherheit führen.
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von mistral: 30.11.2013 17:18.
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1
30.11.2013 16:54 |
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Solon
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rosebud
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RE: Spielhallen nach neuer Konzession. |
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hi,
das mit den Neugenehmigungen stimmt nicht. Selbstverständlich kann man noch neue Spielhallen aufmachen (wenn man sich an die Vorgaben des Landesglückspielgesetzes hält).
Wir haben dieses Jahr schon mehrere neue Konzessionen in Ba-Wü. erhalten (Laufzeit 15 Jahre), aber natürlich "nur" Einzelkonzessionen.
Dass mit den wegfallenden Mehrfachkonzessionen begrüßen wir als mittelständisches Unternehmen, da sich dadurch zukünftig die Industrieaufsteller wieder ihrem Kerngeschäft widmen werden - der Herstellung von Automaten.
Der Betrieb von Einfachkonzessionen ist für diese nicht lukrativ .
grüsse
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2
01.12.2013 08:07 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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RE: Spielhallen nach neuer Konzession. |
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hallo,
wie sieht es eigentlich aus ,
wenn 5 spielhallen in weniger als 500 meter zueinander bis jetzt betrieben
werden ?
1x 1 konzession
1x1 konzession
1x3 konzessionen
alles alte konzessionen
und alle hallen sind von schulen keine 200 meter entfernt !
im moment gilt noch bestandsschutz bis 2017 und danach -wer bekommt
eine weitere genehmigung ?
land baden württemberg
gruss
pg.
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3
01.12.2013 08:40 |
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mistral
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RE: Spielhallen nach neuer Konzession. |
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von rosebud
Dass mit den wegfallenden Mehrfachkonzessionen begrüßen wir als mittelständisches Unternehmen, da sich dadurch zukünftig die Industrieaufsteller wieder ihrem Kerngeschäft widmen werden - der Herstellung von Automaten.
Der Betrieb von Einfachkonzessionen ist für diese nicht lukrativ .
grüsse |
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Ich will Dich ja nicht enttäuschen, aber > vgl. Anlage
Grüße |
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Interessant,
diese Information ist mir neu, obwohl ich vermute, dass diese Planung
in Richtung Großspielhalle ging, man dann aber ein Pilotobjekt versucht.
Danke.
__________________ Nur eine nationale Regelung kann zu einer Rechtssicherheit führen.
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5
01.12.2013 09:27 |
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rosebud
Routinier
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RE: Spielhallen nach neuer Konzession. |
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[quote]Original von petergaukler
hallo,
wie sieht es eigentlich aus ,
wenn 5 spielhallen in weniger als 500 meter zueinander bis jetzt betrieben
werden ?
1x 1 konzession
1x1 konzession
1x3 konzessionen
alles alte konzessionen
und alle hallen sind von schulen keine 200 meter entfernt !
im moment gilt noch bestandsschutz bis 2017 und danach -wer bekommt
eine weitere genehmigung ?
land baden württemberg
hi,
wer nach 2017 eine Genehmigung nach "neuer" Rechtslage bekommt, das wissen die Götter.
Die Behörden müssen in den nächsten 3 Jahren darüber nachdenken, welchem der Betreiber sie ab dem 1.7.2017 ermessensfehlerfrei eine Erlaubnis nach dem Landesglückspielgesetz erteilen und welchem nicht.
Die Schulen spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle, da diese Regelung nur bei Neuansiedlungen gilt.
@ gmg :
Aber was machen die mit ihren bestehenden Mehrfachkonzessionen ?
Rückbau auf 1 Konzession ?
Wie werden die Restflächen zukünftig genutzt ?
grüsse
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6
01.12.2013 09:41 |
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gmg
Foren Gott
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RE: Spielhallen nach neuer Konzession. |
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Zitat: |
Original von rosebud
@ gmg :
Aber was machen die mit ihren bestehenden Mehrfachkonzessionen ?
Rückbau auf 1 Konzession ?
Wie werden die Restflächen zukünftig genutzt ?
grüsse |
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Die prüfen die Rechtslage...
(sprich das jeweilige Landesspielhallengesetz).
Dann die Übergangsregelungen in den jeweiligen Landesspielhallengesetzen...
Dann wird man sich die jeweilige Erlaßlage ansehen....
Und schlußendlich überprüfen, ob und wie man wg. Bestandsschutz oder so klagen kann oder will...
Und die Formulierung:
Die für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 24 zuständigen Behörden können nach Ablauf des in Satz 2 bestimmten Zeitraums eine Befreiung von der Erfüllung einzelner Anforderungen des § 24 Abs. 2 sowie § 25 für einen angemessenen Zeitraum zulassen, wenn dies zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist.......
lässt ahnen, was passieren könnte......
Grüße
__________________ gmg
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7
02.12.2013 15:25 |
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gmg
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Spielhallen nach neuer Konzession. |
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....und Garbsen hat natürlich auch einen Gastrobereich mit 3 Stück GSG....
Fundstelle
Grüße
__________________ gmg
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8
02.12.2013 17:59 |
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mistral
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RE: Spielhallen nach neuer Konzession. |
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Zitat: |
Original von gmg
....und Garbsen hat natürlich auch einen Gastrobereich mit 3 Stück GSG....
Grüße |
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Das macht natürlich Sinn.
Aber das, bei diesen relativ kurzen Betriebszeiten der Spielhallen?
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ein Caffe mit drei Geräten, bei geschlossenen Spielhallen, geöffnet über 24h rentabel sein soll.
Wir werden es sehen.
Danke nochmal.
__________________ Nur eine nationale Regelung kann zu einer Rechtssicherheit führen.
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9
03.12.2013 16:11 |
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petergaukler
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RE: Spielhallen nach neuer Konzession. |
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Zitat: |
Original von mistral
Ist eigentlich noch überhaupt jemand der Meinung,
dass Spielhallen in 4 Jahren noch ein Thema sind, sich darüber zu unterhalten?
Denn, wenn sich die Gesetzlage nicht verändert, ist doch eh in 4 Jahren Schluss für ca 80% der Spielhallen.
Leut, in knapp 4 Jahren ist Schluss mit Mehrfachkonzessionen, die müssen zumachen und mit Neugenehmigungen jetzt schon kein Thema mehr.
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GESETZ ZEIGT WIRKUNG !
wie hier in Berlin März 2019
https://www.morgenpost.de/berlin/article...schliessen.html
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10
26.03.2019 14:06 |
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