Auflagenbescheid nach SoG |
Harsefeld
Tripel-As
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Auflagenbescheid nach SoG |
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Ich hoffe zwar dass dieser Kelch noch lange an mir vorbeigeht, aber man weiß ja nie.
Hat sich jemand von Euch schon Gedanken gemacht wie man als gemeindliche Ordnungsbehörde nunmehr nach dem Wegfall der Gestattungen nach dem Gaststättengesetz die in dieser Gestattung untergebrachten Auflagen z.B.
Ein Security auf ~ 150 Besucher ....
vielleicht im Wege einer auf 11 SoG Nds. gestützten Auflagenverfügung anordnet?
Vielleicht hat ja jemand von Euch auch schon mal so eine Verfügung erlassen. Wenn ja.. ich würd mich freuen mal so ein Exemplar lesen zu können.
__________________ Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null, und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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1
10.01.2012 14:16 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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RE: Auflagenbescheid nach SoG |
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Hallo!....... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Warum Auflagen???? oder eine SOG-Verfügung nach § 11 SOG????
Die Gemeinde ist doch jetzt Gaststättenbehörde und damit m. W. auch zuständig nach § 5 NGastG; welches bedeutet, dass die Gaststättenbehörde nur noch in zwei Fällen Anordnungen treffen kann:
a) zum Schutz der Gäste gegen Ausbeutung
und
b) gegen Gefahren für Leben oder Gesundheit
die m. E. selbstverständlich im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausübung des Gaststättengewerbes im Zusammenhang stehen müssen.
Die Befugnisse, aufgrund anderer Rechtsgrundlagen Anordnungen treffen zu können, bleiben ja nach § 5 Abs. 1 NGastG, bestehen. Also muss ggf. auch das Bauamt (bei Veranstaltungen etc.) prüfen, ob und ggf. welche Auflagen zu treffen sind (z. B. bei Versammlungsstätten pp.)
Wenn denn dann tatsächlich eine Anordnung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausübung des Gaststättengewerbes erfolgen müsste, müsste sich diese m. E. auch auf § 5 NGastG (Lex specialis) und nicht auf § 11 SOG stützen.
Am 01.02. bin ich bei einem Seminar zum neuen GastG, welches ein Richter des für uns zuständigen Verwaltungsgerichts hält. Vermutlich weiss ich danach mehr und werde dann auch gerne berichten.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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2
10.01.2012 14:59 |
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Solon
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Gewerbe2007
Eroberer
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Wie macht ihr das denn, wenn ein Gastronom auf einer Veranstaltung Speisen und Getränke anbieten möchte?
Habt ihr alle Gastronomen angeschrieben und über das neue GastG informiert, dass wenn sie außerhalb ihrer Niederlassung tätig werden möchten, eine Reisegewerbekarte statt der weggefallenen Gestattung benötigen?
Für eure Antworten bedanke ich mich!
LG, Gewerbe 2007
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3
13.08.2012 10:14 |
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