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Zum Ende der Seite springen Bestattungsrecht
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L. Möller   Zeige L. Möller auf Karte L. Möller ist männlich
Jungspund


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Fragezeichen Bestattungsrecht

Guten Morgen zusammen,

ich habe neben gewerberechtlichen Angelegenheiten auch mit allgemeinen ordnungsrechtlichen Dingen zu tun wie z. B. Bestattungsrecht. Deshalb hoffe ich, dass mir vielleicht einige von euch hier ihren Standpunkt zu folgendem Sachverhalt mitteilen können:

Eine Person verstirbt in der Gemeinde. Ein Bestattungsunternehmen wird von der Polizei verständigt und gebeten, den Leichnam abzuholen. Verpflichtete nach BestattG-SH sind vorhanden, erteilen dem Bestatter den schriftlichen Auftrag, eine "Sozialbestattung" durchzuführen, haben dem Bestatter jedoch zuvor erklärt, dass sie das nötige Kleingeld (Kostenvoranschlag 2.900,00 €!!) nicht hätten, da sie von SGB II-Leistungen lebten.

Der Bestatter weigert sich darauf hin, den Auftrag auszuführen und bittet das Ordnungsamt, also mich, den Auftrag zu erteilen. Klar, da ist die Kohle schließlich sicher. Mein Einwand, die Angehörigen müssten einen Sozialhilfeantrag stellen, wollte der Bestatter nicht gelten lassen. Er wolle das Risiko, dass der Antrag abgelehnt wird, nicht tragen.

Info: Nach dem BestattG-SH springen wir nur ein, wenn keine Angehörigen vorhanden sind, oder wenn diese sich weigern, den Auftrag zu erteilen. Beides ist hier erkennbar nicht der Fall.

Ich habe darauf hin den Bestatter per Ordnungsverfügung verpflichtet, die Bestattung vorzunehmen. Die Inanspruchnahme erfolgte nach dem Landesverwaltungsgesetz SH, der Bestatter ist m. E. hier Zustandsstörer, weil vom Zustand der Sache (eine Leiche ist eine Sache!) die Gefahr ausgeht und mangels Eigentümer derjenige verantwortlich ist, wer die tatsächliche Sachherrschaft über die Sache ausübt.

Wie ist die Rechtslage nach eurer Sichtweise?

Grüße aus Henstedt-Ulzburg
L. Möller
1 22.09.2006 11:40 L. Möller ist offline E-Mail an L. Möller senden Homepage von L. Möller Beiträge von L. Möller suchen
Solon
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anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


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RE: Bestattungsrecht

Bitte den Bericht noch einmal z. B. in "Stehendes Gewerbe (allgemein)" bringen, da die Medienschau nur bei persönlichem Interesse geöffnet wird.

Also ganz schnell rein und die Erfolge werden nicht lange auf sich warten lassen.

Gruß
anders
2 22.09.2006 12:58 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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