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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2011-11 Entwurf Landesspielhallengesetz Schleswig-Holstein DRS 17/1934 » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen 2011-11 Entwurf Landesspielhallengesetz Schleswig-Holstein DRS 17/1934 3 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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2011-11 Entwurf Landesspielhallengesetz Schleswig-Holstein DRS 17/1934

Gefällt mir gut, der Entwurf der Landesregierung Schleswig-Holstein eines Gesetzes zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen (Spielhallengesetz – SpielhG)
DRS 17/1934...

Grüße

Dateianhang:
pdf drucksache-17-1934.pdf (111,47 KB, 469 mal heruntergeladen)


__________________
gmg
1 08.11.2011 07:38 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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dieter116
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RE: 2011-11 Entwurf Landesspielhallengesetz Schleswig-Holstein DRS 17/1934

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-17-3381.pdf


Spielbank SH GmbH Fon: +49 431 98155-0 www.spielbank-sh.de UID-Nr. DE812971534 Geschäftsführer:
Eggerstedtstr. 1 Fax: +49 431 98155-20 info@spielbank-sh.de AG Kiel HRB 4371 Matthias Hein
24103 Kiel Jürgen Kiehne
Spielbank SH GmbH  Eggerstedtstr. 1  24103 Kiel
Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wirtschaftsausschuss
Herrn Vors. Bernd Schröder über manfred.neil@landtag.ltsh.de
Innen- und Rechtsausschuss
Herr Vors. Thomas Rother über Innenausschuss@landtag.ltsh.de
Kiel, 6.1.2012
Anhörung Gesetzesentwurf zur Errichtung und Betrieb von Spielhallen DS
17/1934
Sehr geehrter Her Schröder,
sehr geehrter Herr Rother,
verehrte Ausschussmitglieder
vielen Dank für die Gelegenheit zum Entwurf des Spielhallengesetztes Stellung zu
nehmen.
Die Spielbank SH GmbH als Betreiber der fünf staatlich konzessionierten Spielbanken
in Schleswig-Holstein unterstützt die Gesetzesinitiative zur Regulierung und
Beschränkung des nach § 284 ff Strafgesetzbuch verbotenen Glücksspiels außerhalb
des ordnungsrechtlich streng geregelten Spielangebotes von Lotto und Spielbanken.
Bereits 2007 wurde Maurus als CdS von uns gebeten, die rechtlichen Möglichkeiten der
3.Föderalismusreform zur kohärenten Regulierung der Spielhallen im Land zu nutzten.
Regelungsziel des Landesgesetzes sollte sein > Unterhaltungsspiel und kein
Glücksspiel
Die zur mündlichen Anhörung erbeten Stichworte finden Sie nachstehend
Bedeutung gesetzlicher Regelungsgrößen:
Abstandsregelung > zur Unterbindung von Umgehung über Mehrfachkonzessionen
Spieldauer > entscheidet Suchtgefährdung aber Bundeskompetenz, > 15
Sek./Spiel
Max Stundenverlust > sinnvoll kleiner € 10/h damit Unterhaltungsspiel >
Bundeskompetenz
Spielanreize > Bewerbungen unterbinden, kostenlose Bewirtung erhöht
Verweildauer
Öffnungszeiten > im Rahmen von Freizeitangebote, daher eher 8:00 bis max 01:00
Uhr
Übergangszeiten > mit 5 Jahren deutlich zu lang, Gutachten hält 3 Jahre für
ausreichend
Schleswig-Holsteinischer Landtag
Umdruck 17/3381
Begründung für Notwendigkeit der vorgelegten Gesetzesinitiative:
Selbstdarstellung als Unterhaltungsbranche bewußt irreführend
Tischfußball, Flippergeräte oder Billardtische machen nur 1-2% des Umsatzes aus
Veränderung der Geldspielgeräte im gewerblichen Bereich
Von Bagatelleinsätzen mit 20 Pfennig und 20 Sekunden Spieldauer zu reinen
Glücksspielgeräten
Regelungsumgehung und eigene Regelungsauslegung in der Branche stark
ausgeprägt
Aktuell zum Berliner Spielhallengesetz: http://www.berliner-kurier.de/polizeiprozesse/
automatenverbot-wird-ausgehebelt-die-gluecksspiel-trickser-vonberlin,
7169126,11371766.html aber viel weitere Praxisbeispiele
Verbot der Fun-Games erst nach 5 jährigem Rechtsstreit vom BVG Leipzig durchgesetzt
Ordnungsbehörden mit Kontrollen überfordert
Selbst die PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) als offizielle
Gerätezulassungsstelle gibt in der Erläuterung zur 6.Änderung der Spielverordnung zu,
nicht mehr in der Lage zu sein, die volle Funktionalität der Automaten überprüfen zu
können. Wie sollen das die lokalen Ordnungsämter bei 600 Spielstätten und tausenden
Gastronomiebetrieben in SH leisten können?
Spielhallen mit Anmutung von Spielbanken unter Verwendung des CASINO
Begriffs
Spielhalle am Bootshafen Kiel wirbt trotz Abmahnung sogar mit dem Begriff Spielbank
Automatenspiel ist gefährdend und freiwilliger Spielerschutz ohne Wirkung
Von Spielbanken wegen Spielabhängigkeit gesperrte Spieler spielen in Spielhallen
/Gastst.weiter, Aufkleber mit Telefonnummern der BZgA und Anzeigenkampagnen
der Automatenbranche halten nicht ab. Überwachungsmöglichkeit in Gaststätten weder
vorhanden noch möglich
Beschäftigungsargument nicht stichhaltig
geringfügig Beschäftigte mit Niedriglohn und in Teilzeittätigkeit suggerieren viele
Mitarbeiter in 20% der vom Zoll untersuchten Spielhallen wurde
Schwarzarbeit u.a. Verstöße festgestellt
Hohes Kriminalitätsumfeld, Mißbrauchmöglichkeit zur Geldwäsche
BKA Report Mai 2011: mehr als 19000 Ermittlungsverfahren im Umfeld von Spielhallen
Geldwäschegesetz gilt nicht für Spielhallen, mit BlackBox können Zählerstände verändert
werden
M.Hein
Spielbank SH GmbH

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von dieter116: 07.01.2012 05:50.

2 07.01.2012 05:48 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Meike
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Hallo Dieter,

das ist ja wirklich sehr interessant.

Weiß Du, wann es zu einer Anhörung in Kiel kommen soll und wer dazu eingeladen ist?


VG
Meike


P.S.: Anbei die Liste derer, die zur Stellungnahme in einem schriftlichen Anhörungsverfahren aufgefordert wurden

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-17-3328.pdf

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 07.01.2012 07:46.

3 07.01.2012 07:09 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo zusammen,

nachdem ich mich nun durch die Seite des Landtags SH "gewühlt" habe, konnte ich zwar noch keinen Termin zur mündlichen Anhörung finden,
aber zumindest schon mal, wer denn von den einzelnen Fraktionen zur mündlichen Anhörung vorgeschlagen wurde.



http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-17-3277.pdf

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-17-3278.pdf

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-17-3279.pdf

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-17-3304.pdf



Ich weiß nicht, ob ich etwas überlesen habe, aber wie es aussieht darf mal wieder Polizei nicht sprechen.


Das ist sonderbar, wenn man sich die zuvor schriftlich eingereichten Fragen der einzelnen Fraktionen durchliest:
Bsp.:
Bündnis 90 Die Grünen reichten am 15.12.2011 u.a. nachfolgende Frage ein

"Welche Erkenntnisse bestehen über den Anstieg der Kriminalität im Umfeld von Spielhallen oder von Straftaten oder im Zusammenhang mit Automatenspiel und welche Besonderheiten ergeben sich daraus für die Kriminalitätsbekämpfung?"


Sehr schön auch die Frage der FDP vom 15.12.2011

"Sehen Sie die Gefahr der Geldwäsche?"


Und nun meine Frage:

Warum werden bei derartigen Fragen keinerlei Experten der Kriminalpolizei zu einer mündlciehn Anhörung vorgeschlagen?


VG
Meike
4 07.01.2012 08:15 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Neinm weiss ich nicht, auch nur was hier zu finden ist:

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/

Mich hat allerdings dies überrascht:

Selbst die PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) als offizielle
Gerätezulassungsstelle gibt in der Erläuterung zur 6.Änderung der Spielverordnung zu,
nicht mehr in der Lage zu sein, die volle Funktionalität der Automaten überprüfen zu
können. Wie sollen das die lokalen Ordnungsämter bei 600 Spielstätten und tausenden
Gastronomiebetrieben in SH leisten können?


Das ist ja eigentlich eine Bankrotterklärung von der PTB für die Prüfung zur Gerätezulassung.

Allerdings konnte ich diese Erläuterung zu einer Änderung der SpVO nirgends finden.
5 07.01.2012 08:28 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Hallo Dieter,

das BMWi hatte in seiner Erläuterung zum Diskussionsentwurf dies angegeben, es heißt dort wörtlich zu §12 SpielVO
"....Zur Eindämmung des Punktspiels müssen Hersteller künftig die Einhaltung des ergänzten Absatzes 2 Satz 1 Ziffer b mit jedem Zulassungsantrag schriftlich bestätigen,
weil eine lückenlose Überprüfung aller Spiele durch die PtB angesichts der unüberschaubaren Vielzahl von Spielgestaltungen praktisch nicht zu bewältigen ist."


Nun, mir persönlich ist gar nicht bekannt, welches Spiel von der PtB überhaupt geprüft wird. Es werden doch nur Wechselvorgänge ohne Spielauslösung geprüft.

Und die Argumentation ist sicherlich sehr eigen, wenn man es zusammenfasst als

"die Bundesanstalt kann es nicht, daher verlassen wir uns auf Herstellererklärungen."


VG
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6 07.01.2012 15:17 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Meist wäre doch nur von der PTB die Software zu prüfen, da die Hardware vielfach identisch ist.

10 und mehr Bauartzulassungen mit identischer Hardware, die theoretisch jedesnal geprüft werden müsste.

Da dies unnötig ist , kann man sich doch wohl auf die Software konzentrieren.
Hier sind ebenfalls viele Spiele identisch.
7 07.01.2012 17:07 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Ich sehe das völlig anders als gmg!

Das ist kein Spielhallengesetz und es wird auch nie ein Spielhallengesetz!

Das wird ein reines Alibigesetz.

Dennoch gibt es einige gute Ansätze.

Mit dem aufgeführten Entwurf bekommt man die Glücksspielproblematik doch gar nicht in den Griff. Hier findet nur die Beschneidung der Spilehallenbetreiber gegen den Rest der Glücksspielbranche statt.

Das Glücksspiel ist doch nur kontrollierbar, wenn alle möglichen Glücksspielarten und –formen detailliert erfasst werden.

Die Chance zu einem kontrollierbaren und rechtssicheren Glücksspiel ohne Ausnahmen mit einem Kunden- und Verbraucherschutz ist offenbar vertan.

Zitat:
04.11.2011 - Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen (Spielhallengesetz – SpielhG) A. Problem In den letzten Jahren hat die Zahl der Spielhallen in einer Weise zugenommen, die teilweise besorgniserregende Ausmaße angenommen hat. Einzelhandelsbetriebe drohen zunehmend verdrängt und dadurch auch gewachsene städtebauliche Strukturen zerstört zu werden. Aus diesen und insbesondere auch aus Gründen des Spieler- und Jugendschutzes sowie der Suchtprävention ist ein neuer ordnungsrechtlicher Rahmen für die Errichtung und den Betrieb von Spielhallen erforderlich, der nicht gewollte Auswüchse verhindert und helfen kann, die sichtbare Zunahme von Spielhallen einzudämmen und den Wirtschaftszweig wieder in geordnete und maßvolle Bahnen zu führen.
Schon vergessen? SH ist doch für die ungeordneten Maßnahmen und Regeln voll und alleine verantwortlich. Und so wird es auch künftig sein.

Ein Beispiel wie bisher gemachte und künftige der SH-Politik ist: Wenn ich richtig informiert bin, dann hat zumindest in Itzehoe die örtliche Politik schon vor Jahren durch vorsätzlich falsche Entscheidungen dafür gesorgt, dass der Innenstadtkern langfristig und auf Dauer menschenlos sein wird. Das hängt mit Sicherheit nicht mit den vorhandenen Spielhallen zusammen. Die Entscheidung wurde vor Ort von den Politikern getroffen. Spielhallenbetreiber halten jetzt wieder einmal den Kopf dafür hin und Schweigen loyal wie immer.

„Marktkauf“ gibt den Innenstadt-Standort im Holstein Center auf, weil die Politik alles vor der Stadt neu und konzentriert erschaffen hat. Einen äquivalenten Ersatz an dem Standort wird es aus wirtschaftlichen Gründen dann wohl nicht mehr geben.

Der neue Standort liegt auf einer sogenannten „grünen Wiese“, der für die Itzehoer nur mit dem PKW oder öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar ist. Sollte eventuell mit der Entscheidung eine Zusatzförderung des ÖVP abgerufen werden?

Zum besseren Verständnis müsste man sich hier wohl auch noch näher mit der Abwicklung und den Grundstücks- und Eigentumsverhältnissen befassen.

Eins steht aber wohl heute schon fest, dass die Hauseigentümer durch die politischen Entscheidungen kaum noch solvente Mieter im Innenstadtbereich finden werden. Das hat die Politik aus welchen Gründen auch immer, auf Dauer kaputt gemacht.

Aber etwas anderes kommt da zum Tragen. Durch politische Entscheidungen, möglicherweise auch persönlicher Interessen wurden den (älteren) Bewohnern der Stadt einfach ihre wohnortnahen und vertrauten Einkaufmöglichkeiten im Stadtkern genommen.

Die selbstgemachten Probleme der Stadt auf ein paar Spielhallen abzuwälzen ist schon ganz schön anmaßend. So kann man zwar für eine gewisse Zeit den Bürger und Wähler mit einem Ring durch die Nase der verlassenen Innenstadt ziehen. Auf Dauer aber nicht. Was kaputt ist, ist kaputt!

Vielleicht noch ein Hinweis auf die wirklichen Leistungen der Stadt: Die Einwohnerzahl hat sich in den letzten Jahren von ca. 38.000 auf ca. 33.000 verringert. Über die Zukunft und den Kaufkraftschwund müssen wir doch wohl jetzt nicht näher eingehen.

Zitat:
§ 6 Verpflichtungen der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers
Ist ein Gesetz nicht vom Grundsatz her schon eine bindende Verpflichtung?

Zitat:
… Auch die Teilnahme an Online-Glücksspielen soll nicht gestattet oder ermöglicht werden, um das mögliche Suchtpotential einer Spielhalle einzugrenzen.
Was sagt uns diese offizielle Aussage wieder einmal?

Also doch, von oberster Stelle!

Online-Glücksspiele enthalten in „Spielhallen“ ein Suchtpotenzial!

Lässt man das Online-Glücksspiel deshalb in Schleswig-Holstein zu?

Zitat:
… die sichtbare Zunahme von Spielhallen einzudämmen und den Wirtschaftszweig wieder in geordnete und maßvolle Bahnen zu führen.
Ist das nicht schon mehr als eine Anmaßung?

Die Spielhallenbetreiber warten schon seit vielen Jahrzehnten, nach rechtssicheren Glücksspielgrundlagen für alle Glücksspielformen ohne Ausnahmen.

Bisher leider immer wieder vergebens. Alles Bitten endlich nationale Regelungen ohne Ausnahmen zu schaffen sind erfolglos verpufft.

Die vorhandene Unordnung kommt von der gleichen Stelle, die sich jetzt um einen geordneten Wirtschaftszweig kümmern wollen. Wie soll das gehen?

Wer glaubt, dass sich da etwas im Interesse des Staates, Gewerbes und der Spieler tun wird, wird das zu Lebzeiten nicht mehr mit bekommen.

Das ganze deutsche Glücksspiel ist so verfahren und mit den ständigen Stümpereien nicht mehr reparabel.

Zitat:
Außerdem wird aus Gründen des Spielerschutzes der schnelle Zugang zu Bargeld verwehrt. Bislang ist es in vielen Spielhallen üblich, den Spielern mittels- EC- oder Kreditkarte die sofortige Bargeldabhebung zu ermöglichen oder über andere Zahlungsdienste bargeldlos zu spielen. So können sich Spieler in einer Verlustphase schnell neue Barmittel verschaffen und zwar über mögliche Dispositionskredite auch über die Kontoguthaben hinaus. Aus Suchtpräventionsgründen erscheint es geboten, dem entgegenzuwirken und dem Spieler oder der Spielerin die Möglichkeit zu geben, durch Verlassen der Spielhalle, die Wegstrecke zum Geldautomaten und die Möglichkeit der Kontostandsanfrage ein Weiterspielen zu überdenken.
Ist das nun Verdummung oder nur Schwachsinn?

Gehört der Bankservice nicht zum täglichen Alltag?

Zumindest für Spieler und Freizeitgestalter sollte man jetzt schon rein vorsorglich auf der EC-Card einen Hinweis der nationaler Auszahlungsverweigerung unterbringen, das löst das angestrebte und mögliche Problem viel einfacher.

Kann man davon ausgehen, dass die privaten Spielbanken dieselben Bedingungen erhalten?

Wer viel, viel zu viel einkauft oder über eine „Kaufsucht“ verfügt, kann sich wie bisher und auch weiterhin ohne staatliche Reglementierung vor Ort mit Geld versorgen und verschulden.

Ein Spieler, der seine Freizeit gestaltet, der muss sich sein Bargelbedarf künftig schon im Vorwege besorgen, obwohl er gar nicht so viel ausgeben möchte.

Das ist nun wirklich sehr logisch.

Wollen wir mal abwarten, wie konsequent und gut das Sportwetten Problem gelöst wird?

Gruß
anders
8 07.01.2012 17:12 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Meike
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Hallo dieter,

wenn Du ein einziges Spiel kennst, welches von der PtB im rahmen eines Zulassungsverfahrens geprüft wurde, nenn es bitte mit der entsprechenden Bauartnummer.



Hallo anders,

nach welchem Gesetz darf denn ein "Bankservice", wie Du ihn genannt hattest in einer Spielhalle, beim konzessionierten Buchmacher oder in einer Spielbank stattfinden?

Ich persönlich kenne dazu nur das ZAG und das gibt eigentlich klare "Spielregeln" vor. Dazu benötigt es eigentlich kein Spielhallengesetz.


Dass dieses Spielhallengesetz vollkommen unlogisch ist in seiner Begründung, wenn man einen Glücksspielzweig erheblich sanktionieren will und zeitgleich eine uneingeschränkte Anzahl von Sportwettenlizenzen und online-casino-Lizenzen mit einer uneingeschränkten Anzahl von entsprechenden Annahmestellen zulassen will, ist doch selbst dem Laien ersichtlich.

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9 08.01.2012 05:18 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

Gesetzliche Verbote egal wie und wo können nicht nur auf eine deutsche Glücksspielart ausgelegt sein!

Das geht überhaupt nicht.

Spielsucht und andere mögliche Erscheinungen können im gesamten Glücksspielbereich entstehen. Das ist nicht von der Laune, Willkür oder den politischen Interessen des Gesetzgebers, sondern von der persönlichen Stärke oder Schwäche der Person abhängig.

Es kann auch nicht sein, dass die Lobbyisten und Nutznießer sich ständig so verhalten, dass ihr eigenes Glücksspiel gegenüber den Bürgern als besonders harmlos und als etwas völlig normales hingestellt wird.

Mit wenig Worten: „Das künftige Spielhallengesetz von Schleswig-Holstein ist eine einzige Katastrophe!“


Was für ein Chaos werden die anderen Bundesländer in der nächsten Zeit wohl noch produzieren?

Denn bisher haben die Bundesländer sich fast immer dem ersten Entwurf, zumindest im Standard blind angeschlossen. Egal wie es in der Praxis aussah.


Glücksspiel in welcher Form auch immer, ist ohne eine Ausnahme ein ganz normales Gewerbe und muss, wie jedes andere Gewerbe auch, gesetzlich und rechtlich klar definiert sein.


1. Was ist für Glücksspielveranstalter und Glückspielanbieter wichtig?


1.1. Standort nach Glücksspielarten

1.2. Standortgröße nach Glücksspielarten

1.3. Glücksspielutensilien nach Glücksspielarten

1.4. Personalbedarf


2. Was erwartet ein Glücksspielveranstalter und Glückspielanbieter vom Gesetzgeber?


2.1. Die Beachtung und volle Umsetzung des Artikels 3 des Grundgesetzes.

2.2. Glücksspielgesetze mit bindender und rechtlicher Sicherheit ohne Ausnahmeregelungen jeglicher Art auf nationaler Ebene


3. Was erwartet der Glücksspielveranstalter und Glückspielanbieter


3.1. Achtung vor dem Gewerbe

3.2. Abschaffung der Diskriminierung

3.3. Gestaltungsmöglichkeiten auf wirtschaftlicher Grundlage


Das sind wohl die wesentlichen Grundlagen für Glücksspielveranstalter und Glückspielanbieter, die im Bedarfsfall noch ergänzt werden können.

Es geht momentan ja um EC-Cash Zahlungssysteme vor Ort.

Unter Berücksichtigung des Gleichheitsmaßstabes muss das EC-Cash Zahlungssystem für alle verboten werden, wenn auch nur bei einer Glücksspielart und –form die Zulassung gesetzlich verweigert wird. Im Umkehreffekt heißt das, wenn auch nur ein EC-Cash Zahlungssystem bei Glücksspielen eingesetzt wird, alle anderen Glücksspielarten und –formen das ebenso machen dürfen.

Auf Grund der rechtlich unhaltbaren Situation ist der Gesetzgeber gefordert, dass das EC-Cash Zahlungssystem u. a. auch bei den Fernsehglücksspielen, Telefonglücksspielen, privaten und staatlichen Spielbanken, Wettbüros, Lotto- und Oddset Annahmestellen, Internet-Glücksspiele, etc. durch entsprechende Regelungen verboten werden.

Was mich bei der ganzen Thematik immer nur wundert das ist, dass sich alle die von dem deutschen Glücksspiel, wenn auch nur am Rande davon Leben oder profitieren, den gesetzlichen Missbrauch stillschweigend hinnehmen.

Vielleicht wird die Rechtmäßigkeit der Ungleichbehandlung ja einmal ein Gericht im Rahmen einer z. B. Feststellungsklage klären müssen. An der Zeit ist es in jedem Fall. Für Rechtsanwälte wohl nicht so interessant.



Das Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) soll doch den ordnungsgemäßen Ablauf von Geldgeschäften sichern und vielleicht tut es das auch. Das davon wieder nur die Spielhallen ausgenommen sein sollen ist schon sehr beachtlich. Für Spielhallen kommt somit ein Schutz des Gesetzes gar nicht mehr in Betracht.

Wenn die EC-Cash Zahlungssystem Unternehmen schnelles Geld machen wollen, dann holen sie es sich eben mal von den inzwischen rechtlosen Spielhallenbetreibern?

Nachzulesen unter: http://www.gesetze-im-internet.de/zag/index.html

Gruß
anders
10 08.01.2012 13:17 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Stellungnahme Crown

Falls es noch nicht woanders gepostet wurde:

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-17-3386.pdf
11 11.01.2012 10:08 VertrauenIstGut ist offline Beiträge von VertrauenIstGut suchen
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Der Standpunkt ist doch in Ordnung.

Es müssen alle Glücksspielveranstalter und Glücksspielvermittler schon rein vorsorglich eine Sportwetten Lizenz beantragen, weil heute noch keiner die unvollständigen Arp, Kubicki & Co - Ideen im Ergebnis und den Auswirkungen kennt.

Eine deutsche Sportwetten Lizenz, gültig bis mindestens zum Weltuntergang, bringt dem jeweilige Unternehmen nicht nur Geld, Seriosität und Ansehen, sondern auch einen Aufwind bei den Aktien und Wertsteigerungen im bestehenden Unternehmen.

Alleine die neue Seriosität hat doch schon Charme.

Mit der Sportwetten Lizenz kommt man aus der „Schmuddel Ecke“ und wird gesellschaftsfähig, ohne auch nur eine Veränderung im Unternehmen vorgenommen zu haben. Das ist doch etwas.

Es muss nicht jedes Mal das Personalproblem so hochgeschaukelt werden, denn im Rahmen der gewollten Marktbereinigung spielte das bisher weder bei der Mafia noch bei den Politikern eine Rolle.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von anders: 11.01.2012 12:56.

12 11.01.2012 12:53 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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RE: Stellungnahme Crown

Zitat:
Original von VertrauenIstGut
Falls es noch nicht woanders gepostet wurde:

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-17-3386.pdf


Ich kannte dieses Statement schon, bevor Du es einstelltest.

In fast allen Punkten kann ich diesem Statement nur zustimmen.
13 11.01.2012 13:06 Otten ist offline E-Mail an Otten senden Beiträge von Otten suchen
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Die wirtschaftspolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU und FDP, Jens Christian Magnussen und Christopher Vogt, haben die in der heutigen (18. Januar 2012) mündlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtag geäußerte Absicht der Vertreter der Spielhallenbetreiber und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, ein gemeinsames Konzept zur Bekämpfung der Spielsucht und der Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Spielhallen vorzulegen, begrüßt:

"Dieser Ansatz ist richtig. Damit kommen durch unsere Glücksspielgesetzgebung der Spielerschutz und die Suchtbekämpfung einen weiteren Schritt voran", erklärte Magnussen.

Mit Blick auf die von den deutschen und europäischen Gerichten geforderte Kohärenz der Glücksspielgesetzgebung sei eine Neuregelung des Automatenglücksspiels unerlässlich. Denn die Suchtgefährdung im Automatenspiel sei ungleich höher als beispielsweise bei den staatlichen Lotterien. "Dem muss die Gesetzgebung Rechnung tragen", forderte Vogt.

Beide Abgeordneten betonten mit Blick auf die erhebliche Kritik der Spielhallenbetreiber, dass Ziel der Gesetzgebung ein effektiver Spielerschutz und insbesondere die Suchtprävention seien.

"Unser Ziel ist es nicht, die Betreiber von Spielhallen zu enteignen und Arbeitsplätze zu gefährden. Allerdings muss Auswüchsen bei der Mehrfachkonzessionierung ein Riegel vorgeschoben werden", so Magnussen und Vogt abschließend.

http://isa-guide.de/gaming/articles/34868.html
14 19.01.2012 08:39 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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Da haben die Ziehväter Arp, Kubicki & Co ja gute Arbeit geleistet.

Unerklärlich ist, dass "Vertreter" von Spielhallen beim gegenwärtigen Chaos in Schleswig-Holstein schon wieder so widersinnig vorpreschen.
15 19.01.2012 11:44 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Hallo zusammen,

wie miserabel die Arbeit von Herrn Arp, Kubicki & Co ist, kann man eindrucksvoll in der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände nachlesen.

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-17-3399.pdf

Hier wird der CDU & FDP SH deutlich erklärt, dass man Verwaltungshandeln nicht kostenlos bekommt und was die Herren sich so gedacht haben verwaltungsrechtlich gar nicht umsetzbar ist.


Herausragend ist auch die Stellungnahme von Redecker,Sellner,Dahs

zur Verfassungswidrigkeit


http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-17-3446.pdf


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16 19.01.2012 16:15 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Nach diesen Leistungen werden wohl einige MdL vorzeitig aus dem Landtag mit den gesicherten Landtagsbezügen auscheiden dürfen. Mal sehen wer sich dann eim internationalen Glücksspiel ansiedelt?

Es gibt eben doch noch Leute mit Fach- und Sachverstand wenn es um Schleswig-Holstein geht.

Zwei überzeugende Stellungsnahmen, die wieder einmal sehr deutlich erkennen lassen, dass sich in Schleswig-Holstein die Welt eben nicht verändert hat. Alles wieder nur leere Sprüche zwischen Nord- und Ostsee.

Offensichtlich hat sich der Ministerpräsident nicht um seine Freunde gekümmert.

Wie man auch hier wieder sieht, ist dem Land offenbar ein großer Schaden zugefügt worden.

Muss man jetzt gegen das sogenannte "Gesetz" klagen, um Einhalt zu gebieten?

Im Grunde genommen wurden nur die alten, noch nie brauchbaren Glücksspieregeln übernommen und um weitere offensichtlich auch wieder nicht durchführbare Passagen ergänzt.


Viel Sprengstoff für die Automatenaufsteller in der Zukunft.

Schwierig wird es nur dann, wenn Verbandsvorstände und Verbandsmitglieder Sportwetten Lizenzen beantragt haben oder noch beantragen werden.

Was passiert mit den „zwei Seelen in der Brust?

Verliert der kleine Automatenaufsteller noch einmal?

Hier haben Arp, Kubicki und Co. jetzt völlig unerwartet ein Faustpfand dazu bekommen.

Was mag der Ziehvater Dietrich Austermann wohl dazu sagen?

Muss die Enttäuschungda nicht riesig groß sein?

Unerklärlich allerdings bleibt auch, dass trotz ständiger und vieler Warnungen der Landtag von Schleswig-Holstein mit 48 Abgeordneten (in Worten: Achtundvierzig), diesem für das Land, so kostenträchtigen Treiben „blind“ zugestimmt hat.

Auch hier sei wieder die Frage wieder erlaubt: „Wann kommt endlich ein nationales Gesetz, das Machtmissbrauch dieser Art konsequent verhindert und entsprechend bekämpft?“

Dennoch spricht das auch für eine sehr gute Lobbyarbeit und einen grenzenlosen Erfolg für die künftigen Nutznießer auf unbestimmte Dauer.

Das hat doch etwas!

Und was kommt nun?
17 19.01.2012 20:43 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Bei derartigen Stellungnahmen muss man sich fragen, wer die CDU/FDP in SH beraten hat.
Offenbar hatten sich diese nicht einmal mit den eigenen Kommunen abgestimmt.

Da werden seeeehr deutliche Worte gefunden!

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände 17/3399

„Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt aus unserer Sicht jedoch schon handwerklich unzureichend und nicht im Sinne der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit……
Die Begründung des Gesetzentwurfs ist sehr dünn und enthält wenig klare Antworten………..
Die dargestellten Konfliktlagen lassen keinen geeigneten Vollzug des Gesetzes erwarten, sondern deuten auf einen bisher kaum einschätzbaren und akzeptablen Verwaltungsaufwand hin……………
Für die nötigen Kontrollen und die Veränderung der Aufgaben ist ein deutlich höherer Personalaufwand notwendig. Insofern machen wir bereits an dieser Stelle den Einwand der Konnexität eltend………………….
Zu Kosten und Verwaltungsaufwand heißt es in diesem Zusammenhang, es sei nur mit einer marginalen Erhöhung des Verwaltungsaufwands bei den örtlichen Gewerbebehörden zu rechnen. Diese Einschätzung teilen wir ausdrücklich nicht!.....................
Die Regelung des § 5 dürfte daher in Gänze in der Praxis kaum oder nur mit unverhältnismäßigem personellen Aufwand vollziehbar sein.

Leider können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die Konsequenzen aus der liberalen Öffnung des Glücksspielrechts auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen werden. Das ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar………………..
Der Entwurf wird in dieser Fassung von uns abgelehnt.“






Und beim Glücksspielgesetz des Landes sieht es nicht anders aus.
18 20.01.2012 08:02 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo zusammen,

wenn man sich die Stellungnahme aus Berlin durchliest,
könnte man das zwischen den Zeilen als
"außer Spesen nix gewesen" bezeichnen

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-17-3565.pdf

oder interpretiert dies jemand anders?


VG
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19 10.02.2012 16:51 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo zusammen,

wenn man sich die Stellungnahme aus Berlin durchliest,
könnte man das zwischen den Zeilen als
"außer Spesen nix gewesen" bezeichnen

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-17-3565.pdf

oder interpretiert dies jemand anders?


VG
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Nein - und damit habe ich kein Problem - ich sehe das genauso wie Du.
20 10.02.2012 17:47 gelroy ist offline E-Mail an gelroy senden Beiträge von gelroy suchen
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