Kriminologische Risiken von Spielhallen      |
spielmacher
Jungspund


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Kriminologische Risiken von Spielhallen |
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Habe gerade einen Blogbeitrag zu einer Studie über Kriminologische Risiken von Spielhallen gesehen:
Kriminologische Risiken von Spielhallen
ZITAT ON
Bekanntlich sind private Spielbanken und gewerbliche Spielhallen nicht miteinander zu verwechseln. Mit den "Spielhallen. Kriminologische Risiken und Nebenwirkungen eines expandierenden Gewerbes" befasst sich eine Ende 2011 erschienene Studie von Prof. Thomas Feltes (Ruhr-Universität Bochum). Das 66 Seiten umfassende Werk geht aus Anlass des erheblichen Anstiegs von Straftaten im Umfeld von Spielhallen (und dabei vor allem der Raubüberfälle auf Spielhallen) der Frage nach, ob ein Zusammenhang zwischen Spielhallen und Kriminalität besteht und ob Spielhallen tatsächlich Kriminalitätsgeneratoren sind oder ob sie einen kriminalitätsverstärkenden Faktor darstellen (S. 3). Prof. Feltes bezeichnet es in seiner Untersuchung als unstreitig (S. 29), dass
- es Begleitkriminalität in Verbindung mit Spielhallen gibt,
- die Neuansiedlung einer Spielhalle Begleitkriminalität nach sich zieht und
- eine Häufung von Spielhallen zu einer Steigerung und Verdichtung von Kriminalität führt.
Im Zusammenhang mit Raubüberfällen zitiert Feltes die Pressemitteilung des Bundesverbandes privater Spielbanken (BupriS) vom 15. Februar 2010 zur dramatischen Zunahme von Raubüberfällen auf Spielhallen (S. 29; "Tatort Spielhalle – Dramatische Zunahme von Raubüberfällen auf Spielhallen"). Von 2005 bis 2010 ist die Zahl der in Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfassten Raubüberfälle auf Spielhallen um 206 Prozent gestiegen.
Auch auf Geldwäsche geht Feltes ein. Vor allem im Berliner Raum werden derzeit, so Feltes, nach Polizeiangaben sehr viele Spielhallen betrieben, die kaum Kundenverkehr aufweisen. Bei ihnen bestehe ein erheblicher Verdacht, dass ihr Sinn und Zweck allein in der Geldwäsche besteht (S. 32).
In seiner zusammenfassenden Bewertung hält Prof. Feltes fest, dass die Einrichtung und der Betrieb einer Spielhalle in vielen Fällen eine örtliche, vergleichsweise als gering bis durchschnittlich zu bewertende Kriminalitätsbelastung intensivieren und einen Kaskadeneffekt auslösen können (S. 43). Die Vermutung eines Zusammenhangs zwischen Spielhallen und Umfeldkriminalität deckt sich mit Darstellungen von Polizeidienststellen und von Betreibern von Spielhallen (!), wonach sich das Sicherheitsproblem in Verbindung mit und in dem Umfeld von Spielhallen derzeit verschärft, und zwar trotz Intensivierung der Schutz- und Sicherheitsbemühungen (S. 46). Spielhallen haben sich, so Feltes, aus verschiedenen Gründen zu wichtigen Treffpunkten für junge Menschen und damit zu einer neuen Subkultur herausgebildet. Wenn aus kriminologischer Sicht der Besuch von Spielhallen als Kriminalität begünstigende Freizeitbeschäftigung gilt, dann müssen die Kommunen und auch die Bundesländer daraus Konsequenzen ziehen (S. 47). Die Studie von Feltes endet mit der Empfehlung, dass die Polizei auf Landes- und Bundesebene sich stärker für eine weitere Reglementierung von Spielhallen einsetzen sollte. Die ersten Ansätze, die von der IMK im Jahre 2010 gemacht wurden, reichen hierzu nicht aus (S. 48).
Die Studie ist als Band 1 in der Reihe "Kriminologisch-polizeiwissenschaftliche Arbeitspapiere der Ruhr-Universität Bochum" erschienen
ZITAT OFF
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1
21.03.2012 23:34 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo Spielmacher,
ich denke, dass das eine wirklich gut verständliche Studie ist, die hoffentlich von vielen gelesen und verstanden wird.
Herr Prof. Dr. Feltes nimmt sich dem Thema organisierte Kriminalität und der "Glücksspielindustrie als mögliche Integrationsform" - Zitat Ende-
schon seit geraumer Zeit an
http://www.ekkw.de/akademie.hofgeismar/p...eispiel_Off.pdf
VG
Meike
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2
23.03.2012 05:05 |
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Solon
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TM
Doppel-As
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hallo,
ich hab es so verstanden:
71 seiten über möglichkeiten der geldwäsche.
zb. in staatlichen spielbanken oder auch durch wetten
die möglichkeit der geldwäsche in beiden richtungen.
ich habe jetzt nichts gelesen über geldwäsche mittels gewerblichen
geldspielgeräten.
wobei es auch ein absoluter schwachsinn wäre damit im 20cent takt bei
50% steuern und 30% kosten geld zu waschen.
da scheint doch das waschen im eigenen wettbüro bei geringen kosten
und bisher mit null steuern und mit hohen beträgen einfacher zu sein.
die mafia wird begeistert sein über die lizensen zum geldwaschen.
oder hab ich es falsch verstanden.
liebe grüße
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3
23.03.2012 16:00 |
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo TM,
wenn ich Deinen Beitrag oder ähnliche lese, freue ich mich immer, da man dann zumindest weiß, dass Du
und die anderen mit ihren Steuerberechnungen nicht wissen wie man Geld mit Unterstützung der PTB zugelassenen
Spielautomaten wäscht.
Da möchte ich auch keinerlei Hilfestellungen geben, dass es mehr verstehen.
Richtig ist was Du sagst, dass es im Sportwettbereich und online-Casino- Bereich,
jedenfalls wenn diese mit Erlaubnis, wie in Schleswig-Holstein durchgeführt werden, da man ansonsten einen illegalen Bereich hat und in dem kann man nun mal keine Gelder "waschen", sich wesentlich besser zur Geldwäsche eignen.
Auf diese Phänomene hatte die FIU Deutschland aber auch bereits seit Jahren hingewiesen.
Im FIU Jahresbericht 2008 Seite 24 wurde unter "Typologie" auf den Bereich "online-gambling" hingewiesen.
Im FIU Jahresbericht 2007 Seite 25 wurde unter "Typologie" auf das Grundmuster "Transfer von Wetteinsätzen aus Internet-Glücksspielen über Offshore-Firmen" hingewiesen.
Im FIU Jahresbericht 2006 Seite 70 wurde über den Fall der Verschleierung veruntreuter Glücksspieleinsätze berichtet.
Daher ist es auch ein absoluter Hohn, wenn man die Pressemitteilungen von Kubicki&Co liest wie man angeblich Illegalität kanalisiert mit dem Lizenzverkauf.
Das Gegenteil ist der Fall, der Illegalität und der organisierten Kriminalität hat man "Scheunentore" geöffnet.
Und gerade in Schleswig-Holstein ist man extrem schlecht aufgestellt im Kampf gegen die Geldwäsche, da dort der gesamte Nichtfinanzsektor mal eben auf die Kommunen als Aufsichtsbehörde abgewälzt wurde.
Hinzu kommt, dass dieser Bereich im Geldwäschegesetz bis heute gar nicht aufgenommen wurde und die Europäische Kommission im letzten Vertragsverletzungsverfahren auch nachweisbar unvollständig zu diesem Bereich unterrichtet wurde.
Um so lächerlicher ist es nämlich dann, wenn man diese Zusammenhänge kennt, was die Europäische Kommission schreibt, bzw. wie im Fall Schleswig-Holstein im Rahmen der Notifizierung zum Glücksspielgesetz nicht schreibt.
Man muss nämlich immer erst ermitteln, was hatte man der Kommission vorgelegt, bzw. worüber hatte man informiert.
Und umso lächerlicher werden die Ausführungen von Kubicki&Co, wenn man weiß, wie man eigentlich nur diese Straftaten, die im Internet passieren, tatsächlich ermitteln kann, denn genau diese Herrschaften Kubicki&Co sind es, die vehement gegen die Vorratsdatenspeicherung "arbeiten".
Damit eröffnen diese Herrschaften der organisierten Kriminalität auf breiter Front alle Möglichkeiten.
http://www.focus.de/politik/deutschland/...aid_727184.html
"Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe ihre Pflicht versäumt, das EU-Recht umzusetzen, sagte er der WAZ-Mediengruppe. Dagegen warf FDP-Fraktionsgeschäftsführer Christian Ahrendt der Union vor, das Mahnschreiben aus Brüssel bestellt zu haben.
Am Donnerstag hatte die EU-Kommission Deutschland ein Ultimatum von vier Wochen für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gesetzt und mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht."
-----------------
In den Ausführungen und Studien von Prof. Dr. Feltes geht es aber nicht nur um Geldwäsche.
VG
Meike
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4
24.03.2012 07:07 |
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pumuckelIV
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Hallo TM
Wenn Meike dir nicht weiterhilft...
Also hohe Umsätze erzeugt man entweder mit hohem Risiko und Automatiktaste:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/v...der-Spielhallen
bei 02:15
80 Euro/Stunde bei 8 Spielgeräten = 640 Euro Umsatz / Stunde
Oder man legt die Knete über Nacht einfach in den Tresor....
Im letzten Jahr haben die Finanzbehörden lediglich 300 Anzeigen mit Verdacht auf Geldwäsche erstattet...(lächerlich)
Hohe Umsätze erfordern jetzt natürlich hohe Ausgaben (sonst kassiert der Staat die Steuern)
z.B. in Form hoher Mieten. Mit hohen Mieterträgen kauft man wieder neue Immobilien usw. usw...
Interessant sind in erster Linie hochwertige Immobilien in Toplagen. Das erfordert dann irgendwann eigene Immobilienverwaltungsgesellschaften. Man braucht dann anschließend Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienfachleute und ausführende Baufirmen....
Noch Fragen???
Gruß
__________________ debra
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5
26.03.2012 18:05 |
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo pumuckel,
Punkt 1 Deiner Ausführungen ist doch gar nicht nötig, da die Zählwerkausdrucke derartig leicht veränderbar sind und manche Unternehmen, so hörte ich, gar keinen einzigen Zählwerkausdruck mehr haben, sondern nur noch in Tabellen "arbeiten".
Punkt 2 Deiner Ausführung funktioniert vor allem, wenn man eine Umsatzsteuerverpflichtung hat.
VG
Meike
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6
27.03.2012 05:11 |
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pumuckelIV
Eroberer
  
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Hallo
Zitat:
Auch auf Geldwäsche geht Feltes ein. Vor allem im Berliner Raum werden derzeit, so Feltes, nach Polizeiangaben sehr viele Spielhallen betrieben, die kaum Kundenverkehr aufweisen. Bei ihnen bestehe ein erheblicher Verdacht, dass ihr Sinn und Zweck allein in der Geldwäsche besteht (S. 32).
Bereits 2009 erwähnt Reeckmann in seiner „Bestandsaufnahme Gewerbliches Automatenspiel“ auf Seite 76 dieses Phänomen:
Zitat:
In den Neunziger Jahren wurde bei einer Wechselstube und einer Spielhalle in Berlin beobachtet, dass deren Umsatz mit jedem Jahr sukzessive zunahm. Eine gesteigerte Frequentierung insbesondere der Spielhalle durch Kunden konnte nicht beobachtet werden.
Etwas weiter schreibt Reeckmann
Zitat:
Darüberhinaus besteht ein erheblicher Verdacht, dass Spielhallen zur Geldwäsche missbraucht werden. Angesichts der Personalintensität.....
Alles nachzulesen unter:
http://www.reeckmann.de/pdf/Bestandsaufn...omatenspiel.pdf
Also alles hinlänglich bekannt. Die Ermittler haben bereits in den Neunzigern diese Phänomene beobachtet.... aber bei der Beweisführung, dem Vollzug hapert es. Dann heißt es zu personalintensiv. Irgendwas stinkt doch hier. Wenn die Beamten vor Ort schon diese Erkenntnisse haben, dann muss doch auch bis zum Vollzug durchgegriffen werden!
Also ich könnte mir deshalb auch folgende Situation vorstellen:
Die Beamten, die draußen vor der Halle stehen werden mittlerweile von den Geschäftsführern freundlich begrüßt und zum Kaffee eingeladen.
Wie heißt es doch so schön.... Dra di nit um … der Kommissar geht um...
Gangsters Paradise
http://www.youtube.com/watch?v=N33eSNLkXJ8
Munter bleiben...
__________________ debra
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von pumuckelIV: 30.03.2012 16:35.
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7
30.03.2012 16:34 |
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo zusammen,
und da ich manchmal so komische Rundschreiben und Anschreiben an Landtage zum Lesen erhalte, - bei denen ich mir nicht immer ganz sicher bin,
ob es sich dabei um einen Fake handelt, wenn ich den Inhalt lese, - oder hier einfach nur Menschen von Dingen schreiben, die sie nur vom Hörensagen kennen, hier sicherheitshalber der Hinweis
Wenn das BKA oder ein LKA mitteilt auf eine Frage zu bestimmten Straftaten, hier der Geldwäsche, dass dazu keine "Erkenntnisse" vorliegen, heißt dies nicht, dass es die nicht gibt,
sondern nur, dass es dazu keine abgeschlossenen Ermittlungsverfahren gibt, denn laufende Ermittlungsverfahren dürften sie ohnehin nicht bekannt geben und "Erkenntnisse" würden entsprechende Anfragen u.a. auch bei den Steufas erfordern.
Hinzu kommt, dass "Erkenntnisse" im Bereich der Geldwäsche durch das LKA oder BKA im Rahmen der Auswertung von Geldwäscheverdachtsanzeigen erlangt werden können, aber da Spielhallen nicht im Geldwäschegesetz aufgenommen sind, kann es auch keine spezifischen Geldwäscheverdachtsanzeigen geben.
VG
Meike
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31.03.2012 07:11 |
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