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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Marktsatzung aktualisieren - Anwendung EU-DLR...?? HILFE » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Marktsatzung aktualisieren - Anwendung EU-DLR...?? HILFE
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VeSch   Zeige VeSch auf Karte VeSch ist weiblich
Grünschnabel


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Fragezeichen Marktsatzung aktualisieren - Anwendung EU-DLR...?? HILFE



Auch auf die Gefahr, dass ich mich hier zum Affen mache:

Wenn ich unsere Marktsatzung (und Marktstandsgebührensatzung) nun aktualisieren muss, was muss ich in puncto EU-DLR, DL-InfoV undsoweiterundsofort beachten und aufnehmen???

Ich stehe da echt auf dem Schlauch und hoffe, ein paar hilfreiche Tipps von euch zu bekommen. Weißnicht Je mehr ich mir dazu google, desto verwirrter bin ich... Wand

Ein herzliches Danke im Voraus
VeSch
1 21.02.2013 08:46 VeSch ist offline E-Mail an VeSch senden Beiträge von VeSch suchen
Solon
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wyhlmaus50   Zeige wyhlmaus50 auf Karte wyhlmaus50 ist männlich
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Hauptforderung der DLR ist die Vereinfachung von Rechtsvorschriften, hier der Satzung.
Daneben die Möglichkeit des einheitlichen Ansprechpartners und die Genehmigungsfiktion nach Ablauf einer bestimmten Frist.

Beispiel:
(11) Die Verfahren über Genehmigungen nach § 10 Abs. 1 Nrn. 5, 6 und 7 die-ser Satzung können über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden.
(12) Über die Genehmigungen nach § 10 Abs. 1 Nrn. 5, 6 und 7 entscheidet die Stadt innerhalb einer Frist von drei Monaten. Art. 42 a Abs. 2 Sätze 2 bis 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes gelten entsprechend.
Hat die Stadt nicht innerhalb der nach Satz 1 festgelegten Frist entschieden - bzw. im Falle einer Fristverlängerung innerhalb der verlängerten Frist - gelten die Ge-nehmigungen als erteilt.
2 21.02.2013 10:14 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
Solon
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J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Hallo VeSch,

ich kenne eure Marktsatzung nicht, aber die von dir genannten Rechtsvorschriften sind unmittelbares Recht und gelten sowieso. Wenn eure Satzung in irgendeinem Artikel dagegen verstößt, müsst ihr sie eben anpassen. Das kann natürlich auch gerade im Hinblick auf die Gebühren gelten.

VG J. Simon
3 22.02.2013 08:55 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Hallo in die Runde,

ich habe mal einen Link auf unsere Marktsatzung beigefügt .

Diese wurde im Rahmen der Normenkontrolle als EG-DLR-konform abgesegnet.

Maßgeblich bei Marktsatzungen ist einerseits der diskriminierungsfreie Zugang zum Wochenmarkt sowie die Möglichkeit der Eröffnung des Verfahrensweges über die einheitlich Stelle.

Achtung:
Eine Genehmigungsfiktion ist in der Marktsatzung nicht notwendig bzw. sogar sehr problematisch. Wenn nämlich der zur Verfügung stehende Platz nicht mehr ausreicht, müsste ggf. beim Eintritt einer Genehmigungsfiktion ein anderer Markthändler den Markt verlassen.

Insofern Liegt ein Fall von Art 13 Abs. 4 Satz 2 EG-DLR vor.

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
4 22.02.2013 09:39 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
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