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Zum Ende der Seite springen Trotz SV Schulden aktuell keine SV Schulden ???
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Sandkorn
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Trotz SV Schulden aktuell keine SV Schulden ???

Hallo,

bei der Wiedergstattung eines Gewerbe soll ja eigentlich geprüft gewerden, ob keine alte Schulden mehr an Steuer- und SV Schulden bestehen bzw Ratenzahlung darüber laufen, das diese in absehbarer Zeit erledigt sind.

Ein Bekannter musste für die Prüfung , eine Unbedenklichkeitserklärung des FA ,Führungszeugnis und Auszug Insolvenzgericht vorlegen - was natürlich wiedererwartend auch alles positiv für ihn ausfiel nach einer Insolvenz - , so wie den Auszug aus Schuldnerverzeichnis der ebenso absolut keinerlei Eintragung mehr enthält ...

Die Person hat aber noch emense KK Schulden , trotz Restschuldbefreiung nach Insolvenz, die nicht in die Insolvenz gefallen sind ABER die tauchen jetzt nirgendwo auf ! Kopfkratz !
Eigentlich müssten die im Schuldnerverzeichnis stehen, aber wer in letzten 3 Jahren keine eidest. Vers. geleistet hat, was ja wärend der Insolvenz auch nicht geht da in der Zeit nicht vollstreckt werden darf und die Eintragung der geleistetn eidst Vers. auch autom immer nach 3 Jahren gelöscht wird , steht nach Insolvenz also dort auch nichts drin Kopfkratz .

Demnach kann der ASt also mit den von ihm zu erbringenden Nachweisen an amtl Unterlagen den Eindruck beim Gewerbeamt erwecken und sogar klar beweisen , das alle Gründe die damals zur Untersagung geführt haben, zu 100% weggefallen sind! Kopfkratz
Also steht hier einer Wiedergesttung eigentlich überhaupt nichts mehr im Wege trotz vorhandener Altschulden. Wofür andere vielleicht eine Untersagung bekämen, bekäme er ne Wiedergestattung, wenn ich das jetzt als Laie richtig einschätze ... Wand

Meine Frage nun :
Schreibt das Gewerbeamt nun im Zuge des Wiedergestattungsverfahren auch selber parallel noch mal die KKn an , bei denen er damals Schulden hatte und erfährt es darüber doch noch von den Restschulden oder fällt das jetzt wirklich untern den Tisch ?
Normaler Weise müssten sie hier doch auch noch eine Unbedenklichkeitserklärung von den KKn anfordern beizubringen, wenn er dort auch Schulden hatte, aber das wurde eben nicht verlangt zum Vorteil des ASt ---- Kopfkratz

FAZIT: es wurden alle Unterlagen abgefordert wo keinerlei neg Eintragung mehr sein können durch Insolvenz und zuverlässig wirkt . Aber die , womit er keinesfalls als zuverlässig gelten würde - und bereits schon ein Inkasso dran ist und auf eine eV auslaufen wird, wurden nicht gefordert oder geprüft. Aber vielleicht wird meine Frage oben mit JA beantwortet ....dann fliegt das doch noch auf Danke

Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Sandkorn: 26.10.2012 11:21.

1 26.10.2012 11:03 Sandkorn ist offline E-Mail an Sandkorn senden Beiträge von Sandkorn suchen
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RE: Trotz SV Schulden aktuell keine SV Schulden ???

Hallo Sandkorn,

grundsätzlich steht es der Behörde frei zusätzlich zu den vorgelegten Unterlagen weitere Ermittlungen anzustellen und Stellungnahmen einzuholen.

Wenn zum Zeitpunkt der Gewerbeuntersagung bereits Rückstände bei der Krankenkasse bestanden und diese der Behörde damals bekannt waren, ist es durchaus wahrscheinlich, dass die Behörde sich bei der Krankenkasse nach dem aktuellen Stand der Angelegenheit erkundigt.

Grüße

SteBa
2 26.10.2012 12:09 SteBa ist offline E-Mail an SteBa senden Beiträge von SteBa suchen
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Sandkorn
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RE: Trotz SV Schulden aktuell keine SV Schulden ???

Hallo SteBa,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, welche ich schon in der Form erwartet habe , dass es wahrscheinlich keine Pflicht der zusätzlichen Prüfung nach Vorlage von amtl beglaubigten Unterlagen mehr bedarf , wenn diese zu 99,9 % aussagekräftig sind, das keine Schulden mehr bestehen.

Man kann jetzt wirklich nur noch hoffen, dass im Zuge der Prüfung jetzt auch die Gründe für die Untersagung damals mit herangezogen werden und dabei dann doch noch festgestellt wird , dass nicht nur bei FA sondern auch bei KKn enorme Schulden bestanden und von der KK auch noch eine Unbedenklichkeitserklärungen angefordert wird.
Dies also doch noch bemerkt wird, wenn dann alle Unterlagen abgegeben wurden und die Prüfung los geht.

Hörte mal, dass das Gewerbeamt autom wieder alle Behörden von einem Antrag auf Wiedergestattung sogar unterrichten müsste, die damals der Untersagung zugestimmt haben. Und erst wenn die alle ihr Okay geben, dass dem nichts mehr im Wege steht , könne erst einer Wiedergestattung zugestimmt bzw eine Untersagung aufgehoben werden. Also das, das Wiedergeasttungsverfahren genau so abliefe, wie das Untersagungsverfahren, wo erst noch mehrere Behörden vorher angehört werden müssten, bevor das Gewerbeamt eine Entscheidung treffen darf.

Frage:
In wie fern stimmt denn diese Aussage ?
Dann wäre das ja doch alles viel korrekter bei der Prüfung und würde sicher die KK nicht zustimmen ...


Lg Sandkorn

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Sandkorn: 26.10.2012 13:27.

3 26.10.2012 13:16 Sandkorn ist offline E-Mail an Sandkorn senden Beiträge von Sandkorn suchen
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Guten Tag,

die Entscheidung über eine Gewerbeuntersagung als auch über eine Wiedergestattung trifft die zuständige (Ordnungs-)Behörde. Gleichwohl werden in beiden Verfahren andere Behörden und Institutionen angehört (§ 35 Abs. 4 GewO), indes einer Zustimmung bedarf es nicht. Eine Zustimmung ist schon aufgrund der gesetzlichen Vorschrift nicht gegegeben, da sowohl Gewerbeuntersagung als auch Wiedergestattung sozusagen "Pflichtveranstaltungen" sind.
§ 35 Abs. 1: "Die Ausübung eines Gewerbes ist von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn ..."
§ 35 Abs. 6: "Dem Gewerbetreibenden ist von der zuständigen Behörde auf Grund eines an die Behörde zu richtenden schriftlichen Antrages die persönliche Ausübung des Gewerbes wieder zu gestatten, wenn ..."
Die Gewerbebehörde wird pflichtgemäß eine angemessene Prüfung vornehmen und entsprechend entscheiden. Sie werden sicher Verständnis haben, dass ich als Behörde hier nicht geneigt bin jedes Detail der behördlichen Zuverlässigkeitsprüfung zu erörtern, das würde den Rahmen hier auch sprengen.
Andererseits, wenn Sie als Staatsbürger befürchten, dass die Behörde evtl. eine fehlerhafte Entscheidung treffen könnte, da ihr - aus welchen Gründen auch immer - nicht alle Tatsachen bekannt werden, dann sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht der Behörde helfen sollten, diese aufsuchen und ein Gespräch führen.

Aber eines erstaunt mich dann doch, es gab irgendwann (vor mehr als 7 Jahren) eine Untersagung, es gab offenkundig danach eine Inso-Verfahren mit Restschuldbefreiung, also mit Schuldenfreiheit des Betroffenen. Aber, es gibt (noch) erhebliche KK-Rückstände. Wie das denn? Warum waren die nicht Bestandteil des Insoverfahrens?

Irgendwas ist hier an der Fragestellung bzw. am geschilderten Sachverhalt nicht stimmig.

Gruß
Raindancer

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Hallo Forum

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Raindancer: 26.10.2012 17:04.

4 26.10.2012 17:03 Raindancer ist offline E-Mail an Raindancer senden Beiträge von Raindancer suchen
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Noch nen Thread zum gleichen Thema?

Hallo.......... und nochmals ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Wie der Kollege "Regentänzer" schon ausführte, wird die Gewerbebehörde eine pflichtgemäße Zuverlässigkeitsprüfung durchführen müssen.
Dieses hatte ich Ihnen aber auch bereits in diesem Thread mitgeteilt.
Zuvor hatten Sie bereits sinngemäß denselben Sachverhalt in diesem Thread angefangen. Und nun wird zum selben Sachverhalt der dritte Thread aufgemacht. Warum??

Wie ich Ihnen auch ja bereits mitgeteilt hatte, steht es Ihnen jederzeit frei, der zuständigen Behörde weitergehende Informationen zu liefern, die bei der Zuverlässigkeitsprüfung zu berücksichtigen ist. Da die Entscheidung der Behörde über eine Wiedergestattung im Zweifel ebenso der verwaltungsgerichtlichen Prüfung unterliegt, wie die Entscheidung über eine Gewerbeuntersagung und zudem die Behörde einer Fachaufsicht unterliegt, könnten Sie, sofern Ihre Informationen bei der Entscheidung nicht einfließen, diese entsprechend informieren.
Voraussetzung ist jedoch, dass Sie erst einmal die zuständige Behörde über Ihr Wissen, dass entweder fundiert ist oder aufgrund eigener finanzieller Schädigung "vermutet" wird, in Kenntnis setzen.
Sofern Sie durch die Person, die jetzt offensichtlich wieder gewerblich tätig wird oder werden möchte, in der Vergangenheit Nachteile erlitten haben, die einer günstigen Zukunftsprognose in gewerblicher Hinsicht nicht entgegenstehen, hilft ein wiederholtes Posten und Aufmachen zahlreicher Threads hier im Forum auch nicht weiter. Denn letztlich hat die zuständige Behörde eine Entscheidung zu treffen und dieses wird Sie, sofern ihr denn alle Informationen vorliegen, auch sicherlich rechtmäßig vornehmen.
Es kann und mag aber ja sein, dass bei der Entscheidung einzelne Punkte nicht berücksichtigt werden können, weil halt die entsprechenden Informationen fehlen. Und da Sie hierüber ja offensichtlich verfügen, sollten Sie diese Informationen auch mitteilen.
Sofern noch weiterer Erörterungsbedarf zu diesem Fallbesteht, sollte dieses nun in diesem Thread erfolgen.
Weitere Threads zu diesem Sachverhalt werde ich canceln.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
5 26.10.2012 17:36 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Sandkorn
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RE: Noch nen Thread zum gleichen Thema?

....ein liebes HALLO nach Cloppenburg !

Ihre Rüge an dem mehrfachen Threaederöffnungen ist völlig berechtig und ich bitte lieb , mir dies zu entschuldigen. Danke , ...denn es ist nicht so einfach für mich hier das Problem/Frage verständlicher zu schreiben und die richtige Antwort zu bekommen, aber ich wüßte , dass Sie meine Sorge absolut nachvollziehen könnten, wenn es alles wieder los ginge mir Gerwerbe !

Sie haben ja sicher schon erkannt, das es um jemand aus näherem Umkreis (Familie ) geht und ich im Moment mehr weiß als die Behörde. Ich frage Sie jetzt einfach mal nur :
Würden Sie jemanden der in 8 Jahren 6 verschiedene Gewerbe probierte, von Gaststätte über Reisebüro, Baugeschäft , Kiosk etc und mit allen Gewerben tausende von Gewerbeschulden anlaufen lief (wie Schulden bei Banken, Autohäusern, Zuliefer etc, ) als korrekten zuverlässigen Unternehmer betrachten ? Sicher nicht. Zum Glück hatten die dann 1999 Pc in den Ämtern und wurde dem ein Treiben dann ein Ende gesetzt ,mit GU, sonst hätte er noch ein Autohaus aversucht*grins*!
Seiher bezieht die Person Sozialleistungen und machte während dessen in letzten 6 Jahren auf Antrag des FA 2005 die Insolvenz (hat GU 2003 auch noch missachtet und bekam Bu?geld lt GZRA ) und nun will er eben wieder als Unternehmer an Start gehen! Absolut schuldenfrei ,einfach jetzt cool wieder zB im Bau schöne Rechnung legen und schneller mal paar Euro in die Hand bekommen, was mit normalen Job nicht so einfach wäre... herrlich oder ??? Wand
Verstehen Sie mich jetzt besser , warum ich es nicht für gut heißen kann, das so eine Person , die nie versucht hat seine Schulden abzuarbeiten (kein job gesucht in 10 Jahren !) aber extreme Schulden hatte , nun wieder die Chance dazu bekommt ???
Ich glaube spätestens jetzt können Sie es auch gut nachvollziehen, dass es wirklich besser wäre , wenn er die Erlaubnis nicht wieder bekäme , richtig ? Danke

Bei uns in der Großstadt hatte ich ja bereits ein sehr aufschlussreiches ,vertrauliches Gespräch mit einer Beareiterin, die Wiedergst bearbeitet und hier würde er es keinesfalls wegen den Restschulden bei KK klappen mit der Wiedergest. Sie meinte aber das erfahren sie alle auch wenn er das verheimlichen würde ! Und wenn er hier her gehören würde, würde Sie ihm raten erst mal arbeiten zu gehen und seine Schulden abzuzahlen und dann dürfe er gern nochmal nach Gewerbe machenan fragen !! Applaus
Aber er gehört LEIDER in eine ganz andere kleine Stadt wut und da ist es dann eben nicht so einfach eine SB anzurufen und zu sagen "Hallo Herr x hat noch Schulden da und da !" , die gerade den Fall bearbeitet , weil das dann schnell klar ist woher das kommt, wenn seine Unterlagen nichts darüber aussagen! Ferner ist bis heute sogar unklar ,ob diese 10.000 Restschulden vielleicht nicht mal ein Problem wären, weil durch Insolvenz wurden ja genug KK schon mit abgebaut und ist das pinuts dagegen ....

Soviel also nochmal dazu ...... ist doch schon ein kleiner Sonderfall , wo Sie sicher auch auf keinen Fall dafür wären das der Herr wieder unter die Unternehmer geht-gelle?
Denn wie heißt es so schön:
Gerwerbeerlaubnis ist nicht dafür da, dass man sich auf anderer Kosten schönes Leben macht und alle um ihr Geld bringt, damit einem selber gut geht !

@Raindancer , auch an Dich liebes Hallo und !
Du fandes einiges nicht schlüssig - ich versuch es mal schlüssig zu machen und vielleicht ging einiges in obigen Text auch schon einiges mit hervor:

es gab irgendwann (vor mehr als 7 Jahren) eine Untersagung,
>>> ja , aber schon vor knapp 14 Jahre !!

es gab offenkundig danach eine Inso-Verfahren mit Restschuldbefreiung, also mit Schuldenfreiheit des Betroffenen.
>>> nein, erst 2005 und erst auf Antrag FA !

Aber, es gibt (noch) erhebliche KK-Rückstände. Wie das denn? Warum waren die nicht Bestandteil des Insoverfahrens?
>>> die wurden mit bei IV angemeldet und standen als Delikforderung in der Insolvenzliste . Nach der Insolvenz meldete sich sofort die kk ( die Post fiel Familie eben in die Hände!) das sie von Inslvenzende und Restschuldbefreiung erfahren haben, aber da noch Forderungen aus straf unerl Handlung (vorsätzlich einbehaltene AN Anteile!!) bestehen, die lt §302 InsO nicht in die Insolvenz reinfallen und nun wieder nach der Insolvenz eben vollstreckbar sind ! Da kein Geld für höhere Raten hat (weil Forderung ja schon aus 1992 -1996 ist , gibt sich KK nicht mehr mit 50€ zufriedden !) od 50% sofort als Vergleich (Harz4!) , hat er das wieder irgnoriert und nun kam wohl schon Post von Inkassobüro ...also privat bereits insolvent , aber Firma aufmachen wollen Wand

ABER für das Amt sieht der Herr eben total sauber bzw wieder total zuverlässig aus und man darf auch niemand verbieten ein Gewerbe auszüben , wenn alles wieder okay ist und da kann man jetzt nur noch hoffen , dass man merkt das da KK Schulden auch Untersagungsgründe waren und man dafür demnächst für die Bearbeitung doch noch eine Unbedenklichkeitserklärung von der KK verlangt und dann dürfte es sicher finster aussehen , somal die Sache schon wieder in der Zwangsvollstreckung ist !

Danke an dieser Stelle für Eure Aufmerksamkeit und Geduld meines eher persönlichen Problems. Aber nach den Zeilen nehmt Ihr mir sicher nicht mehr übel, dass mich das sehr beschäftigt bzw interessiert bin, wie das so auf dem Amt abläuft mit der Prüfung , damit hier nicht wieder jemand viele Leute um ihr Geld bringen kann , bis es mal wieder irgendwann ein Amt aufdeckt *grins* !
Daher nochmals ganz lieb Danke

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Sandkorn: 26.10.2012 22:42.

6 26.10.2012 22:15 Sandkorn ist offline E-Mail an Sandkorn senden Beiträge von Sandkorn suchen
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Hallo............... und nochmals ein freundliches Moin aus Cloppenburg!
Offensichtlich geht hier einiges durcheinander. Wenn jemand ein "einfaches" Gewerbe (also kein erlaubnispflichtiges = z. B. Einzelhandel mit Klamotten etc.) bei der für ihn zuständigen Behörde anzeigt, erfolgt keine Zuverlässigkeitsprüfung. Diese ist nur bei bestimmten Gewerbebetrieben (z. B. Gaststätten, Makler etc.) vorgesehen.
Eine Gewerbeanzeige ist keine Gewerbeerlaubnis!
Und da u. U. keine Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt, erfährt die dann zuständige Behörde (gerne auch eine kleine Gemeinde etc.) auch nichts von der Gewerbeuntersagung und wird die Gewerbeanzeige zu bestätigen haben (§ 15 GewO).
Nur dann, wenn diese Kommune eine entsprechende Info (gerne auch durch die Sachbearbeiterin, mit der Sie gesprochen haben, diese wird sich im Regelfall an die für eine Untersagung bzw. Wiedergestattung zuständige Behörde wenden, die dann die Kommune anspricht) erhält, kann auch eine Zuverlässigkeitsprüfung erfolgen.
Insofern ist, wie ich auch bereits wiederholt ausgeführt habe, eine entsprechende Info wichtig. Denn wenn ich etwas nicht weiß, kann ich es auch nicht berücksichtigen. Und Informationen fallen nun mal nicht wie Manna vom Himmel.
Aber selbst dann, wenn Sie wegen familiärer Gründe Bedenken haben, die zuständige Kommune (auch eine kleine) zu informieren, steht es Ihnen doch frei, die entsprechende KK zu informieren (notfalls telefonisch und anonym) und bei entsprechend fundierter Informationen wird sich diese schon mit ihren Bedenken an die dann zuständige Behörde wenden. Sie sehen, es gibt also durchaus entsprechende Möglichkeiten für einen Informationsfluss. Nur diese Info muss ankommen.
In ähnliche gearteten Fällen habe ich sowohl einen Antrag auf Wiedergestattung versagt als auch entsprochen. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Während in einem Fall aufgrund einer langjährigen Haftstrafe, Inso-Verfahren und relativ kurzer Zeit in Freiheit keine positive Zukunftsprognose möglich war, hatte sich in einem anderen Fall, trotz Haft auf Bewährung, Inso-Verfahren, Hartz IV und alle anderen negativen Dinge der Betroffene über Jahre intensiv darum bemüht wieder zuverlässig zu werden. Und dieses war im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung zu Gunsten des Betroffenen zu werten. Bis heute ist mir nicht bekannt geworden, dass dieser wieder unzuverlässig geworden ist.
Und Sie dürfen mir glauben, die Gewerbebehörden bekommen, oft auch vertraulich, entsprechende Informationen aus betroffenen Familien. Vielfach leider aber auch solche, bei der Mißgunst oder jahrelanger Frust über selbst erlittene finanzielle Verluste im Mittelpunkt stehen.

Da aber die Entscheidung der Behörde wertneutral, also objektiv zu erfolgen hat (kann gerichtlich überprüft werden) und diese alle ihr bekannten Informationen zu berücksichtigen hat, dürfen Sie davon ausgehen, dass in dem von Ihnen geschilderten Fall entweder die Untersagung durchgesetzt (wenn tatsächlich die vorgetragenen Unzuverlässigkeitsgründe weiter bestehen) oder aber ein Antrag auf Wiedergestattung abgelehnt, bzw. bei verspäteter Info widerrufen wird. Denn unabhängig von Ihren Informationen hat derjenige, der einen solchen Antrag stellt, alle für die Entscheidung wichtigen Informationen wahrheitsgemäß zu liefern.

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7 27.10.2012 10:35 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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RE: Noch nen Thread zum gleichen Thema?

Hallo,
Zitat:
Original von Sandkorn
Aber er gehört LEIDER in eine ganz andere kleine Stadt wut und da ist es dann eben nicht so einfach eine SB anzurufen und zu sagen "Hallo Herr x hat noch Schulden da und da !" , die gerade den Fall bearbeitet , weil das dann schnell klar ist woher das kommt, wenn seine Unterlagen nichts darüber aussagen! :

Offensichltich schreiben Sie aus Sachsen. Dort sind für Gewerbeuntersagungen und Wiedergestattungen die Landkreise und Kreisfreien Städte (davon gibt es nur drei, es sind Großstädte) zuständig.
Eine "kleine Stadt" dürfte demnach nicht der richtige Ansprechpartner sein, sondern vielmehr das betreffende Landratsamt.
8 28.10.2012 12:31 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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Hallo und einen schönen Sonntagabend nach Cloppenburg ....

Vielen Dank für Ihre sehr aufschlußreiche Antwort Herr Kramer , auch hinsichtlich Ihrer Beispiele , wie unterscheidlich letztendlich so Entscheidungen ausfallen können. Genau daher konnte/ kann ich mir eben erst recht kein Bild machen , was hier am Ende raus kommt, weil das nur die Sachbearbeiter letzendlich alles abwegen und einschätzen, was im Jahre 2012 noch relevant ist von damals, um weiter die GU bestehen lassen zu müssen, oder nichts dagegen spricht und kann man echt nur abwarten.

Mittlerweile waren wir aber jetzt mal zu Besuch und da ging es autom. nochmal um den Stand der Selbständigkeit und ob nun GU aufgehoben würde etc. Wir bekamen nochmal alle positiv ausgefallen Auszüge wie Schufa, Insolvevenzgericht, Schuldnerkartei ,UnbErkl FA sowie Fürhrungszeugnis stolz gezeigt, was er nun nächste Woche geschlossen am Behördentag abgeben will. Also er war nur erst mal da und fragte was er dafür alles bräuchte und besorgte alles jetzt nach und nach und reicht erst alles ein!!! Applaus

So...und ich fand obenauf ein Merkblatt "Merkblatt für Wiedergestattungs ....." , was ihm das Amt offenbar mitgegeben hatte , was er alles für die Beantragung bräuchte und dem Antrag dann beifügen soll .Da stand doch im 1. viertel des A4 Blattes als erstes was man u.a. beibringen müsse an Nachweisen , sinngemäß:
wenn zum Zeitpunkt der GU Schulden bei öffentlichen rechtlichen Gläubigern bestanden, solle man aufgeschlüsslte Nachweise über Hauptforderung und nebenforderung getrennt , mögliche Tilgungsnachweise mir Datum von wann Forderung stammt und Restschuld, laufende Zahlungsvereinbarunge, evtl zwangsmaßnahme zu Beitreiung , geleistete eV ect vorlegen !!!! Applaus
Ich verwies ihn natürlich sofort beiläufig *grins* kurz darauf, dass er doch sicher lt diesem Merklblatt noch was von den KK erbringen müsse.... Kopfkratz Darauf antwortete er jedoch cool und selbstsicher , dass er doch die Restschuldbefreiung dafür hätte!! Die KK Schulden seien doch ALLE mit in die Insolvenz gefallen!! -
So ... so .......demnach hat ER den ersten Punkt von zu erbringenden Unterlagen nur von sich und bewusst ignoriert, wenn ich das jetzt richtig einschätze. Denn gefordert werden Nachweise /Übersichten/Bestätigungen von offentlichen rechtlichen Gläubigern "wenn man damals bei denen Schulden hatte" lt. diesem Merkblatt ! Er hat also (bewusst??) nur die andern darunter noch aufgeführten (oben genannten) zu erbringenden Unterlagen wahrgenommen und besorgt und das mit den offentliche rechtlichen Gläubigern ignoriert ! Kopfkratz
Sehe ich das jetzt richtig :
1. Er könnte also dann nächste Woche bei der Abgabe der Unterlagen vom Ordnungsamt nach den fehlenden Unterlagen noch befragt werden und gebeten werden, von der KK auch noch eine Unbedenklichkeitserklärung vorlegen zu müssen ? Oder wie beurteilen Sie das jetzt aus Ihren Erfahrung her ? Oder reicht das wenn er behauptet keine Schulden mehr zu haben und alles in die RSB reingefallen wäre ??
Lt. Merkblatt genügt es dem Amt eigentlich nicht ...Kopfkratz

2. Und wenn es nun schon wieder mit den KK Schulden so weit gekommen ist, dass die KK diese bereits schon wieder dem Inkassobüro zur Zwangsvollstreckung übergeben hat, weil er zwischen Insolvenz und heute keine Ratenzahlung vereinbaren wollte ?
Er bekäme keinefalls eine Unbedenklichkeitserklärung von der KK , das ist mir klar. Aber wie wertet das dann das Ordnungs/Gerbeamt im Zuge der Wiedergestattung, wenn er die Schulden die mal bezahlen muss schon wieder dem Zufall überlässt und nicht bemüht war diese auch noch los zu bekommen von damals ?? Die andern Schulden durch Insolvenz los werden ,war ja Kinderspiel für ihn - und die , die er nun tatsächlich noch abzahlen muss, interessieren ihn wieder nicht .
Ich dachte biher, dass die Wiedergestattung den Sinn hat, seine Zuverlässigkeit zu prüfen, auch ob er zukünftig wieder zuverlässig sein wird , wenn ich das immer so gelesen habe. In dem Moment wo aber jemand gerade wieder dabei ist der Insolvenz entgegen zu rennen weil er seine Restschulden eben nicht tilgen will , lieber Herr Kramer, wäre er doch dann aktuell gerade wieder unzuverlässig und unterstreicht doch das er nicht mal gewillt ist, seine Alt-Gerbeschulden aus 1995 , entlich mal zu bezahlen und will nun schon wieder mit neuem Gewerbe starten.
Erklären Sie mir hierzu doch bitte nochmals kurz , wie das zahlungsunwillige Verhalten dann im Zuge der Wiedergattung gewertet wird , denn das interessiert mich hierbei eben dann noch brennend. Danke
Und wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist es nicht von Bedeutung , ob jemand Hartz 4 bezieht und noch Restschulden hat und eigentlich keine finanziellen Mittel für zb Meisterbetrieb aufmachen verfügt ??? Kopfkratz Dachte nämlich bisher durch mein vieles lesen , das auch eben das mit geprüft würde , um sicher zu gehen dass er nicht demnächst wieder unzuverlässig werden würde...... Weißnicht

Danke an dieser Stelle widerholt, dass Sie so nett sind und die Zeit nehmen , mich so nett aufzuklären. Heute ist ja schon mal neu das , dass man doch noch so einiges mehr bereits von ihm lt Merkblatt verlangt , er das nur ignoriert hat und ER meint, das untern Tisch fallen zu lassen. Denn umsonst steht das da sicher auch nicht mit drauf, oder ? Applaus
Ganz liebe Grüße an Sie und vielleicht haben Sie noch die Gedult mir nochmal zu antworten, was ich selbstverständlich auch sehr zu schätzen weiß! Danke Lg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Sandkorn: 28.10.2012 16:41.

9 28.10.2012 16:36 Sandkorn ist offline E-Mail an Sandkorn senden Beiträge von Sandkorn suchen
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