grösstes Problem der Spielotheken |
stefan84
Grünschnabel
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grösstes Problem der Spielotheken |
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Hallo Zusammen,
eine kleine Anmerkung am Rande der ganzen momentanen Situation der Automatenaufsteller!!
Ich denke die gesamt Branche hat das grösste Problem, weil es zuviele Schwarze Schafe gibt. Ich selbst führe mit meinen 27 Jahren zwei Spielotheken seit 5 Jahren. In dieser kurzen Zeit komm ich immer wider auf das gleiche Problem:
Jeder der in dieser Branche versucht es SERIÖS zu betreiben von A (wie Automaten) - Z ( Zugangskontrolle/Jugendschutz) hat dass NACHSEHEN.
Es gibt, obwohl es verboten ist, immer noch Grosse Ketten sowie auch kleine die Ihren Kunden Geld aufmünzen um die Buden voll zu bekommen! Ich kann euch sagen es geht auch ohne!! Das Zauberwort nennt sich " Service " am Kunden durch gutes geschultes Personal die auch mehr als € 5 in der Stunde verdienen!
Leider Interessiert dies auch keinen mehr wenn alle anderen in Ihren ASSI BUDEN den leuten bis zum umfallen Geldaufmünzen und damit die Spieler GAGA machen.
Meine Vorschläge für eine Komplettsanierug der Spieleverordnung wären ganz Simpel:
- wenn die einzelnen Konzessionen nicht erfüllt werden können d.h. von 12 Automaten nur 8 stehen muss die gesamte Spielo schliesen
(Novolino bzw. Extra game müsste mindesten 100 Hallen schliesen)
-Hersteller dürfen max. 30 Spielos in gesamt deutschland für Testzwecke betreiben da dann eine tatsächliche Wirtschaft zustande kommen würde!
- Max. Obergrenze von 4 Konzessionen a 12 GGSG ( ich besitz keine 48er)
- Abschaffung der Gastronomieplätze (da dort der grösste Blödsinn betrieben wird und die Ordnungsämter diese nicht kontrollieren können)
- Geräte TÜV muss erhalten bleiben + zusätzlich ein Kontrollmodul durch den Staat der z.B. alle 24 Monate die gesamte Spielo ohne Voranmeldung Prüft!!!
Ich denke mit diesen Mitteln hat man einen Grossteil der Schwarzen Schafe (wobei auch die Herstellerketten zu diesen gehören) von heut auf morgen weg!
Aber leider sind die Vertreter der Branche, die Verbände, gekauft von den Herstellern und nicht für die Aufsteller und Betreiber zuständig.
Es gibt Verbandsvorstände die drei Spielos auf 30 tausend Einwohner haben und dann nochmal eine mit allein 60 GGSG bauen. Da fragt man sich doch was diese Leute in der Politik ausrichten wollen.
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07.03.2012 12:20 |
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Solon
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Solon
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Sandy
Eroberer
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Das ist natürlich Unsinn - die Spielos leben doch angeblich von den von den Suchtis und nicht die Gastronomie - und selbst wenn ein Wirt zB den Jugendschutz mißachtet, da wirkt die Umsetzung des geltenden Rechts mit einem 5000€ Bußgeld wahre Wunder !
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07.03.2012 13:25 |
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stefan84
Grünschnabel
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@ sandy
spielos leben nicht nur von süchtigen!! das ist immer so primitives dahergerede wir sind ein gewerbe sowie es einen Bäcker und eine Tankstelle gibt!
Für so Unsinnig halte ich das nicht wenn man sich mal den Punkt genauer anschaut!!!
1. meine ich nicht nur z.b. den Jugendschutz sonder andera sachen die man mit den Automaten machen kann!!
Es gibt Aufsteller die haben eine reine Gastro-Aufstellung aus bestimmten Gründen die mit Auszahlquoten, Abrechnungsprogrammen spielen und somit aus den Eigenen Reihen die Branche kaputt machen, da in der Gastro so gut wie nie kontrolliert wird bzw. ich nicht wissen will wieviele Automaten in der Gastro hängen und beim Ordnungsamt gemeldet sind (bestes Beispiel BERLIN)
1. Ist die Gastro die Einstiegsdroge auf die Spielo
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4
07.03.2012 16:01 |
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Sandy
Eroberer
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Wer das Risiko eingehen will in den Knast zu kommen wegen Steuerhinterziehung solls machen - aber das funktioniert und lohnt sich in einer Spielhalle sehr viel besser durch die wesentlich höheren Einspielergebnisse. Bei uns werden Gaststätten mindestens 1 mal im Monat vom OA oder BP kontrolliert. Wenn die Kommunisten in NRW oder Berlin dazu nicht in der Lage sind können die anderen auch nichts dafür !!!
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6
07.03.2012 17:14 |
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Kubi
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Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber da wir bei uns erst kürzlich eine Kontrolle durchgeführt haben, wollte ich dazu kurz etwas anmerken.
Zitat: |
Original von petergaukler
gefahr durch die gastroaufstellung !
laut spielverordnung von 2006 müsste in jeder gaststätte bzw .dönerbude
o.ä.wo 3 geräte stehen (und das sind echt viele)
eine zusätzliche sicherung am gerät für den jugendschutz installiert sein ,
so wie mir bekannt besitzt niemand so eine sicherung zum schutze der jugend ?
pg. |
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Es gibt viele Gaststätten die diese "zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen" (§ 3 Abs. 1 SpielV) besitzen. In den meisten Fällen ist es nichts Anderes als eine Fernbedienung, welche der Gastwirt (oder die entsprechende, mit der Aufsicht betraute Person) dazu benutzt, die Geräte einfach auszuschalten. Wenn er sieht, dass die Geräte von Minderjährigen benutzt werden, oder die dieses vorhaben, werden die Automaten also kurzerhand abgeschaltet.
Bei der von uns durchgeführten Kontrolle haben wir uns das vorführen lassen und es funktionierte.
Freundliche Grüße aus dem heißen Potsdam.
__________________ Liebe Grüße aus Potsdam
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7
23.05.2012 14:06 |
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Meike
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Gruß nach Potsdam,
da hattest Du leider nicht vollständig zitiert, denn beim §3 Abs.1 SpielV heißt es
"durch zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen an den Geräten die Einhaltung von § 6 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes sicherzustellen"
Eine Stromzufuhrunterbrechung ist aber lediglich eine Stromzufuhrunterbrechung und keine
"zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen an den Geräten, die die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sicherstellt", denn diese würde wenn in Deinem Beispiel durch den Wirt sichergestellt.
Ich persönlich habe noch keine "zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen an den Geräten, die die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sicherstellt" in der Aufstellung gefunden.
VG
Meike
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8
23.05.2012 19:13 |
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Kubi
Jungspund
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Hallo nochmals aus Potsdam
Auf Grund der Anhörung eines Automatenaufstellers war ich gerade nochmal in der "Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der §§ 33 c, 33 d, 33 i und 60 a Abs. 2
und 3 der Gewerbeordnung sowie der Spielverordnung (SpielVwV)" unterwegs.
Diese gibt mir, bezüglich der zuvor genannten Problematik, unter Punkt 1.2.2.3 Recht:
"Bei Gaststätten (vgl. § 1 Abs. 1 und 2 SpielV) ist darauf zu achten, dass der Aufstellungsplatz nicht die Kindern und Jugendlichen verbotene Betätigung des Spielgerätes begünstigt (vgl. § 6 Abs. 2 JuSchG). Bei bis zu zwei aufgestellten Geräten muss der Aufstellungsplatz so übersichtlich sein, dass er jederzeit unter der Kontrolle des Gewerbetreibenden bzw. eines Bediensteten steht, in dessen Betrieb das Spielgerät aufgestellt wird. Bei drei aufgestellten Geräten muss durch technische Sicherungsmaßnahmen an allen drei Geräten zusätzlich sichergestellt sein, dass eine Bedienung durch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 SpielV). Dies kann z.B. durch Einsatz eines verschließbaren Ein/Ausschalters oder von der Theke aus durch Unterbrechung der Stromversorgung mittels Fernbedienung geschehen. Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Sicherungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 1 Satz 2 SpielV ist der Gewerbetreibende, in dessen Betrieb die Spielgeräte aufgestellt sind, verantwortlich."
LG
Kubi
__________________ Liebe Grüße aus Potsdam
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9
13.06.2012 13:53 |
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Meike
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Gruß nach Potsdam,
vielleicht zum besseren Verständnis.
Gem. §33 f GewO wurde eine Durchführungsvorschrift erlassen, die sich "Spielverordnung" nennt.
Die Gewerbeordnung und die Spielverordnung sind Bundesgesetze.
Der Wortlaut der Spielverordnung , - ich denke, dass wir uns da einig sind-, ist recht eindeutig, wenn es heißt:
"......durch zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen an den Geräten die Einhaltung von § 6 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes sicherzustellen........."
Die von Dir nun zitierte "Verwaltungsvorschrift" ist kein Bundesgesetz, sondern vielmehr gab es eine Musterverwaltunsgvorschrift, die vom BMWI herausgegeben wurde und die es z.B. in NRW nicht gibt.
In wie weit da also eine relativierende "Beispielfindung" rechtlich vor Gericht Bestand hat, weiß ich nicht.
VG
Meike
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10
14.06.2012 03:09 |
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