Fragen zur Ltd. |
mr.keuner
Grünschnabel
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Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
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interessierter Bürger
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Hallo zusammen,
folgende Fragen beschäftigen mich:
1. Wie kann jemand für eine aktive Ltd. die Director-Funktion niederlegen? Genügt es, das Formblatt TM01 Termination of appointment of Director von diesem unterschrieben an Companies House zu schicken? Wenn nein, was muss man sonst tun?
2. Kann man auch für eine gelöschte Ltd. die Director-Funktion auf dem unter 1. genannten Weg ab sofort niederlegen? Kann ein alleinvertretungsberechtigter Vorsitzender des Vereins, der Gesellschafter der Ltd. ist, die gelöschte Ltd. allein wieder aufleben lassen oder benötigt er auch die Zustimmung/Unterschrift vom Director? Würde die Funktion des Director bei einem rückwirkenden Wiederaufleben der Ltd. auch wieder aktiviert, d.h. wäre er für alle in der Phase der Löschung durch die Ltd. getätigten geschäftlichen Aktivitäten verantwortlich? Oder müsste ein neuer Director bei der Reaktivierung ernannt werden?
3. Wie ist die aktuelle rechtliche Situation bezogen auf die geschäftliche Tätigkeit der gelöschten Ltd. in Deutschland? Der Director ist ja wohl nicht mehr verantwortlich, solange die Ltd. gelöscht bleibt? Ist es richtig, das die Geschäftstätigkeit dann als Einzelgesellschaft erfolgt und sich die Haftung etc. nach den allgemeinen Regeln des deutschen Zivilrechts richtet.? Wer haftet dann? Der Verein als Gesellschafter? Wie sieht die Haftung des Vorstandes aus? Ist dem Verein überhaupt eine wirtschaftliche Betätigung erlaubt?
4. Hat der Director der gelöschten Ltd. gegenüber dem Steuerberater und Behörden (Amtsgericht,. Finanzamt etc.) ein Auskunftsrecht über die finanziellen Verhältnisse der Ltd. Erstellung und Abgabe von Steuererklärungen, Steuerbescheide, Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt etc.).? Wie kann dies ggfls. erreicht und durchgesetzt werden?
Vielleicht hat jemand die eine oder andere Antwort auf meine Fragen. Vielen Dank.
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23.03.2011 17:17 |
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