Finanzamt versagt die Vergabe einer Steuernummer |
Solon
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Steffen Balzer
Haudegen
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Hallo,
versagt klingt hart. Ich glaube nicht, dass das FA die Steuernummer (für eine erlaubte Tätigkeit) versagen darf.
Oder handelt es lediglich um eine Mitteilung nach § 14 Abs. 4 GewO, dass die Steuerpflicht erloschen ist?
Gruß, Steffen
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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2
01.09.2011 11:45 |
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Solon
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ger001
Grünschnabel
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Das Fa schrieb: dem o.g. Steuerpflichtigen wurde die Vergabe der Steuernummer versagt.
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01.09.2011 12:17 |
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Thorsten Bäumer
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4
01.09.2011 12:24 |
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ger001
Grünschnabel
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Gründe wurden nicht genannt.
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6
01.09.2011 13:01 |
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Christiane
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Das habe ich hier noch nie gehört, dass das FA jemandem die Steuernummer versagt. Bei uns ist eigentlich der umgekehrte Fall präsent:
Das FA vergibt eine Steuernummer, egal ob eine Gewerbeanzeige vorliegt oder nicht. Und man weigert sich hartnäckig, uns darüber zu informieren. "Steuergeheimnis"!
Christiane
__________________ Viele Grüße aus dem Harz!
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7
01.09.2011 13:04 |
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Steffen Balzer
Haudegen
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Okay, dass eine Steuernummer nicht erteilt wurde sei dahin gestellt.
Eine Abmeldung (Aufforderung, vAw etc.) bzw. ein entsprechendes Verfahren könnte durchgeführt werden, wenn weitere Hinweise ggfs. die auf die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden schließen lassen haben.
Oder ein Verfahren nach § 146 GewO.
Aber weitere Hinweise wären notwendig. Mir ist ein derartiger SV noch nicht untergekommen.
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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8
01.09.2011 13:09 |
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ger001
Grünschnabel
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Mir bis dato ja auch noch nicht und da mir keine weiteren Hinweise vorliegen, werde ich auch vorerst keine weiteren Schritte einleiten.
Vielen Dank an alle, die mir geholfen haben.
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01.09.2011 13:15 |
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m.schiller
Haudegen
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Auf welcher Grundlage verweigert das FA denn die StNr.?
Beschluß vom 26.02.2008 des BFH: "auch mögliche Scheinfirmen mit Geschäftsführung in Ungarn haben einen Anspruch auf eine Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke.
Lehnt das Finanzamt die Erteilung einer Steuernummer an eine GmbH ab, die zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtende Umsätze ausführen will, hat dies insoweit die Wirkung eines Tätigkeitsverbots und greift somit unmittelbar in den Schutzbereich des Grundrechts auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetz (GG) ein."
Ich weiß jetzt aber nicht, ob fehlende Mitwirkung, z.B. bei Nichteinreichen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, als Begründung ausreicht
__________________ Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel
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01.09.2011 14:10 |
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Anni Weiler
Routinier
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Also solange das FA nicht mitteilt, warum die StNr nicht vergeben wird und keine Unzuverlässigkeitstatbestände vorliegen und das Gewerbe aus Deiner Sicht richtig angemeldet ist, sehe ich keinen Grund, etwas gegen den Gewerbetreibenden zu unternehmen oder ihn zu informieren oder zu befragen. FA und wir sind eben nicht immer einer Meinung.
Was für Gewerbe sind das denn so, für die keine Nummer vergeben wird? Geht das immer in die gleiche Richtung oder ist das eher personenkreisabhängig? Ich hab so ne Mitteilung hier noch nie gesehen.
Gruß - Anni
__________________ "Und Du stehst im Regen und Du wirst nicht nass, denn es regnet an Dir vorbei"
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01.09.2011 14:32 |
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VoPi
Routinier
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,
das sind Gewerbetreibende die ihren Mitwirkungspflichten nach § 90 i.V.m. 97 Abgabenordnung gegenüben dem zuständigen Finanzamt nicht nachkommen.
Habe auch solche Schreiben bekommen.
Wortllaut der Schreiben:
"Das Finanzamt hatte Herr XXX aufgefordert, Rückfragen zu beantworten und Unterlagen einzureichen. Gemäß § 90 i.V.m. § 97 AO ist er zu dieser Mitwirkung verpflichtet. Trotz Erinnerung ist er dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Somit hat er dem Finanzamt seine Unternehmereigenschaft nicht nachgewiesen.
Eine Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke kann daher nicht zugeteilt werden.
Ich bitte um Kenntnisnahme und ggf. weitere Veranlassung."
Ich habe in diesem Fall kein Handlungsbedarf gesehen (keine Zuständigkeit für die Durchsetzung der Abgabenordnung).
Beste Grüße und Wünsche zum Dienstag mailt VoPi aus der grünen Stadt am See (40 km bis Eichwalde).
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06.09.2011 10:43 |
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