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Zum Ende der Seite springen Finanzamt versagt die Vergabe einer Steuernummer
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ger001 ger001 ist weiblich
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Finanzamt versagt die Vergabe einer Steuernummer

Hallo,

ich habe auf meinem Schreibtisch mehrere Schreiben liegen, in denen mir das FA mitteilt, dass für einen Steuerpflichtigen die Vergabe der Steuernummer versagt wurde und sie mir anheim stellen eine Zwangsabmeldung durchzuführen.

Wie geht Ihr mit so etwas um???

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ger001: 01.09.2011 11:16.

1 01.09.2011 11:16 ger001 ist offline E-Mail an ger001 senden Beiträge von ger001 suchen
Solon
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Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Hallo,

versagt klingt hart. Ich glaube nicht, dass das FA die Steuernummer (für eine erlaubte Tätigkeit) versagen darf.

Oder handelt es lediglich um eine Mitteilung nach § 14 Abs. 4 GewO, dass die Steuerpflicht erloschen ist?

Gruß, Steffen

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2 01.09.2011 11:45 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
Solon
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ger001 ger001 ist weiblich
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Das Fa schrieb: dem o.g. Steuerpflichtigen wurde die Vergabe der Steuernummer versagt.
3 01.09.2011 12:17 ger001 ist offline E-Mail an ger001 senden Beiträge von ger001 suchen
Thorsten Bäumer   Zeige Thorsten Bäumer auf Karte Thorsten Bäumer ist männlich
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und aus welchen Gründen?
4 01.09.2011 12:24 Thorsten Bäumer ist offline E-Mail an Thorsten Bäumer senden Homepage von Thorsten Bäumer Beiträge von Thorsten Bäumer suchen
h.bscher   Zeige h.bscher auf Karte h.bscher ist männlich
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Also ich habe es in letzter Zeit mehrfach erlebt, bzw. bei Gespärchen mit den Kollegen vom Finanzamt erfahren, dass dort ebenfalls bestimmten Personen die Steuernummer verweigert wird. Vor allem bei bestimmten Tätigkeiten oder Gewerben von Personen aus Osteuropa, meist Richtung Bulgarien oder so. Begründung habe ich aber nie gehört.

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von h.bscher: 01.09.2011 12:33.

5 01.09.2011 12:33 h.bscher ist offline E-Mail an h.bscher senden Homepage von h.bscher Beiträge von h.bscher suchen
ger001 ger001 ist weiblich
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Gründe wurden nicht genannt.
6 01.09.2011 13:01 ger001 ist offline E-Mail an ger001 senden Beiträge von ger001 suchen
Christiane   Zeige Christiane auf Karte Christiane ist weiblich
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Das habe ich hier noch nie gehört, dass das FA jemandem die Steuernummer versagt. Bei uns ist eigentlich der umgekehrte Fall präsent:
Das FA vergibt eine Steuernummer, egal ob eine Gewerbeanzeige vorliegt oder nicht. Und man weigert sich hartnäckig, uns darüber zu informieren. "Steuergeheimnis"!

Christiane

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Viele Grüße aus dem Harz!
7 01.09.2011 13:04 Christiane ist offline E-Mail an Christiane senden Homepage von Christiane Beiträge von Christiane suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Okay, dass eine Steuernummer nicht erteilt wurde sei dahin gestellt.

Eine Abmeldung (Aufforderung, vAw etc.) bzw. ein entsprechendes Verfahren könnte durchgeführt werden, wenn weitere Hinweise ggfs. die auf die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden schließen lassen haben.

Oder ein Verfahren nach § 146 GewO.

Aber weitere Hinweise wären notwendig. Mir ist ein derartiger SV noch nicht untergekommen.

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8 01.09.2011 13:09 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
ger001 ger001 ist weiblich
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Mir bis dato ja auch noch nicht und da mir keine weiteren Hinweise vorliegen, werde ich auch vorerst keine weiteren Schritte einleiten.

Vielen Dank an alle, die mir geholfen haben.
9 01.09.2011 13:15 ger001 ist offline E-Mail an ger001 senden Beiträge von ger001 suchen
m.schiller   Zeige m.schiller auf Karte m.schiller ist männlich
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Auf welcher Grundlage verweigert das FA denn die StNr.?

Beschluß vom 26.02.2008 des BFH: "auch mögliche Scheinfirmen mit Geschäftsführung in Ungarn haben einen Anspruch auf eine Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke.

Lehnt das Finanzamt die Erteilung einer Steuernummer an eine GmbH ab, die zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtende Umsätze ausführen will, hat dies insoweit die Wirkung eines Tätigkeitsverbots und greift somit unmittelbar in den Schutzbereich des Grundrechts auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetz (GG) ein."

Ich weiß jetzt aber nicht, ob fehlende Mitwirkung, z.B. bei Nichteinreichen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, als Begründung ausreicht Weißnicht

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Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel
10 01.09.2011 14:10 m.schiller ist offline E-Mail an m.schiller senden Beiträge von m.schiller suchen
Anni Weiler   Zeige Anni Weiler auf Karte Anni Weiler ist weiblich
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Also solange das FA nicht mitteilt, warum die StNr nicht vergeben wird und keine Unzuverlässigkeitstatbestände vorliegen und das Gewerbe aus Deiner Sicht richtig angemeldet ist, sehe ich keinen Grund, etwas gegen den Gewerbetreibenden zu unternehmen oder ihn zu informieren oder zu befragen. FA und wir sind eben nicht immer einer Meinung.

Was für Gewerbe sind das denn so, für die keine Nummer vergeben wird? Geht das immer in die gleiche Richtung oder ist das eher personenkreisabhängig? Ich hab so ne Mitteilung hier noch nie gesehen.

Gruß - Anni

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11 01.09.2011 14:32 Anni Weiler ist offline E-Mail an Anni Weiler senden Beiträge von Anni Weiler suchen
VoPi   Zeige VoPi auf Karte VoPi ist männlich
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Moin ,

das sind Gewerbetreibende die ihren Mitwirkungspflichten nach § 90 i.V.m. 97 Abgabenordnung gegenüben dem zuständigen Finanzamt nicht nachkommen.
Habe auch solche Schreiben bekommen.
Wortllaut der Schreiben:
"Das Finanzamt hatte Herr XXX aufgefordert, Rückfragen zu beantworten und Unterlagen einzureichen. Gemäß § 90 i.V.m. § 97 AO ist er zu dieser Mitwirkung verpflichtet. Trotz Erinnerung ist er dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Somit hat er dem Finanzamt seine Unternehmereigenschaft nicht nachgewiesen.
Eine Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke kann daher nicht zugeteilt werden.
Ich bitte um Kenntnisnahme und ggf. weitere Veranlassung."
Ich habe in diesem Fall kein Handlungsbedarf gesehen (keine Zuständigkeit für die Durchsetzung der Abgabenordnung).

Beste Grüße und Wünsche zum Dienstag mailt VoPi aus der grünen Stadt am See (40 km bis Eichwalde).
12 06.09.2011 10:43 VoPi ist offline E-Mail an VoPi senden Homepage von VoPi Beiträge von VoPi suchen
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