Änderung des § 34f GewO durch AIFM-Umsetzungsgesetz
Durch Artikel 17 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz - AIFM-UmsG) BGBl. I Nr. 35 vom 10. Juli 2013 ist § 34f GewO mit Wirkung vom 22. Juli 2013 geändert worden.
Alle Infos rund um diese Änderung sind unter diesem Link zu finden:
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