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Zum Ende der Seite springen Betrieb eines Internetradiosenders - Gewerbeanmeldung erforderlich?
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Juliane Mersch   Zeige Juliane Mersch auf Karte Juliane Mersch ist weiblich
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Betrieb eines Internetradiosenders - Gewerbeanmeldung erforderlich?

hallo an alle!

ich habe mal wieder eine frage und vielleicht habt ihr ja eine oder auch zwei oder drei antwort(en) für mich. Hilfe

also, es geht um den betrieb eines radiosenders Band2 und die konkrete frage, ob dafür eine gewerbeanmeldung nach § 14 gewo erforderlich ist.
der betreffende radiosender ist ein internet-radiosender. auf der entsprechenden internetseite werden auch werbe-interessenten angesprochen und werbeplätze bzw. werbematerial angeboten.
daneben werden interessenten für die tätigkeit als "verkäufer im außendienst" mit den aufgabenbereichen kundenbetreuung, neukundenakquise und verkauf gesucht.

und jetzt besteht die konkrete frage, ob für eben diesen betrieb des internetradiosenders und dem ganzen drumherum eine gewerbeanmeldung erforderlich ist.

ich hatte mich dann schon gefragt, ob dieses angebot vielleicht gem. § 6 gewo nicht unter den anwendungsbereich derselben fällt. das war jedoch zu verneinen.

dann bleibt für mich noch die frage, ob es sich vielleicht um einen sogen. "freien beruf" handelt?
aber dazu bedarf es doch einer wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen tätigkeit höherer art, oder einer persönlichen dienstleistung höherer art, die eine höhere bildung erfordert (landmann-rohmer, rdnr 24 zu § 14 gewo).

vielleicht hat ja schon jemand von euch mit dieser problematik erfahrung!?!?!

die problematik bezüglich irgendwelcher erforderlicher sendelizenzen o.ä. sollten ruhig außen vor bleiben!

also wer weiß was??? verwirrt

gruß

j. mersch
1 10.08.2006 17:03 Juliane Mersch ist offline E-Mail an Juliane Mersch senden Homepage von Juliane Mersch Beiträge von Juliane Mersch suchen
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Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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RE Betrieb eines Internetradiosenders

Moin Moin aus Thüringen,

Die Anwendbarkeit der Ausschlußkriterien i. S. Gewerbebegriff und § 6 haben Sie schon richtiger Weise selbst negiert. Meines Erachtens handelt es sich hierbei um ein anmeldepflichtiges Gewerbe.

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
2 10.08.2006 17:22 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Solon
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TinoHST   Zeige TinoHST auf Karte TinoHST ist männlich
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RE: RE Betrieb eines Internetradiosenders

Dem schließe ich mich an

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3 11.08.2006 09:26 TinoHST ist offline E-Mail an TinoHST senden Homepage von TinoHST Beiträge von TinoHST suchen
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RE: RE Betrieb eines Internetradiosenders

Die Frage, die sich mir da stellt lautet: Verdienen die damit Geld?

__________________
Gruß
nette.tante
4 11.08.2006 09:45 nette.tante ist offline E-Mail an nette.tante senden Beiträge von nette.tante suchen
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RE: Betrieb eines Internetradiosenders - Gewerbeanmeldung erforderlich?

Zitat:
Original von Juliane Mersch

dann bleibt für mich noch die frage, ob es sich vielleicht um einen sogen. "freien beruf" handelt?
aber dazu bedarf es doch einer wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen tätigkeit höherer art, oder einer persönlichen dienstleistung höherer art, die eine höhere bildung erfordert (landmann-rohmer, rdnr 24 zu § 14 gewo).



Hallo,

ich lese dies erst jetzt, da ich letzte Woche im Urlaub weilte (aber nur 2 Tage am Stück...)

auf diesen sog. "freien Beruf" kann man sich immer dann berufen, wenn man die wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit selbst ausübt (Musiker macht Musik, Schriftsteller schreibt Buch, Journalist schreibt Zeitungsartikel).
Wenn man Musik oder das Schriftgestellte nur vertriebt (Radiosender oder Buchverleger) kann man sich nicht auf diesen "freien Beruf" berufen, sondern ist normaler Gewerbetreibender.

Hoffentlich geholfen...

Gruß
5 14.08.2006 16:35 Klaus Wrede ist offline E-Mail an Klaus Wrede senden Homepage von Klaus Wrede Beiträge von Klaus Wrede suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Betrieb eines Internetradiosenders - Gewerbeanmeldung erforderlich?

Hej aus Hamm,
es ist ein ganz normales anmeldepflichtiges Gewerbe. Durch die Werbung wird die Gewinnerzielungsabsicht deutlich. Wir haben heir in Hamm einen privaten Radiosender, der auch angemeldet wurde.

Und "Platten auflegen" ist noch keine Kunst und deshalb ist das auch kein freier Beruf.

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
6 15.08.2006 07:50 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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Internetradiosender

Moin

Zunächst einmal vielen Dank für eure Meinungen. Danke
Das Ergebnis hatte ich mir auch so erhofft.

Zur Frage, ob mit dem Betrieb des Radiosenders Geld verdient wird:
Ich denke schon! Wenn es vielleicht auch nicht unbedingt zur Deckung des Regelbedarfs einer vier-köpfigen Familie ausreicht, so gehe ich jedoch schon davon aus, dass das Ganze nicht zum absoluten Selbstkostenpreis veranstaltet wird. Immerhin kostet ein Sponsorenpaket z.B. zwischen 490 € und 749 € pro Monat usw.

Vielleicht gibt es ja auch noch weitere Meinungen / Beiträge zum Thema!?

Es wäre schön, wenn sich auch jemand melden würde, in dessen Zuständigkeitsbereich auch einen solchen Radiosender betrieben wird und der vielleicht noch ein bisschen aus dem nähkästchen plaudern kann.

Bis dahin

J. Mersch
7 15.08.2006 07:55 Juliane Mersch ist offline E-Mail an Juliane Mersch senden Homepage von Juliane Mersch Beiträge von Juliane Mersch suchen
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ups,

da hat sich wohl mein letzter beitrag zeitlich irgendwie mit dem von herrn wiesemeier überschnitten

sorry und leider nur wolkige bis verregnete grüße aus dem emsland

j. mersch
8 15.08.2006 12:38 Juliane Mersch ist offline E-Mail an Juliane Mersch senden Homepage von Juliane Mersch Beiträge von Juliane Mersch suchen
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