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Wittgensteiner   Zeige Wittgensteiner auf Karte Wittgensteiner ist männlich
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Internet Wett-Terminal

Hallo,

in einer Schankwirtschaft hat mein Außendienst jetzt folgende Geräte festgestellt:

3 Geldspielgeräte

1 Dartautomat

1 Internet Wett-Terminal

1 Flachbild TV

Nach § 3 SpielV dürfen in Schankwirtschaften höchsten 3 GSG oder WSG aufgestellt werden.

Bei dem Dart handelt es um ein Unterhaltungsspielgerät - wie wird aber ein Internet Wett-Terminal bewertet?

Gruß aus Wittgenstein

__________________
alles wird gut solange du wild bist

1 14.02.2013 14:42 Wittgensteiner ist offline E-Mail an Wittgensteiner senden Beiträge von Wittgensteiner suchen
Solon
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Meike
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Hallo Wittgensteiner,

Du hast doch vor Ort eine Sportwettenvermittlung festgestellt, so dass Du hier natürlich prüfen musst
- wer ist Sportwettveranstalter
- welche Funktion hat der Gastwirt vor Ort
- welche Art von "Wett-Terminal" hast Du hier, d.h. einen typischen Tipomaten mit Geldscheinakzeptor oder einen Internetrechner mit.....

usw.

Die Fragestellung "wie wird aber ein Internet Wett-Terminal bewertet?"

ist so nicht zu beantworten,

sondern vor Ort musst Du eine entsprechende Prüfung durchführen, um dann hinterher zu wissen

Wer ist der Adressat für welche Maßnahme.

VG
Meike
2 14.02.2013 15:14 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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james james ist männlich
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Seit wann dürfen Sportwetten in Gaststätten vermittelt werden?? Dieses darf doch nur in Wettbüro's oder Wettannahmestellen geschehen (wenn diese denn genehmigt sind).

Dann muss die baurechtliche Nutzungsänderung für ein Wettbüro / Wettannahmestelle vorliegen.

Des weiteren dürfen in einem Wettbüro / Wettannahmestelle dann auch keine Geldspielgeräte aufgestellt werden.
3 15.02.2013 09:29 james ist offline E-Mail an james senden Beiträge von james suchen
Meike
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Hallo James,

natürlich dürfen keine Sportwetten in Gaststätten vermittelt werden,

aber um die entsprechenden Verfügungen zu erlassen, d.h. welche gegen wen

musst Du vor Ort den Prüfweg einhalten wie ich diesen beschrieben habe.

Es gibt zudem je nach Bundesland unterschiedliche Zuständigkeiten, d.h. wer gegen wen was erlassen darf.


VG
Meike
4 15.02.2013 15:28 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Rooobert Rooobert ist männlich
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Guten Tag,
ich habe ein Lokal mit Fussballübertragungen, Bundesliga - Champions-League usw... Die Besucher wetten dort wie die Wilden auf alle möglichen Spielausgänge.
Meine Frage : Mache ich mich als Betreiber des Lokals strafbar in solch einem Fall ?? Bisher konnte mir diese Frage niemand beantworten, weder das Ordnungsamt noch die IHK , deshalb frage ich nun mal hier.
Grüsse
5 16.02.2013 14:33 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
Meike
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Hallo Robert,

sonderbar, dass Dir Dein Ordnungsamt vor Ort nicht weiter helfen kann.

In Schlesig-Holstein, obwohl nun dem Glücksspielstaatsvertrag beigetreten, gelten zur Zeit noch Sonderregelungen.


Aus Deinem Beitrag schließe ich, dass bei Dir im Lokal ein "stationärer Vertrieb von Sportwetten" ist.

An welche "landeseigenen Spielregeln" Du Dich halten musst, kannst Du hier nachlesen.

http://www.schleswig-holstein.de/IM/DE/S...etten_node.html


Dann gibt es aber noch weitere "bundeseigene Spielregeln".

Wie sieht es z.B. bei Dir mit der Vereinnahmung der Gebühren für den Sportwettveranstalter aus, welche er für die Sportwettsteuer, die es seit dem 01.07.2012 gibt, erhebt?


Bekommst Du von dem Sportwettveranstalter eine extra Abrechnung dazu?


Anders als beim Automatenaufsteller kann der Sportwettveranstalter die Steuerlast an den Kunden "weitergeben" und in Form von Gebühren einziehen.


Wenn dass bei "Deinem" Sportwettveranstalter der Fall ist, gibt Dir der Kunde quasi in Treu und Glauben Gelder, damit diese dann später dem Finanzamt zugeführt werden. Wieviel das ist, müsste der Kunde auf seinem Wettschein erkennen können, da diese Gebühren gesondert auszuweisen sind, da sie nicht im Hold sind.

Hinzu kommen Aufzeichnungspflichten zum Kunden gem. Rennwett- und Lotteriegesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/rennwl...R003930922.html

"Sonderspielregeln" bei Ein- und Auszahlungen über Kundenkonten usw.


Es gibt letztlich eine Fülle von Gesetzen, die zu beachten sind.


Da ist Deine Sachverhaltsdarstellung etwas knapp.


VG
Meike
6 17.02.2013 05:20 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
james james ist männlich
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Hallo Meike,

ich glaube das du manchmal da du zu weit ausholst. Auch diese Art der Vermittlung ist nicht erlaubt. Sportwetten dürfen nur in Wettbüros und Wettvermittlungsstellen angeboten werden (wenn dann mal erlaubt!)

Zu deiner Frage bezüglich der 5% Sportwettsteuer. Die 5% werden von deinem Einsatz als Wetter schon abgezogen. Diese werden in der monatlichen Abrechnung aufgeführt und vom Wettanbieter vereinnahmt und mit dem Finanzamt abgerechnet. Das ist nicht Sache des "Vermittlers". Das wird auch in deiner monatlichen Abrechnung so aufgeführt.

Der Vermittler vereinnahmt seinen "Hold". Auch hier machen das einige sehr geschickt und brauchen die Einnahmen nicht zu versteuern. "Provision aus Vermittlung"!

Und 19% MWST müssen auch nicht bezahlt werden, wenn du eine Umsatzsteuer ID Nr hast
7 17.02.2013 19:43 james ist offline E-Mail an james senden Beiträge von james suchen
Meike
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Hallo James,

ob ich da zu weit aushole, weiß ich nicht, denn das Schlewig-Holsteinische Glücksspielgesetz ist nicht mein Steckenpferd.


Es ist nach meiner Auffassung besser, wenn der Unternehmer sich dort an zuständiger Stelle und gem. den eingestellten Informationsmaterialien und Formularen erkundigt.



Dein Hinweis, "Das ist nicht Sache des Vermittlers" ist so nicht korrekt.

Der Vermittler ist es, der das Bargeld annimmt. Er ist kein Buchmacher, der selbst die Gewinnauszahlung garantiert, sondern nimmt das Geld quasi
treuhänderisch vom Spieler im Empfang, um dies an den Veranstalter weiter zu leiten.


Dann muss aber noch die Variante "Kundenkonto" berücksichtigt werden.


Bei den Sportwettveranstaltern werden Kundenkonten geführt, diese könnte man als Zahlungskonten "deklarieren", da dort Gelder eingezahlt und quasi
deponiert werden, um dann am Tag X einen Wettvertrag zum Sportereignis Y abzuschließen.

usw.

Sorry, aber manche machen es sich vielleicht etwas zu leicht.


Man kann doch in Deutschland nicht bei irgend einem x-beliebigen Barein- und -auszahlungen vornehmen und irgendwelche Gebühren vereinnahmen.

Da gibt es Gesetze zu.


Der Sportwettveranstalter ist schließlich kein Handelhaus, bei dem man Schuhe bestellt und die Rechnung läuft über Kundennummer und wird dann über Kreditkarte, Nachnahme oder ähnlich bezahlt.


Hier werden Konten geführt über die Barein - und -auszahlungen laufen, Geld "geparkt" werden kann, bis es irgendwann aberufen werden und Gelder (Buchgeld) gut geschrieben werden.



Das vergessen viele.



Und die Sache mit den 19% ist auch etwas komplizierter.


Da machen es sich viele auch zu leicht und sollten mal schauen, wie der BFH 2011 zum Thema geurteilt hat.


Es müssen immer die Leistungen genau vor Ort am Einzelfall geprüft werden. Was ist Hauptleistung und was ist Nebenleistung.



VG
Meike
8 18.02.2013 05:28 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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OK danke - bin zwar nicht viel schlauer als vorher aber egal. Das Wett Terminal wurde schon vor längerer Zeit entsorgt, da oft viel zu wenig drin war um Gewinne auszuzahlen. Seitdem muss ich nur noch einen WLan Anschluss bereithalten, und die Gewinner bekommen das Geld überwiesen, das ist echt viel besser und die Wetter können sich mit den eigenen Geräten einschalten. Ich finde das System bisher ganz gut !
9 20.02.2013 17:20 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
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Hallo Robert,

danke für die Info.

Ja, das mobile-betting ist ein Problem.

Bin sehr gespannt, wie das IM SH als Aufsichtsbehörde dagegen vorgeht.

VG
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10 23.02.2013 09:09 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
funnyweb
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Ich finde diesen Beitrag äußerst Interessant! Danke für die bisherigen Ausführungen!

Also ich möchte mal von meinem Standpunkt festhalten:
Es gibt meiner Meinung nach keinen Grund wieso der Gastronomiebetreiber oder die Kunden irgendeine Einsatzgebühr zu bezahlen haben. (derzeit gibt es einige Anbieter die 5% Einsatzgebühr nehmen - ja das ist bekannt)
Allerdings sind sämtliche Konzessionierungsverfahren auf Halt, sprich es gibt eigentlich "fast keine" Wettanbieter die eine Erlaubnis zum Halten von Wetten haben.
Meist werden die Wetten mit einer ausländischen Konzession und im Ausland gehalten.

So muss auch die Argumentation sein, Vermittlung von Wetten, da die Wettanbieter in Deutschland keine Erlaubnis haben.

Gleiches gilt für die von euch angesprochene Mehrwehrtsteuer von 19%.

Die Leistung erfolgt im Ausland also ist wenn dann die Wettsteuer im Ausland fällig und die Mehrwehtsteuer im jeweiligen Land abzuführen.

Mir bisher bekannte Automatenaufsteller in Bayern führen nämlich weder 5% noch 19% MwSt. ab.
11 18.04.2014 11:52 funnyweb ist offline E-Mail an funnyweb senden Beiträge von funnyweb suchen
james james ist männlich
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Hallo funnyweb,

wie macht Ihr das denn in Bayern? Wenn Ihr das über ein Wett-Terminal macht, werden die 5% ja Automatisch vom Wetteinsatz abgezogen.

So auch bei den Kundenkarten, wenn du über das Internet spielst.

LG
James
12 18.04.2014 15:35 james ist offline E-Mail an james senden Beiträge von james suchen
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Zitat:
Original von james
Hallo funnyweb,

wie macht Ihr das denn in Bayern? Wenn Ihr das über ein Wett-Terminal macht, werden die 5% ja Automatisch vom Wetteinsatz abgezogen.

So auch bei den Kundenkarten, wenn du über das Internet spielst.

LG
James

Hallo James,

wir betreiben derzeit überhaupt keine Terminals in Bayern. Wir wollten die Situation bis zur Vergabe der Buchmacherlizenzen/Konzessionen abwarten, allerdings wird das wohl noch Jahre dauern. Zeigefinger


Wieso James bist du der Meinung das die 5% automatisch abgezogen werden? Von wem?
Die 5% muss der Automatenbetreiber/-aufsteller einstellen, wenn er der Meinung ist das er diese an seine Kunden weiterberrechnet.
Meiner Meinung greift das seit geltende Gesetz für die Vereinnahmung der Gebühren für den Sportwettveranstalter 01.07.2012 nicht. Wieso auch? Man hat ja keine Lizenz in Deutschland und die Wetten werden im Ausland angenommen.
Rechtssicherheit hat man in Deutschland nicht, da man keine Erlaubnis hat, es nur geduldet ist .

Und erfolgt die Leistung, die Wette, im Ausland so ist die Mehrwertsteuer im Ausland zu bezahlen.

Aber ich schätz, da teile ich wohl eine Einzelmeinung und das müssten dann die Gericht klären. smile smile
Sehe die Chancen allerdings nicht schlecht, da selbiges Buchmacher die in Italien wetten nach Österreich vermittelt haben in Österreich versteuert/vergebührt hatten und der italienische Staat wollte Wettgebühren/Wettsteuern auch kassieren. (Das war die Firma Goldbet).
13 22.04.2014 09:22 funnyweb ist offline E-Mail an funnyweb senden Beiträge von funnyweb suchen
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