"llegales Glücksspiel mit Unterhaltungsautomaten in Spielhallen" |
Puz_zle
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"llegales Glücksspiel mit Unterhaltungsautomaten in Spielhallen" |
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Pressemitteilung der Polizei Baden-Württemberg vom 17.08.2006
Zitat: |
llegales Glücksspiel mit Unterhaltungsautomaten in Spielhallen
Stadt- und Landkreis Karlsruhe/Kraichtal. Das illegale Glücksspiel mit Unterhaltungsautomaten kam einem Spielhallenbesitzer in Kraichtal am Mittwochabend teuer zu stehen. Sechs Automaten im Wert von rund 20.000 Euro beschlagnahmte das Fahndungsdezernat der Kriminalpolizei Karlsruhe mit Unterstützung des Einsatzzuges, nachdem die Räume der Spielhalle mit einer richterlich verfügten Anordnung durchsucht worden waren. Zudem nahmen die Beamten kurzfristig drei Spieler und die Spielhallenaufsicht wegen des Verdachts des illegalen Glücksspiels fest. Hintergrund der Durchsuchung war die Vermutung, dass in der Spielhalle mit so genannten Unterhaltungsautomaten, an denen beispielsweise Roulette, Poker oder Black Jack ohne Gewinnauszahlung gespielt werden kann, trotzdem illegales Glücksspiel betrieben wird. So bekamen die Spieler nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen offenbar gemäß ihrem erreichten Punktestand entsprechend Geld ausbezahlt. Eine beschlagnahmte Auszahlungsliste der Spielhalle wird derzeit ausgewertet.
Seit einer Gesetzesänderung zu Jahresbeginn ist das Betreiben dieser Automaten ohnehin nicht mehr zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Doch auch ohne die geänderte Rechtslage stellt die im gesamten Stadt- und Landkreis Karlsruhe weit verbreitete Art des illegalen Glücksspiels nach dem Strafgesetzbuch eine Straftat dar und ist mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Die Polizei fordert die Spielhallenbesitzer aus diesem Grund auf, auf die Durchführung solcher Glückspiele zu verzichten und kündigte weitere Kontrollen an. Aber auch die Teilnehmer an solchen Spielen machen sich strafbar und müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. |
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__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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17.08.2006 15:02 |
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