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Zum Ende der Seite springen Antragsformular fürs reisegewerbe 2 Bewertungen - Durchschnitt: 5,50
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jonas kuckuk jonas kuckuk ist männlich
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Daumen runter! Antragsformular fürs reisegewerbe

Moin,

Mir liegt ein Antragsformular für eine Reisegewerbekarte aus dem hohen Norden vor, in dem nach einer ansteckenden Krankheit gefragt wird, obwohl der betreffende nichts mit Lebensmitteln zu tun hat.
Außerdem wird in Frage nach "unversorgten Kindern" gefragt.

Kann das sein, das dieses Formular aus dem letzten Jahrhundert kommt?

Können diese Fragen überhaupt relevant sein? Wie soll sich ein Antragsteller dazu verhalten?
Außerdem wurde ihm ein Merkblatt überreicht, dass er unterschreiben soll.
Das Merkblatt informiert fehl übers Reisgewerbe und ist als handwerkskammernah zu bezeichnen. Ich denke das die Unterschrift nicht Voraussetzung für der Erteilung der Reisegewerbekarte sein kann.

Wie soll sich der Betroffene verhalten? Dem Betroffenen wurde die Versagung der Karte vorrausgesagt. Der Bürgermeister ist dummerweise im gleichen Gewerk tätig und hat keine Interesse an "reisender Konkurrenz".

Ich bin auf Tips gespannt.

Jonas Kuckuk

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Jonas Kuckuk
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1 04.02.2011 18:01 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
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Aus welchem Grund wurde die Versagung der Karte vorausgesagt?
2 07.02.2011 08:17 *knecht* ist offline E-Mail an *knecht* senden Beiträge von *knecht* suchen
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jonas kuckuk jonas kuckuk ist männlich
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Antragsformular RGW

Zu der nachfrage:

Es gab bisher eher Nasenrümpfen, Warnungen und mündliche Aussagen.
Das hat natürlich keinerlei Relevanz. Begründungen werden dafür nicht geäußert. In diesem Fall bin ich ja leider nicht dabei gewesen. AUs anderen Fällen gibt es aber folgende Ablehnungsgründe:-zB Vollhandwerk darf nicht im Reisegewerbe ausgeübt werden, oder es wäre garnicht möglich den angemeldeten beruf im Reisegewerbe auszuüben oder oder oder (ich will die Liste nicht zu lang machen)
Mittlerweile habe ich mir das verteilte Merkblatt genauer angeschaut und ebenfalls entdeckt, das es den Passus der unerlaubten Werbung /Gesetzt zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gar nicht mehr gibt. Ich bin mir aber sicher, dass die Weigerung das Merkblatt zu unterschreiben NICHT zu einer Ablehnung der Reisegewerbekarte führen darf.
Aus anderen Fällen weiß ich, das durchaus damit gedroht wurde, den Betrieb schnellstmöglich mit einem Bußgeld zu belegen und einzustellen.

nur - ich weiß weiterhin nicht was unversorgte Kinder und ansteckende Krankheiten mit der Reisegewerbekarte zu tun haben könnten.

Gruß Jonas Kuckuk

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Jonas Kuckuk
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3 07.02.2011 16:13 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
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RE: Antragsformular RGW

Herr Kuckuk,

Der entscheidende Satz in Ihrem Beitrag war:

In diesem Fall bin ich ja leider nicht babei gewesen.

Anmerkung meinerseits:

Die anderen Fälle kennen Sie nur vom hörensagen.

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Waggon
4 08.02.2011 10:22 Dampflok ist offline E-Mail an Dampflok senden Beiträge von Dampflok suchen
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Antragsformulare reisegewerbe

Guten Morgen Herr Schneider,

Wie immer beteiligen Sie sich hier im Forum mit aussagekräftigen Beiträgen, für alle hilfreiche Bemerkungen und auch mit fast vollständigen Sätzen.

Eins aber haben alle Ihrer "Beiträge " gemeinsam. Sie heben das Entscheidene hervor, unterstreichen das Wichtige was ich gesagt habe und zeugen von ungemeinem fachlichen Durchblick.

Weiter so.

Mit abwesenden Grüßen Jonas Kuckuk

__________________
Jonas Kuckuk
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5 08.02.2011 10:35 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
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Ich würde dem Antragsteller folgendes raten:

Das Merkblatt unterschreiben mit dem Zusatz: "gelesen".
Die Fragen, die er nicht beantworten mag, einfach offen lassen.

Sollte dann eine Ablehnung kommen, wird diese ja begründet sein müssen. Er kann dann, wenn er sich in seinen Rechten verletzt fühlt, Rechtsmittel einlegen.
6 09.02.2011 07:51 *knecht* ist offline E-Mail an *knecht* senden Beiträge von *knecht* suchen
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