Gewerbeuntersagung: Anhörung obwohl Gewerbe nach Einleitung durch Finanzamt abgemeldet worden ist? |
schlaf-nase
Grünschnabel
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Gewerbeuntersagung: Anhörung obwohl Gewerbe nach Einleitung durch Finanzamt abgemeldet worden ist? |
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Hallo zusammen,
das Finanzamt hat im August diesen Jahres die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahren angeregt. Es erfolgten danach die üblichen Anfragen an die anderen öffentlichen Stellen. Bis jedoch alle Stellungnahmen zurückkamen, hat der Gewerbetreibende sein Gewerbe rückwirkend zum 31.12.2010 abgemeldet.
Kann das Gewerbeuntersagungsverfahren trotzdem durchgezogen werden?
Für baldige Antworten wäre ich echt dankbar.
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1
15.12.2011 15:49 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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RE: Gewerbeuntersagung: Anhörung obwohl Gewerbe nach Einleitung durch Finanzamt abgemeldet worden is |
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aus Rheinhessen,
ob das GU-Verfahren fortgeführt werden darf / kann / muss hängt im wesentlichen davon ab, ob Ihr Kunde der formellen Gewerbeabmeldung auch hat Taten folgen lassen, d. h. ob er die Tätigkeit auch tatsächlich eingestellt hat. Dies wäre vor Ort zu prüfen - ist er tatsächlich zur Einsicht gekommen und hat eingestellt - kein Verfahren - andernfalls
Im übrigen gehe ich davo aus, dass Sie als Behördenvertreter auch in den geschlossenen Teil kommen, daher hätte ich für Sie einen Thread gefunden und den finden sie hier
Bei weiteren Fragen, gerne eine PN oder im geschlossenen Bereich nachschauen und weiter erkundigen..
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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2
15.12.2011 16:19 |
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