landwirtschaftliche Direktvermarkter - Gewerbebetriebe??? |
Kramer-Cloppenburg
Moderator
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landwirtschaftliche Direktvermarkter - Gewerbebetriebe??? |
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Moin, Kolleginnen und Kollegen!
Bei meiner Suche zur Beurteilung einer Bio-Gas-Anlage (s. Forum) habe ich folgenden Link zu den landwirtschaftlichen Direktvermarktern gefunden, der u. U. bei der Beurteilung, ob es sich um einen Gewerbebetrieb handelt, hilfreich sein könnte:
www.fm.rlp.de/Service/DOC/Steuern/Direktvermarkter_2002.pdf
Denn auch im Bereich der landwirtschaftlichen Direktvermarkter kann ein Zukauf von vielen Produkten oder aber in großen Mengen dazu führen, dass die "Priveligierung als Landwirt" entfällt.
Wenn jemand hierzu noch weitere Tips oder Hinweise hat, wäre dieses Forum sicherlich eine gute Möglichkeit, darauf hinzuweisen.
Ansonsten, weiterhin viel Spaß bei der Arbeit!!
Kramer, Stadt Cloppenburg
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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1
08.06.2005 15:40 |
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Solon
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Ingolstadt
König
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RE: landwirtschaftliche Direktvermarkter - Gewerbebetriebe??? |
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Lieber Kollege Kramer,
der Link ist inzwischen "gestorben". Als Ersatz habe ich eine entsprechende Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angehängt.
__________________ Thomas Kirchhammer
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2
06.06.2006 11:12 |
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Solon
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Kneip
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Na, ich sollte hier mal einem westfälischen Bauern ein Infoblatt mit dem bayerischen Staatswappen unter die Nase halten.
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3
06.06.2006 16:30 |
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Ingolstadt
König
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Lieber Kollege,
zum einen haben wir ein sehr schönes Wappen mit hundertjähriger Tradition, zum Anderen könnte es etwas ähnliches ja auch beim NRW-Landwirtschaftsministerium geben.
Westfälsche Bauern züchten wunderschöne Pferde, erzeugen Millionen von Hühnereiern und exportieren Knochenschinken in die ganze Welt. Solch weltoffene Menschen sind über Kleinstaaterei und landsmannschaftliche Eifersüchteleien sicher erhaben. Zudem ist Gewerberecht (noch) Bundesrecht.
__________________ Thomas Kirchhammer
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4
06.06.2006 16:36 |
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Rosenstadt
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Hallo,
leider bekomme ich die Datei nicht geöffnet. Aber die Begriffe Urproduktion - Gewerbe werfen bei mir wieder die Frage nach der Direktvermarktung "ab Hof" auf.
Gerade jetzt zur Spargel- und Erdbeerzeit schlagen diverse Händler ihre "Zelte" (oder auch große rot/grüne Kunststofferdbeeren) fernab ihrer Urproduktion auf. Da hier nicht mehr von einem Verkauf ab Hof gesprochen werden kann, stellt sich mir die Frage, ob es sich noch um Urproduktion oder um ein Gewerbe handelt.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Schleswig aus dem Jahre 2000 betreibt ein Landwirt schon deshalb ein Gewerbe, weil er seine Produkte nicht nur vor Ort, sondern auch an saisonalen Verkaufsständen, die er regelmäßig beliefert, verkaufen lässt. Das Gericht ging im vorliegenden Fall davon aus, dass zwischen der Produktion und dem Verkauf kein unmittelbarer Zusammenhang mehr besteht, da die Gewinnung der Produkte an verschiedenen Orten erfolgt und diese erst zu den Verkaufsstellen verbracht werden müssen.
Da die Vermarktung der Urproduktion von Jahr zu Jahr immer größere Ausmaße annimmt und dem Spargel und den Erdbeeren bald die Kirschen, Aprikosen, Äpfel etc. folgen, interessiert mich die Verfahrensweise in anderen Gewerbeämtern.
Danke und viele Grüße aus der sich langsam erwärmenden Rosenstadt
A. Abicht
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5
06.06.2006 17:41 |
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Ingolstadt
König
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RE: Urproduktion - Gewerbe |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Unterschied zwischen den selbständigen Erwerbstätigkeiten "Landwirtschaft" und "Gewerbebetrieb" ist nicht sachlich, sondern historisch bedingt. Die Gewerbeordnung stammt noch aus der ständischen Struktur der Zeit um 1860, daher der Unterschied zwischen Landwirtschaft (einfaches Volk), Gewerbetreibenden (Zielgruppe der Gewerbeordnung) und höheren Berufsarten (nicht nur Kaufleute, sondern Menschen mit Berufsethos, und akademischem Selbstverständnis).
Der Landwirtschaft ist daher zuzurechnen, was historisch als Ausübung der Landwirtschaft gesehen werden kann. Daher ist der Verkauf ab Hof und die erste Verarbeitungsstufe (z.B. Zerlegen von Tieren zur Fleischgewinnung, einfache Metzgerarbeiten) der Landwirtschaft zuzuordnen.
Sobald der Bauer seinen Hof verlässt, wird er zum Gewerbetreibenden. Die Teilnahme an einem (nicht festgesetzten) Markt oder der Verkauf vom LKW oder der Betrieb einer saisionalen Verkaufsbude ist damit dem Reisegewerbe zuzuordnen. Da mit dem Betrieb eines Reisegewerbes durch den Landwirt keine "Gefahren" verbunden sind, ist der Vertrieb von selbst erzeugten landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom Erfordernis der Reisegewerbekarte nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 GewO befreit.
Sofern man sich auf den Standpunkt stellt, die Verkaufsbude sei stehendes Gewerbe, da sie für den dauernden Gebrauch eingerichtet ist und regelmäßig benutzt wird, wäre diese eigentlich ein Gewerbe. Um den Verwaltungsaufwand zur Ermittlung der Budenbetreiber möglichst gering zu halten, kann jedoch auch der Standpunkt vertreten werden, dieser Verkaufsstand bleibt Landwirtschaft, solange er auf landwirtschaftlichem Grund steht.
Da der Betrieb des Landwirts kein Gewerbe darstellt, unterliegt er auch nicht dem Ladenschluss für das "gewerbliche" Feilbieten. Dies würde dann auch für die "landwirtschaftlichen" Verkaufsbuden auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken gelten. Das erlaubnisfreie Feilbieten im Reisegewerbe unterliegt hingegen nach § 20 LadSchlG einem Verkaufsverbot. Ein Einschreiten dürfte jedoch nur dann geboten sein, wenn dies die Nacht- oder Feiertagsruhe beeinträchtigt. Bei "Bauernmärkten" am Sonn- und Feiertag würde dies auch gelten, hier könnte man aber ein Auge zudrücken, wenn der Bauernmarkt im Zusammenhang mit einer anderen Veranstaltung, z.B. einem Volksfest etc. steht.
Übrigens, die Broschüre des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums kann auch hier direkt downgeloadet werden. Vermutlich gibt es ähnliche Broschüren in jedem Bundesland, hier ist aber euer Geschick beim Surfen gefragt.
__________________ Thomas Kirchhammer
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6
07.06.2006 09:23 |
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