Testkäufe durch Jugendliche im stehenden Gewerbe |
Luetti

Grünschnabel
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Testkäufe durch Jugendliche im stehenden Gewerbe |
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Hallo liebe Forenmitglieder, ich benötige euren kompetenten Rat bei folgender Angelegenheit:
Bei uns hat sich ein Gewerbebetrieb angemeldet, der als Tätigkeit folgende Dienstleistung angibt:
Konzeption, Durchführung und Auswertung von Testkäufen und Mystery Shopping-Aktionen in den Bereichen….
Testkäufe mit Jugendlichen zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Verkauf von Alkohol und Tabakwaren.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz hat ein Dossier zum Thema „ Testkäufe mit Minderjährigen“ herausgegeben, aus dem hervorgeht, dass diese Testkäufe nur von Ordnungs/Polizeibehörden durchgeführt werden. Was mir aber nicht wirklich weiter hilft.
Kann ich den Gewerbetreibenden zur Unterlassung auffordern und wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Gibt es evtl. ein Muster?
Ratlose Grüße
P. Lütjens
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1
20.03.2012 14:59 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
  

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RE: Testkäufe durch Jugendliche im stehenden Gewerbe |
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Hej aus Hamm,
ich sehe es auch so, dass nur die hoheitlich Tätigen dieses machen dürfen.
Ich würde die Untersagungsverfügung auf die Generalermächtigung des Ordnungsbehördengesetzes stützen.
Muster habe leider keins.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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2
21.03.2012 20:59 |
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Solon
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Kay Löffler
König
   
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Wenn die Testeinkäufe mit Jugendlichen machen, müssen die Jugendlichen ja minderjährig sein. Minderjährige stehen aber unter dem besonderen Schutz der Arbeitsschutzaufsicht, hier in NRW die Bezirksregierung. Ich würde da auch noch einmal nachfragen,w as die davon halten.
Viele Grüße aus dem sonnigen und flachen Bergheim
Kay Löffler
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
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3
23.03.2012 12:51 |
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