Vergnügungssteuer Berlin ab 2011 |
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.025.528
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Vergnügungssteuer Berlin ab 2011 |
|
BERLIN
Statt bislang elf Prozent Vergnügungssteuer will die rot-rote Koalition ab dem 1. Januar 2011 20 Prozent auf die Bruttoeinspielergebnisse je Automaten erheben..
Vollständige Nachricht:
Damit dürfte die Rentabilitätsgrenze von Spielstätten erreicht oder überschritten sein....
Grüße
__________________ gmg
|
|
1
10.11.2010 07:55 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Solon
|
|
|
|
prochnau
Routinier
gesperrter User
Dabei seit: 04.03.2010
Beiträge: 291
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.503.291
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Ich glaube kaum, dass eine solche Steuererhöhung eine Spielhalle verhindert - dafür ist das Geschäft zu profitabel. Abgesehen davon dürfte es wohl eher dazu führen, dass das illegale Aufstellen von Automaten zunimmt und sich das Glücksspiel damit weiter ins Hinterzimmer verlagert. Grund für die Steuererhöhung ist mit Sicherheit kein präventiver, sondern einzig und allein ein finanzieller. Wie immer.
|
|
3
11.11.2010 14:57 |
|
|
AutomatenHütte
Mitglied
Dabei seit: 10.11.2010
Beiträge: 42
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 206.444
Nächster Level: 242.754
|
|
Statt gegen die Spielsucht vorzugehen, will der rot-rote Senat lieber mitverdienen. Herr Nußbaum ist ein Heuchler!
In den A.... gekniffen sind die Gastronomieaufsteller und ihre Kunden - die Wirte. Nach diesen unsäglichen Nichtrauchergesetzen der nächste Tiefschlag. Als nächstes kommt wahrscheinlich ein Alkoholverbot in den Eckkneipen. Gute Nacht Deutschland!
|
|
4
11.11.2010 15:26 |
|
|
Zberlin
Grünschnabel
Dabei seit: 22.03.2007
Beiträge: 1
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 15 [?]
Erfahrungspunkte: 6.245
Nächster Level: 7.465
|
|
RE: Vergnügungssteuer Berlin ab 2011 |
|
Hallo und guten Tag,
20% richtig es triff nur die ehrlichen Automatenaufsteller und Gastwirte,aber nach der Gesetzesvorlage der Linken durch Hr. Wolf ist das auch so gewollt in der Begründung .
Man nimmt das Firmen sterben und Gastronoiesterben in Kauf.
Wir werden alle Anzeigen denen Wir Das zuverdanken haben.
Alle Dönerimbisse Internetcafes Verein-und Gebettlokale ,Bäckereien
ilegale Wettbüros ,Ordungämter und Bürgermeister,die das gedulden .
wer die Gesetze kennt ,weiss das diese in solcen Läden nicht eingehalten werden.
gruss zb
|
|
5
26.11.2010 11:27 |
|
|
AutomatenHütte
Mitglied
Dabei seit: 10.11.2010
Beiträge: 42
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 206.444
Nächster Level: 242.754
|
|
RE: Vergnügungssteuer Berlin ab 2011 |
|
Zitat: |
Original von petergaukler
ja problem ,
berlin sollte zeitgleich eine spezielle spielautomatenpolizei
gründen ,
um die obigen lokalitäten zu kontrollieren !
pg. |
|
Und die trauen sich dann in die Hinterzimmer der Kültürvereine?
Ich lach mich schlapp!
Außerdem möcht ich nicht wissen, wer wo die Hand aufhält, wenn ihr wisst was ich meine.
|
|
7
01.12.2010 20:14 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.540.474
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo AutomatenHütte,
natürlich werden auch die Hinterhöfe und Kulturvereine von Ordnungsbehörden überprüft.
Aber natürlich gibt es auch Städte in denen gar nichts überprüft wird aus unterschiedlichen Begründungen der dort handelnden Personen
heraus. Wenn Du oder andere der Auffassung sind und diese auch begründen können, dass das aufgrund nicht quietschender Bürotüren
hervorgerufen wird, sollten die entsprechenden online-Portale der jeweiligen Polizei in Anspruch genommen werden.
Aber eins möchte ich nochmal klar aussprechen.
Viele Spielhallen durfte ich schon landes- und bundesweit sehen, die den Hinterhoflokalitäten und Kulturvereinen in Nichts nachstehen,
oftmals mit den gleichen illegalen Sportwettanbietern zusammen arbeiten.
Wer an "Selbstregulierungen" glaubt oder an die gute "Primäraufstellung" und böse "Sekundäraufstellung"
zeichnet sich nur durch Vertreten einer Lobby aus, aber nicht durch Praxiserfahrung, die über den eigenen
Tellerrand hinaus geht.
Glücksspiel ist ein 100%-iges Kontrolldelikt. Dort wo Kontrolle stringent ausgeübt wird, reguliert man den Markt und hält die Illegalität zurück.
Dort wo nicht kontrolliert wird, expandiert der Markt und die Illegalität mit allen Facetten hat Hochkunjunktur.
Gruß
Meike
|
|
8
02.12.2010 06:50 |
|
|
AutomatenHütte
Mitglied
Dabei seit: 10.11.2010
Beiträge: 42
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 206.444
Nächster Level: 242.754
|
|
Zitat: |
Original von Meike
natürlich werden auch die Hinterhöfe und Kulturvereine von Ordnungsbehörden überprüft. |
|
In Berlin leider nicht.
In Spielhallen wir mit dem Zolstock rumgelaufen - und wehe die Geräte stehen 2cm zu dicht aneinander!!
Vielleicht ist das ja bei euch anders, aber in Berlin beschäftigen sich die Ordnungsämter mit anderen, schwerwiegenderen Vergehen. Da wird in Dreiergruppen in unserem kleinen Wäldchen flaniert und die Oma, die ihren Dackel nicht angeleint hat, wird zur Kasse gebeten. Von der kommt nämlich kein Widerstand.
Ich kann ja verstehen, daß die Leute vom Ordungsamt (ohne ihnen zu nahe treten zu wollen - aber die Damen und Herren in oft fortgeschrittenen Alter die richtigen dafür sind???) sich nich in die Hinterzimmer der illegalen (oder von mir aus auch legalen) Spielstätten trauen.
Aber warum werden nicht regelmäßig Razzien in verdächtigen Objekten angeordnet? Auch ohne Anzeige von außen.
Man erhöht aber unter den Deckmäntelchen der Suchtprävention die Vergnügungssteuer! Das hat für mich nur einen Namen - Heuchelei!!!
|
|
9
02.12.2010 07:32 |
|
|
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.318.795
Nächster Level: 8.476.240
|
|
RE: Vergnügungssteuer Berlin ab 2011 |
|
Zitat: |
Original von gmg
BERLIN
Statt bislang elf Prozent Vergnügungssteuer will die rot-rote Koalition ab dem 1. Januar 2011 20 Prozent auf die Bruttoeinspielergebnisse je Automaten erheben..
Vollständige Nachricht:
Damit dürfte die Rentabilitätsgrenze von Spielstätten erreicht oder überschritten sein....
Grüße |
|
sorry,
aber die hallen rentieren sich auch bei hohen vergng.steuern immer
noch !
grund:
dieses wird durch die seit ca. 3 jahren auf dem markt
etablierten multilinern (novoline)erreicht
an diesen geraeten hat sich der monatliche spieler-einwurf gegenüber früher
(konventionelle geldspieler) fast verdreifacht ,
um der spielsucht herr zu werden hilft nur ein striktes novoline verbot bzw.
ein zurückrudern zum kleinen geldspiel kleiner einsatz u. kl.gewinn
=klassiche geldspieler !!!
gruss
pg.
|
|
10
02.12.2010 10:20 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.025.528
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Vergnügungssteuer Berlin ab 2011 |
|
Warum sollte man Geldspielgeräte - gleich welchen Herstellers - verbieten ??
Was verboten werden müsste, ist die Automatikspieltaste.
Damit braucht man dann auch kein - angeblich geplantes - missbrauchsanfälliges Spieleridentifikationskartensystem, welches die Mehrfachbespielung von Geldspielgeräten unmöglich machen soll.
Wenn die Automatiktaste weg ist, ist bei den heutigen Ereignisfrequenzen der Geldspielgeräte sofort Schluß mit der Mehrfachbespielung von Geldspielgeräten.
Grüße
__________________ gmg
|
|
11
02.12.2010 10:30 |
|
|
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.318.795
Nächster Level: 8.476.240
|
|
RE: Vergnügungssteuer Berlin ab 2011 |
|
Zitat: |
Original von gmg
Warum sollte man Geldspielgeräte - gleich welchen Herstellers - verbieten ??
Was verboten werden müsste, ist die Automatikspieltaste.
Damit braucht man dann auch kein - angeblich geplantes - missbrauchsanfälliges Spieleridentifikationskartensystem, welches die Mehrfachbespielung von Geldspielgeräten unmöglich machen soll.
Wenn die Automatiktaste weg ist, ist bei den heutigen Ereignisfrequenzen der Geldspielgeräte sofort Schluß mit der Mehrfachbespielung von Geldspielgeräten.
Grüße |
|
re,
gmg.
in griechenland hat man auch das glücksspiel an automaten
innerhalb von ein paar tagen komplett verboten
danach wurde es allerdings wieder etwas gelockert .
aber das mit de autom.-taste geht nicht ,schon damals an den alten
automaten steckten die spieler zahnstocher und streichhölzer in die tasten ,so dass alles automatisch weiterlaufen konnte ,
bergmann hatte sogar hierfür extra blättchen zu jedem neuen gsg. mitgeliefert um das automatische spielen bzw. riskieren bis anschlag automatisch zu ermöglichen !
die hersteller sind da fix !
gruss pg.
|
|
12
02.12.2010 10:56 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.025.528
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
RE: Vergnügungssteuer Berlin ab 2011 |
|
Ja, die Dinger kenne ich.
Kann man aber alles technisch erschweren. Wenn man will.
Dazu wäre aber erst mal die Gesetzgebung aufgefordert.
Und dann natürlich die Gerätehersteller.
Wenn man die Starttaste z. B. auf das Display verlegen würde, kann man sich den "Streichholz knicken".
Für mich unverständlich, warum sich - gerade bei diesem Punkt - nicht die "Suchtschützer" stärker einbringen.....
Lasst den Spieler spielen.
Jedes Spiel einzeln. Das ist dann wahrscheinlich Spielvergnügen.
Dann ist es nur noch eine Frage der persönlichen Kondition, bis der Arm "abfällt" und das Spiel beendet wird.
(Okay: das neue Crown-Gerät hat ja schon zusätzlich einen Fußschalter....)
Grüße
__________________ gmg
|
|
13
02.12.2010 11:17 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.540.474
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Automatenhütte,
eine Razzia ist eine Maßnahme nach Polizeigesetz und diese darf nur erfolgen, wenn bestimmte Anhaltspunkte vorliegen, um die Örtlichkeit zum Verrufenen Ort zu erklären.
Das geht also nicht so mal eben.
In Berlin sieht es rechtlich anders aus, als in anderen Bundesländern, bestimmte "ordnungsrechtliche" Maßnahmen werden bei Euch von der Polizei erledigt.
Wie ich es mitbekommen habe, ist auch innerhalb von Berlin die Handhabe, wie Ordnungsbehörde vorgeht sehr unterschiedlich.
Natürlich hat dies immer etwas mit den handelnden Personen zu tun, wobei ich die nicht am Alter und Geschlecht,
sondern eher an der Persönlichkeit fest machen würde. Platt gesagt: Manche sind einfach nicht für den operativen Dienst geeignet. Das ist nicht böse gemeint, aber wenn jemand jede Form der verbalen Auseinandersetzung vor Ort z.B. persönlich nimmt, nach jedem verbalen Ausrutscher der Gegenseite den Respekt nur durch Anzeigenerstattung wieder erlangen kann oder zu Widerstandshandlungen neigt usw., bringt das in der Sache sicherlich nichts.
Daher bitte nicht generalisieren, sondern immer den konkreten Einzelfall, die handelnde Person betrachten.
Und der Bürger sollte, wenn er konkrete Anhaltspunkte hat, dass manche Dinge wie geschmiert laufen, wie oben bereits erwähnt, die entsprechenden online-Wachen nutzen.
Gruß
Meike
|
|
14
04.12.2010 07:51 |
|
|
AutomatenHütte
Mitglied
Dabei seit: 10.11.2010
Beiträge: 42
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 206.444
Nächster Level: 242.754
|
|
Zitat: |
Original von Meike
eine Razzia ist eine Maßnahme nach Polizeigesetz und diese darf nur erfolgen, wenn bestimmte Anhaltspunkte vorliegen, um die Örtlichkeit zum Verrufenen Ort zu erklären.
|
|
Aber genau das sage ich doch. Die Anhaltspunkte liegen doch vor. Trotzdem wird nichts unternommen. Und das legt den VERDACHT nahe, daß BEWUßT weggeschaut wird.
Man bedient sich am Ort des geringsten Widerstandes.
Wie so oft im Leben... Die kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen...
Gruß
Stefan
|
|
15
05.12.2010 10:54 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.540.474
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Stefan,
schau mal unter §36 ff ASOG Berlin nach.
Das sollte man vor Ort entscheiden, welche Voraussetzungen vorliegen.
Gruß
Meike
|
|
16
05.12.2010 12:05 |
|
|
foerster
Routinier
gesperrter User
Dabei seit: 05.01.2010
Beiträge: 350
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.828.481
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus wollen den Vergnügungssteuersatz von derzeit 11% auf 20 % nahezu verdoppeln. Damit gefährdet der Senat nicht nur mittelständische Existenzen, sondern riskiert Schadensersatzansprüche von Automatenaufstellunternehmern und Gastronomen. "Bevor die Steuerschraube uns wirtschaftlich erdrückt, werden wir dagegen vor Gericht ziehen", erklärte Thomas Breitkopf, Vorsitzender des Verbandes der Automatenkaufleute in Berlin und Ostdeutschland e.V. Die Erfolgsaussichten dafür seien sehr gut, denn gerade vor wenigen Wochen (08.11.10) habe das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit überzeugender Begründung festgestellt, dass ein Steuersatz in Höhe von 15% auf die Bruttokasse (inkl. USt) die absolute Obergrenze des rechtlich Zulässigen darstelle. "Das Gericht sieht diesen Steuersatz als oberen Grenzwert", so Breitkopf weiter. Nach seiner Auffassung muss dieser Steuersatz sogar unterschritten werden, wenn die Gefahr der Erdrosselung von Unternehmen drohe. Nach dem Richterspruch habe ein Steuersatz erdrosselnde Wirkung, wenn es dem Unternehmer nicht mehr möglich ist, sein Geschäft ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage seiner Lebensführung zu machen.
"Mit einer zwanzigprozentigen Vergnügungssteuer ist dieser Grenzwert überschritten", so Breitkopf weiter. "Schon die Erhöhung auf 11 % war für die Berliner Gastronomen eine Vervierfachung des zuvor üblichen Satzes, eine nochmalige Verdopplung auf 20 % bedeutet das sichere Aus für zum Teil seit Jahrzehnten seriös am Markt operierende Gastronomieaufstellunternehmen. Auch für gewerbliche Spielstätten, die auf eine langfristige Sicherung des Geschäftsbetriebs zielen, wäre die explosionsartig ansteigende Steuerlast nicht zu stemmen", warnt Breitkopf eindringlich, "Sind die legalen Anbieter pleite, wird nur noch illegal gespielt, was einen kompletten Steuereinnahmeverlust bedeutet."
Der Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e, V, hat bereits im Februar 2010 auf das Phänomen der erlaubnisfreien Gaststätten hingewiesen, in denen vielfach unter Missachtung der Spielverordnung wesentlich mehr Geräte aufgestellt werden, als dies der Gesetzgeber zulässt. Diese Einschätzung wurde in einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses im Abgeordnetenhaus von Berlin am 22.11.2010 durch den Bezirksstadtrat für Wirtschaft und Immobilien des Bezirks Lichtenberg geteilt. In diesem Zusammenhang hatte der Verband den Bezirksämtern Untätigkeit vorgeworfen. Auch der Neuköllner Bezirksbürgermeister Buschkowsky betonte zwar auf einer Versammlung von Automatenkaufleuten am 25.11.2010, dass Verstöße gegen den Jugendschutz oder das Alkoholverbot in Neuköllner Spielhallen nicht festzustellen seien. Er sah sich aber nicht im Stande, die erlaubnisfreien Gaststätten, Wettbüros, Telefonläden und andere Orte, an denen illegal Automaten aufgestellt werden, wirksam zu kontrollieren. "Hier liegt das eigentliche Problem, auch in der Wahrnehmung. Hier sind Ämter und Behörden gefordert, das Vollzugsdefizit endlich zu beseitigen, anstatt – zum Nachteil von seriös arbeitenden Betrieben und ihren Arbeitnehmern – die Vergnügungssteuer ins Uferlose zu erhöhen", so Breitkopf abschließend.
http://isa-guide.de/gaming/articles/3166..._den_bogen.html
foerster
|
|
17
07.12.2010 12:58 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.025.528
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hier der Link zum Wortprotokoll der 70. Sitzung des Wirtschaftausschusses des Abgeordnetenhauses Berlin vom 22. November 2010.
Grüße
__________________ gmg
|
|
18
07.12.2010 16:48 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.025.528
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Ein Sachkundenachweis wird gefordert !
Schulung durch die Caritas: pro Jahr bundesweit 1000 Spielstättenmitareiter i. S. Spielsuchtfrüherkennung
(Anmerkung:
Gesamtbeschäftigte in der Branche ??? = In wieviel Jahrzehnten sind wir mit der Schulung durch ?? ))
Zitat on
Staatssekretärin Almuth Nehring-Venus
Wir haben auch eine andere Tendenz. Die Länder, die sich mit dem Thema Glücksspielvertrag jetzt beschäf-tigen, haben z. T. auch schon – gerade die Chefs und Chefinnen der Senats- und Staatskanzleien – darüber nachgedacht, das Thema komplett aus dem Gewerberecht ins Glücksspielrecht zu übernehmen, auch die Spielhallen.....
....
Ich möchte noch mit einem Satz auf Herrn Dr. Prüfer eingehen. Wir werden uns jetzt bei der Novelle der Spielverordnung selbstverständlich dafür einsetzen, dieses Problem, das Sie hier beschrieben haben, zu ver-ändern. Das Vollzugsproblem bleibt trotzdem, aber wenn es dazu kommt, dass in der Spielverordnung auch weiterhin festgelegt wird, dass Gaststätten geeignete Orte für solche Automaten sind, dann muss man sehen, wie weit man geht, ob man sagt, Gaststätten sollten kein geeigneter Ort mehr sein. Das muss über die Spiel-verordnung diskutiert werden. Ich denke, da geht es auch um einen länderübergreifenden Konsens, wie die Spielverordnung dann aussieht. Es liegt jetzt der Evaluationsbericht aus dem Bundesministerium für Wirt-schaft vor. Ab 1. Januar wird die Arbeitsgruppe zur Veränderung zur Novelle der Spielverordnung tagen. Die Kollegen beginnen dann also sofort – Herr Klaue ist da Mitglied –, um einen entsprechenden Novellie-rungsbedarf festzulegen. Das ist jetzt das spezifische Thema in den Gaststätten bzw. in den Gaststätten, die keinen Alkoholausschank und eine andere Art von Erlaubnis haben.....
Zitat on
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 07.12.2010 18:55.
|
|
19
07.12.2010 17:16 |
|
|
AutomatenHütte
Mitglied
Dabei seit: 10.11.2010
Beiträge: 42
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 206.444
Nächster Level: 242.754
|
|
Sehe ich das falsch oder verfolgt man wirklich das Ziel, Spielautomaten komplett aus den Kneipen zu verbannen???
Was kommt dann nach dem Rauchverbot als nächstes??
Alkoholverbot??
Nur noch vegetarische Kost??
Billard- und Dartverbot (Verletzungsgefahr)??
|
|
20
09.12.2010 23:52 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 347.899 | Views gestern: 396.705 | Views gesamt: 890.530.628
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|