Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Arnsberg
Datum: 22. August 2006 Private Sportwettenvermittlung weiterhin zulässig
Die Vermittlung von Sportwetten für private Anbieter, die über eine Lizenz eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union verfügen, ist vorläufig weiterhin zu dulden. Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg seine bisherige Auffassung bestätigt (vgl. die Pressemitteilung vom 29. Mai 2006).
Das Einschreiten der Ordnungsbehörde sei mit der im EG-Vertrag geschützten Dienstleistungsfreiheit nicht zu vereinbaren. Auch unter Würdigung der zwischenzeitlich ergangenen anderslautenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen sei daran festzuhalten, dass das europäische Gemeinschaftsrecht in diesen Fällen auch nicht übergangsweise hinter dem nationalen Recht zurückzustehen habe.
Der aktuell entschiedene Fall betrifft eine Wettannahmestelle in Siegen. Weitere entsprechende Verfahren sind beim Verwaltungsgericht Arnsberg noch anhängig.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Über ein Rechtsmittel hätte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zu entscheiden.
Den vollständigen anonymisierten Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg finden Sie unter Service/Entscheidungsanforderungen/NRWE.
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