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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » BR-Drs. 459/12 Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes Spielhallen kommen rein » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen BR-Drs. 459/12 Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes Spielhallen kommen rein 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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BR-Drs. 459/12 Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes Spielhallen kommen rein

Unter der Bundesrats-Drucksache 459/12 vom 10.08.12 wurde
der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (GwGErgG) veröffentlicht.

Das Geldwäschegesetz (GwG) verfolgt ebenso wie die Finanzmarktaufsichtsgesetze (Kreditwesengesetz [KWG], Versicherungsaufsichtsgesetz [VAG], Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz [ZAG]) oder die Gewerbeordnung (GewO) einen präventiv-gewerberechtlichen Ansatz. Das GwG sieht besondere Pflichten vor für bestimmte Branchen, Berufsgruppen, Produkte und Kundensegmente, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, dass sie für Geldwäschezwecke missbraucht werden. Hierzu zählen Sorgfaltspflichten gegenüber den Kunden sowie Organisations-, Dokumentations- und Meldepflichten. Diese Konzeption entspricht den maßgeblichen internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) sowie den europarechtlichen Vorgaben.

Folgende Ausschüsse waren beteiligt:
Finanzausschuss (federführend), Ausschuss für Innere Angelegenheiten, Wirtschaftsausschuss


Änderungsvorschläge ergeben sich aus den Empfehlungen der Ausschüsse, verschriftlich in der BR-Drs. 459/1/12.
Bemerkenswert ist sicherlich die Aufnahme der Spielhallen in das GWG.

Dem § 16a wird folgender § 160a vorangestellt:

"§ 160a
Geldwäscherechtliche Aufsicht über den Betrieb von Spielhallen
(1) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der
Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens nach § 33i
der Gewerbeordnung im Zusammenhang mit der Aufstellung, des
Betriebs von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sowie der
Dokumentation der Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte einer Tat
nach § 261 des Strafgesetzbuchs oder der Terrorismusfinanzierung
dient, gedient hat oder im Fall ihrer Durchführung dienen würde, kann
die zuständige Behörde, um diesem Risiko mit geeigneten Maßnahmen
entgegenzuwirken,
1. dem Inhaber der Erlaubnis Anweisungen erteilen,
2. technische und organisatorische Änderungen beim Betrieb von
Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und der Dokumentation der
Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte anordnen,
3. gegenüber dem Inhaber die Erlaubnis aufheben, wenn diese
Tatsachen die Versagung der Erlaubnis nach § 33i Absatz 2
Nummer 1 der Gewerbeordnung rechtfertigen würden.
(2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach
Absatz 1 Nummer 1 bis 3 haben keine aufschiebende Wirkung.
(3) § 16 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 und 3 gilt entsprechend." "

Folgeänderung:
Artikel 1 Nummer 1 ist wie folgt zu fassen:
"1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe zu § 9 werden folgende Angaben eingefügt:
Abschnitt 2a Vorschriften für das Glücksspiel im Internet
"… (weiter wie RegE)"
b) Nach der Angabe zu § 16 wird folgende Angabe angefügt: "§ 160a
Geldwäscherechtliche Aufsicht über den Betrieb von Spielhallen."


Begründung:
Die Ergänzung durch den § 160a dient der Gleichbehandlung der Spielhallen,
bei denen nach gutachterlichen Erkenntnissen (vgl. Positionspapier der
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vom 18.04.2011) eine
Geldwäschegefahr besteht, mit den vom GwG bereits erfassten Spielbanken.
§ 160a dehnt die geldwäscherechtliche Aufsicht der zuständigen Behörde auf
den Betrieb der Spielhallen nach § 33i der Gewerbeordnung auf diese Betreiber
aus, ohne dass diese zum Verpflichteten bezüglich der in diesem Gesetz
geregelten Sorgfalts- und Organisationspflichten werden (§§ 3 ff.). Diese nach
Unternehmen differenzierte Ausgestaltung der geldwäscherechtlichen Aufsicht
hat ihren Hintergrund in der Tatsache, dass nach diesem Gesetz bestimmte
Berufsgruppen und Branchen Sorgfalts- und Organisationspflichten, die sich
auf Transaktionen und Geschäftsbeziehungen der Verpflichteten zu ihren
Kunden bzw. Vertragspartnern beziehen, geregelt werden. Nach dem mit dem
Gesetz verfolgten Präventionsansatz sollen mithin Risiken für den einzelnen
Verpflichteten bzw. für die Wirtschaft minimiert werden, die vom Kunden und
nicht vom Verpflichteten selbst generiert werden. Geldwäscheaktivitäten, die
aus den Aktivitäten des Verpflichteten selbst resultieren, können hingegen
nicht durch Kundensorgfaltspflichten minimiert werden. Dieser Ansatz
entspricht dem Präventionskonzept der Richtlinie 2005/60/EG
(3. Geldwäscherichtlinie).
Bei Spielhallen kommt hingegen - anders als bei Spielbanken - nicht der Kunde
(mithin der Spieler), sondern allein der Spielhallenbetreiber selbst in Betracht,
der den Betrieb der Spielhalle dazu nutzt, auf andere Weise erlangte illegale
Gelder über den Betrieb der Spielhalle dadurch zu waschen, dass für diese
Gelder ein legaler Hintergrund vorgespiegelt wird (Einnahmen aus dem
Spielbetrieb). Es wäre damit offenkundig das falsche Mittel, wenn der
potenzielle Geldwäscher gegenüber seinem Kunden untaugliche Sorgfaltspflichten
erfüllen müsste. Da sich jedoch der Spielhallenbetrieb aufgrund der
hohen Bargeldeinsätze und des Potenzials eines Automatenspielgeräts, rein
rechnerisch Umsätze bis zu 30 000 Euro im Jahr zu generieren, für dessen
Betreiber gut eignet, illegal erlangte Gelder als Einnahmen aus demAutomatenspiel zu verbuchen, muss dem mit spezifischen Maßnahmen zur
Geldwäscheprävention entgegen getreten werden.
Die hierfür vorgesehenen Maßnahmen knüpfen an die bewährten Instrumente
an, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen der
geldwäscherechtlichen Aufsicht nach § 25 Absatz 4 Kreditwesengesetz zur
Verfügung stehen. Soweit bei dem Betrieb einer Spielhalle die in Rede
stehenden Risiken vorliegen, kann die zuständige Behörde angemessene
Gegenmaßnahmen treffen. Hierfür enthält § 160a einen abgestuften, am Prinzip
der Verhältnismäßigkeit ausgerichteten Maßnahmenkatalog.

Soweit der Änderungswunsch mit Begründung aus dem Empfehlungen der Ausschüsse...


Grüsse

Dateianhänge:
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1 17.09.2012 14:43 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo zusammen,

was passiert, wenn Kriminalprävention / Geldwäscheprävention im Glücksspielsektor einseitig umgesetzt wird,

zeigt aktuell Italien

http://derstandard.at/1345164867324/Glue...-Hochkonjunktur


Glücksspiele erleben in Italien Hochkonjunktur

22. August 2012, 16:29

Italiener gaben im ersten Halbjahr 44 Milliarden Euro für Lotto und Lotterien aus, 23,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Casinos stehen dennoch unter Druck
.........................

Nicht nur die akute Wirtschaftskrise sorgt für immer weniger Glücksspieler im Casino. Auch die seit Juli geltende Anti-Geldwäsche-Regel, nach der die Italiener nur mehr Beträge unter 1.000 Euro bar zahlen können, setzen die Spielcasinos in Italien arg unter Druck.

Starke Umsatzverluste veranlassen jetzt die Spielcasinos-Betreiber bei der Regierung Monti anzuklopfen. In einem Brief an Arbeitsministerin Elsa Fornero klagten sie, dass die Anti-Geldwäsche-Vorschrift sich zu einem Vorteil für die Konkurrenz in Österreich, Slowenien und der Schweiz erwiesen haben. In den vergangenen Jahren hatten bekannte touristische Ortschaften vergebens um eine Casino-Lizenz angesucht. Viele Liberalisierungsversuche waren am Widerstand katholischer Parlamentarier gescheitert, die Spielcasinos als unmoralisch betrachten. (APA, 22.8.2012)
2 18.09.2012 05:08 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Und wo sind die Spielhallen in der Stellungnahme des Bundesrates vom 21. 09. 2012
zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes(GwGErgG) (Beschluss 459/12)
geblieben???


Wech!!

Grüße

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gmg
3 21.09.2012 17:14 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von gmg
Und wo sind die Spielhallen in der Stellungnahme des Bundesrates vom 21. 09. 2012
zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes(GwGErgG) (Beschluss 459/12)
geblieben???


Wech!!

Grüße



zitat

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4 21.09.2012 17:25 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Oh Mann,

welche Lobby hat sich denn nun da durchgesetzt

oder

haben sich dort einige auf das beliebte Spiele des "Zuständigkeits-Hoppings" eingelassen?

Nach dem Motto,

"ach das machen wir doch im Rahmen der Evaluieung der SpielV oder bei der nächsten Änderung des Gewerberechts oder bei der nächsten Änderung der Abgabenordnung"

Was für ein hin und her, denn wenn wir nun die Historie des §16 a GWG betrachten

so waren die Spielhallen mit Stand am 26.06.2012 - Diskussionsnetwurf - drin,

dann plötzlich im Juli wieder draußen

dann im August als Empfehlung drin

und nun im September wieder draußen.


Hoffentlich "quält" mal jmd. nach Abschluß des Gesetzgebungsverfahren das IFG und stellt die Ergebnisse dann hier ein, würde mich brennend interessieren wie es zu dem Hin und Her gekommen ist

anbei die dafür notwendige Rechtsprechung um alle Auskünfte zu bekommen

http://www.bundesverwaltungsgericht.de/e...heidung_8n.html

20
Das Informationsfreiheitsgesetz will die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger durch die Verbesserung der Informationszugangsrechte stärken und vor allem auf der Grundlage der so vermittelten Erkenntnisse der Meinungs- und Willensbildung in der Demokratie dienen (BTDrucks 15/4493 S. 6). Dieser Zweck würde nur unvollkommen gefördert, wenn gerade der Bereich der Vorbereitung und Durchführung grundlegender Weichenstellungen für das Gemeinwesen vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen wäre. In Einklang mit der allgemeinen Zielsetzung des Gesetzes ist der Gesetzgeber ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs ohne Weiteres davon ausgegangen, dass nicht nur die alltägliche insbesondere der Anwendung der Gesetze dienende Verwaltungstätigkeit, sondern gerade auch der Bereich des Regierungshandelns grundsätzlich dem Anwendungsbereich des Gesetzes unterfallen sollte und sich Ausnahmen - jedenfalls grundsätzlich - nach Maßgabe der gesetzlich vorgesehenen Informationsversagungsgründe rechtfertigen lassen müssen. Nur so lässt sich erklären, dass die Begründung des Gesetzentwurfs, der im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens nicht widersprochen worden ist, ausdrücklich einen von der Verfassung gebotenen Verweigerungsgrund für einen Teilausschnitt des Regierungshandelns - nämlich den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung - anführt (BTDrucks 15/4493 S. 12). Dies wäre entbehrlich, wenn die obersten Bundesbehörden in ihrer Rolle als Träger der Regierungstätigkeit schon nicht zum Kreis der Anspruchsverpflichteten gehörten. Entsprechendes hat insbesondere für den Versagungsgrund des § 3 Nr. 3 Buchst. a IFG zu gelten. Auch die ausdrückliche Einordnung der Vorbereitung von Gesetzen in den Bundesministerien als wesentlicher Teil der Verwaltungstätigkeit (BTDrucks 15/4493 S. 7) kann nicht als rechtsirrig und deshalb unbeachtlich abgetan werden.
5 21.09.2012 18:04 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Ein Programmhinweis an dieser Stelle


http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de...-COMMITTEE-CRIM

Sonderausschuss gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche
CRIMAusschusssitzung -15:00 / 18:30 - 24-09-2012
6 24.09.2012 05:23 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo zusammen,

sehr deutliche Worte dazu im Spiegel

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziale...ommentsBoxPager

Das nennt man erfolgreiche Lobbyarbeit: Die Betreiber von Spielhallen haben sich gegen eine schärfere Regulierung ihrer Branche gewehrt. Kurz darauf flog ein entsprechender Abschnitt aus dem neuen Geldwäschegesetz. Grüne und Kriminalbeamte sind entsetzt.


Hamburg - Deutschland gilt international als Paradies für Geldwäscher. Nach Schätzungen der OECD werden hierzulande pro Jahr zwischen 43 und 57 Milliarden Euro gewaschen. Ermittler sind überzeugt, dass ein wesentlicher Teil des Problems die Spielhallen sind. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) warnt vor dem Boom kleiner Zockerbuden mit ihren Münzautomaten. Seit 2006 hat sich die Zahl der Automaten vervierfacht, der Umsatz der Branche legte um 40 Prozent zu.

Dabei lassen viele dieser Spielhallen von außen nicht gerade auf ein florierendes Geschäft schließen. Der Verdacht: Einige Betreiber manipulieren ihre Automaten, um Geld aus der Illegalität zurück in den normalen Zahlungsverkehr zu schleusen. Auch die Bundesregierung sah Handlungsbedarf: Um die Branche stärker zu kontrollieren, sollte das Geldwäschegesetz verschärft werden. In einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums tauchte ein neuer Paragraf 16a auf - der Titel: "Geldwäscherechtliche Aufsicht über den Betrieb von Spielhallen".

Das war Ende Juni. Doch was dann geschah, darf man wohl als Lehrstück erfolgreicher Lobbyarbeit werten. Am 9. Juli verfasste die Deutsche Automatenwirtschaft einen Brief an das Finanzministerium. Das Schreiben liegt SPIEGEL ONLINE vor. Darin dankte der "Arbeitsausschuss Münzautomaten" zunächst höflich für die Zusendung des Referentenentwurfs zum Geldwäschegesetz. Dann kommen die Lobbyisten zur Sache: In den vergangenen Jahren habe es lediglich "in Einzelfällen Manipulationen an Geldspielgeräten gegeben". Der "suggerierte Tatbestand der Geldwäsche kann von uns nicht bestätigt werden". Den Verbänden sei "kein einziger Fall bekannt", bei dem Automaten mit dem Ziel manipuliert worden seien, Geld zu waschen.

Statt die Aufsicht zu verschärfen, plädieren die Lobbyisten für einen anderen Weg: Man solle doch lieber die Spielverordnung ändern - und zwar so, dass die Betreiber künftig nachweisen müssten, dass ihre Automaten gegen Manipulationen geschützt seien. Außerdem sollten die Kassendaten in den Geräten mit einer digitalen Signatur gesichert werden.

"Die Bundesregierung toleriert die Geldwäsche"

Genau so geschah es. In der Ressortabstimmung des Geldwäschegesetzes flog der Paragraf 16a zur Spielhallenregulierung aus dem Entwurf. Der Abschnitt wurde nicht etwa verändert oder entschärft, er wurde ersatzlos gestrichen - und fehlt damit in der Version, die der Bundestag am Donnerstagabend in erster Lesung bespricht.

Der Grünen-Finanzpolitiker Gerhard Schick kritisiert das scharf: "Die Bundesregierung toleriert die Geldwäsche im Spielhallenbereich, statt endlich für eine wirksame Beaufsichtigung zu sorgen", sagt er SPIEGEL ONLINE. "Ich befürchte, dass die Automatenlobby erfolgreich interveniert hat. Denn eine gute inhaltliche Begründung für das Wegsehen bei der Geldwäsche über Spielhallen sehe ich nicht." Die Opposition versucht nun über den Bundesrat, das Gesetz wieder zu verschärfen.

An den Verhandlungen war neben dem federführenden Finanz- auch das Wirtschaftsministerium von FDP-Chef Philipp Rösler beteiligt. Dort weist man die Vorwürfe der Opposition zurück. Man gehe die Geldwäscheprävention im Zusammenhang mit Spielhallen entschlossen an, sagte ein Sprecher. Die beteiligten Ministerien hätten sich geeinigt, "entsprechende Regelungen in die anstehende Spielverordnung aufzunehmen". Angesichts dessen sei eine zusätzliche Regelung im Geldwäschegesetz überflüssig.

Diese Begründung entspricht exakt der Argumentation der Automatenlobby. Nicht nur die Opposition, auch Kriminalisten kritisieren das Agieren der Bundesregierung scharf. Für Sebastian Fiedler, Geldwäscheexperte beim Bund Deutscher Kriminalbeamter, ist die Sache eindeutig. "Die Regierung hat die Wünsche der Automatenindustrie eins zu eins umgesetzt", sagte Fiedler SPIEGEL ONLINE. "Ein klarer Sieg der Glücksspiellobby. Und das ist nicht zum ersten Mal passiert."

Er hält Spielautomation generell für "viel zu leicht manipulierbar". Der Trick sei ganz einfach: Jeder Betreiber könne die Umsätze eines Gerätes ganz leicht nach unten korrigieren - um Steuern zu hinterziehen. Oder er korrigiert den Umsatz eben nach oben - um Geld zu waschen. Eine schärfere Kontrolle sei unbedingt notwendig, fordert Fiedler. "Uns ging bereits dieser Paragraf 16a nicht weit genug, doch er wäre ein Anfang gewesen. Zum Glück hat der Bundesrat jetzt die Initiative ergriffen."

Umstrittene Spendenpraxis

Das Wirtschaftsministerium argumentiert dagegen, eine solche Änderung könne sich sogar als kontraproduktiv herausstellen, "weil die Regelung neue Möglichkeiten zur Gerätemanipulation eröffnet hätte". Für Fiedler ein "absurder Verteidigungsversuch". Eine schärfere Aufsicht der Spielhallen habe nur Vorteile. Nur so könnten Ermittler einen Einblick in mögliche kriminelle Machenschaften der Branche bekommen.

Der ganze Vorgang wirft also einige Fragen auf. Zumal die Automatenindustrie mit dem Branchenprimus Paul Gauselmann seit Wochen wegen umstrittener Geldgeschäfte mit der FDP in der Kritik steht. Das Unternehmer hat sich an der parteieigenen Druckerei beteiligt. Diese soll dann laut ARD-Magazin "Monitor" der FDP ein Gelände überteuert abgekauft haben. Die zu viel gezahlte halbe Million Euro könne als verdeckte Spende gewertet werden, so "Monitor". Die FDP weist das zurück.

Im vergangenen Jahr hatte Gauselmann bereits zugegeben, dass er seine leitenden Mitarbeiter regelmäßig auffordere, Parteien und Abgeordneten Geld zu spenden. Da diese Spenden häufig unter 10.000 Euro lagen, mussten sie nicht in den Rechenschaftsberichten der Parteien auftauchen. Die Gauselmann Gruppe teilte mit, das sei aber nicht der Maßstab gewesen. Stattdessen hätten die Mitarbeiter die steuerliche Absetzbarkeit berücksichtigt. Außerdem seien sowohl 2011 als auch 2012 auch Beträge über 10.000 Euro an jeweils vier Parteien gespendet worden.
7 27.09.2012 17:08 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Deutscher Bundestag 195. Sitzung vom 27. 09. 2012

Das angesprochene Protokoll der Bundestagssitzung liegt nunmehr vor.

Was sagte wer?
Martin Gerster (SPD):
...Spannender als das, was der Entwurf fordert, ist jedoch, was nicht mehr in dem Gesetz auftaucht: Seit Jahren gibt es im Bereich der Geldspielhallen massive Vorbehalte hinsichtlich der Manipulationsanfälligkeit der Spielgeräte. Es existieren deutliche Hinweise, dass eine ganze Reihe von Automatencasinos der organisierten Kriminalität zuarbeiten.
Wagen wir auch hier den Blick zurück: Im Herbst des vergangenen Jahres fragte ich bei der Bundesregierung schriftlich nach, wie sie dieses Gefahrenpotenzial bewertet. Am 26. September 2011 antwortete mir der zuständige Staatssekretär im FDP-Wirtschaftsministerium: „Im Hinblick auf Geldwäsche geht nach Einschätzung der Bundesregierung von gewerblichen Spielhallen kein spezifisches Gefahrenpotenzial aus.“
Eine Einschätzung, die ich angesichts der Aussagen einer Reihe von Sachverständigen, die an der Überprüfung von Geldspielgeräten beteiligt sind, nicht teilen kann. Von deren Seite heißt es in einem ebenfalls 2011 veröffentlichten Positionspapier: „Es ist für die Autoren vollkommen unverständlich, warum jede moderne elektronische Registrierkasse eine bessere Nachvollziehbarkeit der erfolgten Einnahmen, Ausgaben und Umsätze bietet als Geldspielgeräte. Dies führt direkt dazu, dass Steuerbehörden und Aufstellern ein transparenter Einblick verwehrt bleiben muss. … Es ist unverständlich, warum wiederholt ‚Technische Richtlinien‘ erarbeitet und umgesetzt werden, die offensichtlich billigend in Kauf nehmen, dass Manipulationen, Betrug und Geldwäsche nicht erkannt oder nachgewiesen werden können, und somit die Steuerhinterziehung im großen Stil ermöglicht wird.“
Bemerkung am Rande: Die für die angesprochenen technischen Richtlinien zuständige Physikalisch-Technische Bundesanstalt, PTB, untersteht dem FDP-geführten Bundeswirtschaftsministerium.
Als Berichterstatter meiner Fraktion habe ich diese Problematik wiederholt angesprochen. Umso erfreulicher war es, dass auch dieses Thema im Mai Gegenstand unserer gemeinsamen Beratungen im Forum Geldwäscheprävention beim Bundesministerium der Finanzen war. Den dort anwesenden Abgeordneten wurde angekündigt, man werde sich dem Problem näher widmen. Der kurz darauf folgende Referentenentwurf des BMF klang vielversprechend: Ein eigener Paragraf sollte die „geldwäscherechtliche Aufsicht über den Betrieb von Spielbanken“ regeln. Doch in der Ressortabstimmung flog der § 16 a zur Spielhallenregulierung aus dem Regierungsentwurf. Augenscheinlich wurde er nach eiliger Intervention der Automatenlobby gestrichen – im Zuge der Rückkopplung mit dem Wirtschaftsministerium. Setzt man dies in Zusammenhang mit den jüngsten Berichten über die fragwürdigen Deals zwischen der Gauselmann-Gruppe und der FDP, wird die Sache – gelinde gesagt – höchst suspekt.
Da hilft auch das im Regierungsentwurf enthaltene Überbleibsel zur Änderung der Gewerbeordnung nichts, mit dem Sie Personen das Aufstellen von Geldspielautomaten untersagen wollen, wenn diese in den vergangenen drei Jahren wegen Geldwäsche verurteilt worden sind. Das dürfte die laufenden Wäschereigeschäfte kaum ausbremsen. Schon gar nicht, wenn Sie andere Ansätze – wie die Einführung personengebundener Spielerkarten – im Zuge der ebenfalls anstehenden Änderung der Gewerbeordnung nicht aufgreifen wollen.

Dr. Gerhard Schick (Bündnis 90 / Die Grünen)
....Zweitens. Das Thema Spielhallen: Auch hier möchte ich auf eine Empfehlung des Bundesrates verweisen. Der Bundesrat schlägt vor, den die Spielhallen betreffenden Passus, der im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen noch enthalten war, wieder einzufügen. Das unterstützen wir Grünen ausdrücklich. Offensichtliche Gründe für die Streichung der Normen für Spielhallen liegen meiner Ansicht nach nicht vor.
Der Passus würde mit einem neuen § 16 a im Geldwäschegesetz Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Automatenspielkasinos eröffnen, sofern dort geldwäscherelevante Vorgänge nachgewiesen werden können. Das theoretische Risiko lässt sich nicht bestreiten, über die Praxis haben wir in den bisherigen Beratungen mindestens widersprüchliche Angaben erhalten. Der Entwurf des § 16 a sieht eine spezielle Adressierung der Spielhallen vor und greift damit die Bedenken auf, die vor einem Jahr gegen die Aufnahme der Spielhallen in den Verpflichtetenkatalog sprachen.
Im Zusammenhang damit steht ein dritter Punkt, der nicht den vorliegenden Gesetzentwurf, sondern die Spielordnung betrifft. Diese soll ja ebenfalls novelliert werden. Doch das Anliegen der Geldwäscheprävention scheint dabei weniger wichtig zu sein als die Interessen der Automatenlobby. Denn die unabhängigen Kontrollen der Spielgeräte vor Ort sollen abgeschafft werden.
Ist es nicht grotesk? Wir passen – in Bezug auf das Onlinespiel – das Geldwäschegesetz an den technischen Fortschritt an, und gleichzeitig sollen in der Spielverordnung nach dem Willen des Bundeswirtschaftsministeriums die Kontrollen der Spielgeräte vor Ort abgeschaffttionsanfällige, softwaregestützte Geräte, sondern um Einarmige Banditen aus dem Technikmuseum. Es entsteht der Eindruck, dass hier das Wegsehen des Staates bei der Geldwäsche rechtlich verankert werden soll.


Wie geht es weiter ?
Peter Aumer (CDU/CSU):
Am 22. Oktober werden wir zu dem Entwurf eine öffentliche Anhörung durchführen und den Entwurf anschließend im Finanzausschuss beraten und beschließen.

Grüße

__________________
gmg
8 28.09.2012 15:26 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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... so so eine Anhörung.



Da wurde also der VDAI, nicht der BDK oder irgendwelche Experten der Kriminalpolizei, am 26.06.2012 vom BMF zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Geldwäscheprävention angeschrieben und die Aussagen derer, die dann durch Aufsichtsbehörden betroffen würden, war so ausschlaggebend, dass mal eben ein absolutes MUSS aus einem Gesetz ersatzlos gestrichen wurde!!


Mehrfach schon musste ich Geschreibsel von "abstrakten Gefahren" lesen und was angeblich nie bewiesen worden sei oder wo es angeblich keine Erkenntnisse zu geben würde.


Was für ein Quatsch!


Wie wäre es denn, wenn im Finanzausschuss anstatt einer "Anhörung" mal eine Vorführung erfolgen würde.


Begreifen hat viel mit anfassen und anschauen zu tun.


Dann könnte man mit den ganz einfachen von der PTB zugelassenen Möglichkeiten beginnen,

mit dem "wie lösche ich meine steuererheblichen Daten und zwar für immer"

und dann könnte man zeigen, dass bis heute die aktuellen steurechtlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, d.h. keine Geschäftsvorfälle aufgezeichnet werden, sondern nur Abrechnungszeiträume.

Wenn das der ein oder andere dann mal gesehen hat, bekommt er vielleicht die ersten Vorstellungen davon wie leicht es jeder hat, der Steuern verkürzen oder Geld waschen möchte als Unternehmer.


Und wenn dieses warm-up erfolgte,
könnte es mit den richtig interessanten Vorführungen weiter gehen. - vielleicht in einer nicht öffentlichen Sitzung -

Beginnend mit den zugelassenen Möglichkeiten des "Geldmanagements" eines Spielgeräts, dessen Bauart von der PTB zugelassen wurde.

Nach diesen Standartmöglichkeiten für Eingeweihte könnte es dann noch zu denen der richtigen Experten kommen.



VG
Meike
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zum glück warst du nie unternehmer, meike *********** haha !!!

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http://www.rbb-online.de/nachrichten/pol...er_polizei.html

Im Video 04:37 ist es recht einfach erklärt wie Geldwäsche funktioniert.

Und nun denkt an die Möglichkeiten in den Automaten, die von der PTB eine Zulassung erhalten haben.
11 03.10.2012 07:43 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

ich finde hier keinen Beitrag bezüglich "Geldwäsche"
12 03.10.2012 11:15 james ist offline E-Mail an james senden Beiträge von james suchen
Meike
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Hallo James,

Du musst das Video zur Sendung öffnen und dort 04:37 min

wurde auf die Frage der Moderatorin, wie denn Geldwäsche funktioniert von dem Landesvorsitzenden der GdP Berlin geantwortet.


VG
Meike
13 04.10.2012 05:49 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Nunmehr ist zu der Anhörung am 22. 10. 2012, 14.00 - 15.30 Uhr, die Sachverständigenliste veröffentlicht worden:

Liste der Sachverständigen für die öffentliche Anhörung zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (GwGErgG)“ - Drucksache 17/10745 -


Link zur Liste

Mal wieder lauter bekannte Namen....

Grüße

__________________
gmg
14 04.10.2012 13:56 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hier ein weiterer "Fernsehbericht":

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/v...ow-vom-05102012

Ab Minute 20:45

Kein Kommentar
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"mit der fdp ham wir ja am wenigsten probleme" ??!?!?!


au, wart mal 2013 ab smile smile : )smile



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16 08.10.2012 12:06 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
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Hallo zusammen,

anbei der Link zur ersten eingereichten Stellungnahme

http://www.bundestag.de/bundestag/aussch...hmen/BITKOM.pdf

und bevor da etwas vergessen wird - das las sich so -



Die FIU Deutschland hatte bereits in Ihrem Jahresbericht 2007 auf die Problematik beim Glücksspiel, speziell den Wetten im Internet hingewiesen.

http://www.wpk.de/pdf/FIU_Jahresbericht_2007.pdf



Die FIU Deutschland hatte ebenfalls im Jahresbericht 2008 speziell auf die Problematik der Geldwäsche beim online-gambling hingewiesen.

http://www.wpk.de/pdf/FIU_Jahresbericht_2008.pdf


VG
Meike
17 12.10.2012 22:54 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-f...hallen-102.html
18 15.10.2012 19:35 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo zusammen,

nun ist die erste Stellungnahme einer Praktikerin nachzulesen

http://www.bundestag.de/bundestag/aussch...e_Schneider.pdf

Leider wurde mit keinem Wort der Bereich des Glücksspiels und der Spielhallen erwähnt, um den es am Montag eigentlich geht, aber einige aus meiner Sicht wichtige Punkte der Stellungnahme sind

- die Anzahl der Verpflichteten ließ sich von der Aufsichtsbehörde nicht ermitteln, sondern nur schätzen

- eine bundeseinheitliche Koordinierungsstelle in Fragen der Geldwäsche wird als erforderlich erachtet

- der risikobasierte Ansatz wurde dargestellt "Qualität vor Quantität"

- die Problematik bei Verpflichteten, wenn diese ihr Unternehmen bewusst zum Ziel der Geldwäsche betreiben oder bestimmte Handlungen bewusst in Kauf nehmen, wird erwähnt ohne Lösungsansatz

- Sach- und Personalaussattung mit entsprechender Fortbildung ist notwendig



VG
Meike
19 20.10.2012 05:39 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Da fehlt doch schon wieder jemand.....

http://www.bundestag.de/presse/pressemit...pm_1210173.html


Grüße

__________________
gmg
20 21.10.2012 16:36 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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