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Zum Ende der Seite springen Tierarzt und verwandte Tätigkeiten
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27711 OHZ 27711 OHZ ist männlich
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Tierarzt und verwandte Tätigkeiten

Hallo liebe Gewerbe-Mitstreiter,
ich hab heute nun auch mal eine Frage an euch.

Bei mir war grade eine Bürgerin, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Tierärztin für bestimmte Unternehmen (Pharmakonzerne u. ä.) Studien betreibt und die Ergebnisse dieser Studien den Unternehmen in Rechnung stellt. Muss man das als gewerblich anzumeldende Tätigkeit bewerten? Denn die Tätigkeit als Tierarzt an sich unterliegt ja nicht der gewerblichen Meldepflicht. Wie sieht es nun aber mit diesen betriebenen Studien aus, die ja dann quasi „verkauft“ werden an die besagten Unternehmen. Ebenso müsste es ja angemeldet werden, wenn sie in der Tierarztpraxis Medikamente oder irgendwelche Zusatzmittelchen oder sonst was verkauft. Sie selbst nennt diese Tätigkeit „Promotions-Studentin“ (?) und hatte das in ihrem vorigen Wohnort/Betriebsstätte auch angemeldet.

Würdet ihr diese Gewerbemeldung annehmen?

Grüße aus dem Bürgerbüro der Stadt Osterholz-Scharmbeck
Schmaldienst

__________________
...
1 05.02.2013 14:32 27711 OHZ ist offline E-Mail an 27711 OHZ senden Homepage von 27711 OHZ Beiträge von 27711 OHZ suchen AIM-Name von 27711 OHZ: ... YIM-Name von 27711 OHZ: ... MSN Passport-Profil von 27711 OHZ anzeigen
Solon
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27711 OHZ 27711 OHZ ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von 27711 OHZ


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Hat denn wirklich keiner eine Idee oder Meinung dazu..?

__________________
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2 08.02.2013 12:49 27711 OHZ ist offline E-Mail an 27711 OHZ senden Homepage von 27711 OHZ Beiträge von 27711 OHZ suchen AIM-Name von 27711 OHZ: ... YIM-Name von 27711 OHZ: ... MSN Passport-Profil von 27711 OHZ anzeigen
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René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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RE: Tierarzt und verwandte Tätigkeiten

Hallo nach Osterholz-Scharmbeck,

das Anfertigen der Studien steht meines Erachtens in engem (unmittelbarem) Zusammenhang mit der Tätigkeit als Tierarzt. Ich sehe - ausgehend von den Ausführungen im Ausgangs-Beitrag - hier eher eine freiberufliche Tätigkeit, die ggf. auf separater Honorar-Basis erfolgt.

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
3 09.02.2013 16:11 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Roesje Roesje ist weiblich
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Pfeil Tierarztpraxis als GmbH > Handel&Tierpension - Tierpension

Hallo!

Hab bzgl. Tierarztpraxis auch noch eine Frage:

Ein Tierarzt betreibt bei uns seit Jahren eine Kleintierpraxis - keine Gewerbemeldung wegen § 6 GewO

Nun hat er eine GmbH gegründet. Gegenstand des Unternehmens "Betrieb einer Tierarztpraxis" und wollte nun eine Gewerbeanzeige abgeben mit der Tätigkeit "kurative tierärztliche Praxis".

Habe ihm mitgeteilt, dass Tierärzte von der GewO nach § 6 freigestellt sind und keine benötigen.

Nun sprach er vor und teilte mit, dass er zukünftig auch eine Tierpension betreiben wird und für den Ankauf von Katzenstreu etc. (für die Pension) ja einen Gewerbeschein bräuchte.
Weiterhin teilt ihm der Bundesverband praktizierender Tierärzte mit, dass er als GmbH automatisch Gewerbe wäre (was ja quatsch ist). Handel mit Arzneimitteln betreibt er natürlich bereits schon seit Beginn seiner selbständigen Tätigkeit und fällt m.E. mit in sein Berufsbild rein (nicht anzeigepflichtig).

Fraglich ist, was mit dem Handel von Futtermitteln ist, den er auch schon immer betreibt (besonderes Futter, Nahrungsergänzung etc.). Hätte das dann schon längst angezeigt werden müssen? Hier frage ich mich, ob das noch unter das Berufsbild des TA fällt.

Eigentlich müsste es doch nun so sein, dass seine Tierarztpraxis (inkl. Handel Arnzeimittel) nicht anzeigepflichtig ist (ob als GmbH oder sonst was ist ja egal), aber die Tierpension anzeigepflichtig wird, da Gewerbe und nicht mehr unter den Beruf des Tierarztes fällt.

Richtig?

__________________
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4 06.11.2014 10:08 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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Tierarzt und verwandte Tätigkeiten



also, wir würden das auch so sehen...Tierarztpraxis mit Abgabe der üblichen Arzneimittel...kein Gewerbe (egal, welche Rechtsform)

Tierpension = Gewerbe
Gruß und weiterhin frohes Schaffen
5 06.11.2014 13:18 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Roesje Roesje ist weiblich
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Und wie sieht das grds. mit Futtermitteln aus?
Das wird ja auch oft gemacht, dass Tierärzte neben einer kleinen Apotheke auch Futtermittel oder sonstiges Tierzubehör mit anbieten, z.B. Zeckenzange usw.

Wäre ja rein theoretisch Gewerbe und anzumelden.
Lief bei hiesigem TA jedoch solange er noch keine GmbH war unter seiner Tierarztpraxis.

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6 06.11.2014 13:55 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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Tierarzt und verwandte Tätigkeiten

streng genommen müsste der Tierarzt dies anmelden... aber ich glaube nicht, dass wir es merken würden, wenn er es "als Annex" zu seiner Haupttätigkeit in kleinem Stil laufen lassen würde...
7 06.11.2014 16:28 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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RE: Tierarzt und verwandte Tätigkeiten

Moin aus Rheinhessen,
stimme da den Kollegen aus Frankenthal zu. Müssten Sie - die Tierärztin meines Katers verkauft auch Nahrungsergänzungsmittel und Diätfutter - ist eine Linie die im übrigen nur
über Tierärzte vertrieben wird, so dass im Einzelfall geschaut werden muss / kann ob die Bagatellgrenze überschritten wird.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
8 06.11.2014 17:50 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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Danke

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9 07.11.2014 08:07 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
NinaniN NinaniN ist weiblich
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Fragezeichen

Moin aus dem Norden,

ich bin im Gewerbebereich noch völlig frisch und da ich den Bereich nun übernommen habe und dort aufgrund von Personalmangel viel liegen geblieben ist, kommen mir leider an vielen Ecken Fragen auf.

Der Beitrag ist zwar sehr lange her, aber passt am besten zu meiner aufgekommenen Frage.

Ich habe eine angemeldete gemeinschaftliche Tierarztpraxis. Eigentlich unterfällt eine Tierarztpraxis ja dem § 6 GewO und ist damit nicht anzeigepflichtig - was mich schon wunderte, wieso die Praxis dann angemeldet ist. Diese konkrete Praxis wird aber von den beiden Personen nicht mehr geführt, sondern wurde familiär weitergereicht. Damit das im System rein ist, habe ich diese konkrete Praxis nun zur Abmeldung aufgefordert.

Die Praxis wird durch ein anderes Familienmitglied mit jemandem Außenstehendes weiterhin als Gemeinschaftspraxis geführt.
Vom ehemaligen Praxisbetreiber habe ich erfahren - sofern ich es richtig verstanden habe - dass es damals aufgrund dessen, dass es sich um eine Gemeinschaftspraxis handelte, erforderlich war eine "Hausapotheke" einzurichten. Und diese Apotheke sei seiner Aussage nach wohl anzeigepflichtig gewesen.

Die vorliegende Anmeldung bei uns bezog sich jedoch auf die Tätigkeit als Tierarzt, nicht auf den Betrieb der Hausapotheke (Tätigkeitsbeschreibung: "Tierarzt"). Nach meinen Recherchen dürfen Tierärzte aber ohnehin die Medikamente nur für die "eigenen Patienten" ausgeben (also mit konkretem Behandlungsbezug?!). Dann gehört doch aber die Apotheke - also die Abgabe von Medikamenten an die eigenen Patienten - so wie "Roesje" bereits anmerkte zum direkten Berufsbild/Tätigkeitsbild des Tierarztes, oder nicht? Und damit wäre es ja nicht mehr anzeigepflichtig.

So war zumindest meine Überlegung. Ob diese richtig ist, finde ich leider nicht raus. Nun bin ich echt unsicher, ob ich die "neue" Praxis zur rückwirkenden Anmeldung auffordern soll, oder nicht.

Neben dieser Hausapotheke betreibt die Praxis ebenfalls ein eigenes Labor. Zumindes was das Labor angeht sagt mir mein Bauchgefühl, dass man dieses als Gewerbe bewerten könnte, da dies ja keinen konkreten Bezug zur tierärztlichen Tätigkeit hat - klar ist dies für die Diagnostik erforderlich, aber man könnte an dem Punkt ja auch auf externe Labore zurückgreifen. Oder würde man diese auch wieder zum Tätigkeitsbild des Tierarztes zählen? Kopfkratz

Ich hoffe sehr, dass mir da jemand weiterhelfen kann oder ggf. auch nur einen Tipp geben kann, wie ich an die Sache herangehen kann. Ich weiß leider nicht weiter.

Weisse Flagge
10 09.10.2024 16:03 NinaniN ist offline E-Mail an NinaniN senden Beiträge von NinaniN suchen
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Moin

Ist diese Gemeinschaftspraxis ggf. eine GmbH?

In unserem Bereich gibt es auch eine Gemeinschaftspraxis. Diese wurde damals als GmbH gegründet und wegen Steuerrecht (GmbH = steuerrechtl. Gewerbebetrieb) wollten die dann auch Gewerbe anmelden. Da musste ich dann erklären, dass es bei uns um die Tätigkeit geht und nicht die Rechtsform.
Manche Gewerbeämter melden dann aber solches an, weil sie diesen Unterschied nicht kennen und weil die Leute bzw. der Steuerberater das so will, weil diese auch i.d.R. diesen Unterschied nicht kennen.

So ist das hier vor meiner Zeit seitens meiner Vorgänger regelmäßig passiert und bei Ihnen ggf. auch.

Wenn die Hausapotheke im kleinen Rahmen im Kontext der Praxis läuft, tendiere ich daher zur Abmeldung bzw. Bereinigung des Gewerberegisters, da es sich nicht um ein anzeigepflichtiges Gewerbe handelt.

Wenn die Annex-Tätigkeiten a la Apotheke oder beim TA auch gerne mal Futtermittelvertrieb, Pension etc. nicht im kleinen Rahmen ausgeübt werden, könnte aber natürlich teilweise ein Gewerbe ausgeübt werden. Das kommt eben auf das Ausmaß an.

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11 10.10.2024 08:27 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
NinaniN NinaniN ist weiblich
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Guten Morgen und vielen Dank für die schnelle Antwort!

Bei uns im Programm (Geso) ist die "ehemalige" Praxis, die ich jetzt zur Abmeldung aufgefordert habe, als "andere Gesellschaft" eingetragen. Leider kann ich damit herzlich wenig anfangen. Einen Eintrag im Handelsregister kann ich auch nicht ausfindig machen. Da es zwei Gesellschafter waren, wäre eine GbR meines Erachtens am nähsten dran - aber warum diese dann nicht einfach in Geso eingetragen wurde, weiß ich leider auch nicht.
Aber vielleicht habe ich Glück und die Abmeldung kommt in den nächsten Tagen bei mir reingeflattert, die wird vielleicht Aufschluss geben.

Die aktuelle Praxis hat auf ihrer Website leider keinen Hinweis auf eine bestimmte Rechtsform stehen. Aber wenn ich ohnehin eine Mail schreibe, um nach dem Umfang der Hausapotheke zu fragen, könnte ich dies gleich zusätzlich in Erfahrung bringen.

Danke
12 10.10.2024 10:42 NinaniN ist offline E-Mail an NinaniN senden Beiträge von NinaniN suchen
Ludwig Ludwig ist männlich
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13 11.10.2024 09:28 Ludwig ist offline E-Mail an Ludwig senden Beiträge von Ludwig suchen
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