Gewerbeauskunft Sozialverband |
Anni
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Gewerbeauskunft Sozialverband |
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Moin Moin aus dem verregneten Norden,
folgender Fall liegt mir vor:
Mich sprach jemand vom ortsansässigen Sozialverband an. Dieser hätte gerne eine Liste sämtlicher Betreiber von Windkraftanlagen.
Er möchte diese Anschreiben und um Geld "betteln".
Darf ich oder darf ich nicht?
Mein Ziel ist eigentlich, diese Listenauskunft nicht zu erteilen. Windkraftanlagen sind ja doch immer ein sehr heikles Thema.
Wie kann ich das Begründen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
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1
17.07.2012 11:51 |
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Solon
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S04
Eroberer
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RE: Gewerbeauskunft Sozialverband |
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Hallo Anni,
grundsätzlich sehe ich das problematisch mit so einer "erweiterten Auskunft".
Die Frage ist ja, welche Gewähr bietet Dir der Sozialverband, dass er die Adressen nicht anderweitig nutzt? Und wieso gerade nur die Windkraftanlagen?
Begründung wäre m.E.: Kein begründetes (also rechtliches) Interesse an der Auskunft. Ansonsten nochmal nachfragen, ob er das wirklich haben will, denn pro Fall kannst Du ja auch Gebühren nehmen... Das lohnt sich dann sicherlich nicht für den Sozialverband...
Das wäreso meine Idee dazu.
Gruß aus Ostwestfalen
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2
18.07.2012 08:03 |
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Solon
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Ralph Rappert
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Moin Anni,
ich halte eine Sammelauskunft über Betriebe einer bestimmten Branche für unzulässig, da hier die Verwaltung in direkte Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern treten würde. Es gibt viele Firmen mit Branchenbuchverzeichnissen, deren Geschäftszweck es ist, diese Auskünfte zu erteilen.
Bei der Neufassung des § 14 GewO in 2007 hatte der Bundesgesetzgeber extra vorgesehen, dass bei einer Online-Auskunft aus dem kommunalen Gewerbregister eine Selektion nach der Tätigkeit eines Unternehmens nicht zulässg ist, da hierdurch die Verwaltung in eine Konkurrenzsituation mit diesen Anbietern von "Yellow Pages" treten würde. Dieser für die Online-Auskunft geltende Grundsatz muss auch für eine schriftlche Auskunft gelten.
Viele Grüße aus der ebenfalls verregneten Hauptstadt,
Ralph Rappert
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3
18.07.2012 10:00 |
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Anni
Routinier
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Fein Fein. Das werde ich jetzt mal so weiter geben. Mal schauen was passiert.
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4
18.07.2012 10:06 |
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S04
Eroberer
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Halt uns mal auf dem Laufendem, okay?
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5
18.07.2012 10:07 |
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Anni
Routinier
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Hm, wo finde ich denn diese Online-Geschichte?
Ich schreibe nun einen Aktenvermerk mit meiner rechtlichen Auffassung. ^^
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6
18.07.2012 10:58 |
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Ralph Rappert
Mitglied
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Diese "Online-Geschichte" ist der damaligen Gesetzesbegründung zu § 14 GewO zu entnehmen:
"Um dem Regelungszweck, zu verhindern, dass die nichtöffentlichen Stellen in den Grunddaten aus den Gewerbeanzeigen wie in einem elektronischen Branchenverzeichnis nach beliebigen Suchkriterien recherchieren können, Rechnung zu tragen, werden die einzelnen Voraussetzungen, wie etwa die Mindestanforderungen an den Umfang der einzugebenden Daten zur möglichst genauen Bestimmung des gesuchten Gewerbetreibenden und der zulässige Umfang der an die ersuchende Stelle zu übermittelnden Treffer in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Länder zu regeln sein.“
Guckst Du hier :
http://www.bundesrat.de/nn_1934482/SharedDocs/Drucksachen/2007/0001-0100/68
-07,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/68-07.pdf
oder hier:
Kommentar GewO Landmann/Rohmer, Rndnr. 91 zu § 14 GewO
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7
18.07.2012 11:19 |
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domar
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Für jedermann frei zugänglich sind nach § 14 Abs. 6 Satz 2 lediglich die sog. Grunddaten (Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit). Diese Grunddaten können ohne Angabe von Gründen und ohne formalen Auskunftsantrag bei der Gemeinde bzw. der für die Anzeige zuständigen Stelle abgefragt und durch diese übermittelt werden. Der Gesetzgeber war der Meinung, dass diese Daten gewöhnlich im Geschäftsverkehr ohnehin offenliegen. Zulässig sind sowohl Einzel- als auch Gruppenauskünfte (z. B. an Berufsverbände, Adressenbuchverlage, Markt- und Meinungsforschungsinstitute, Versicherungen,
Handelsauskunfteien usw.).
Begründet von Ministerialrat Dr. E. Hoffmann
fortgeführt von Abteilungsdirektor a. D. Josef Walter
weiter fortgeführt von Dr. Renate Köhler-Rott, Vorsitzende Richterin am
Verwaltungsgericht München
__________________ Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von domar: 18.07.2012 14:24.
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8
18.07.2012 14:22 |
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Anni
Routinier
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Den Absatz 6 gibts es so nicht mehr.
Das ist nun Absatz 5.
Mein Ziel ist doch eigentlich keine Liste zu machen. :-/
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9
18.07.2012 14:30 |
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domar
Haudegen
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Danke für die Info. Ein hoch auf die Ergänzungslieferung, höhö.
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10
19.07.2012 11:25 |
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