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Zum Ende der Seite springen Friseursalon mit leicht bekleideten Frauen
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Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
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Friseursalon mit leicht bekleideten Frauen

Hallo zusammen !!!

hat jemand Erfahrung im o.g. Bereich (bzw. "oben ohne") ???

-> Jugendschutz
-> Handwerkskammer
-> eventl. Erlaubnis nach § 33a GewO
etc.

Ist das überhaupt erlaubt?

Bitte um Hilfe Formulier

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Gewerbeamt Zweibrücken
1 22.10.2010 11:33 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
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h.bscher   Zeige h.bscher auf Karte h.bscher ist männlich
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Ich habe mal gehört, dass es in Oldenburg einen Salon gibt, der solche "Dienste" anbietet. Vielleicht kann Ihnen der Kollege Eick da weiterhelfen.

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2 22.10.2010 12:02 h.bscher ist offline E-Mail an h.bscher senden Homepage von h.bscher Beiträge von h.bscher suchen
Solon
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J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Hallo Jannes,

um Erfahrungen Meinungen oder rechtliche Bewertungen abgeben zu können, müssten Sie schon mal ein paar mehr Details zu dem netten Salon machen:

Wieviele Damen arbeiten dort? Wie sind die Öffnungszeiten? Gibt es ggf. Einschränkungen hinsichtlich des Kundenkreises, was das Alter angeht? Welche Dienstleistungen werden konkret abgeboten?

Schreib mal was dazu.

Gruß J. Simon
3 25.10.2010 10:08 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
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Hier noch ein paar Details...


Der Kundenkreis soll sich natürlich auf Personen ab dem 18. Lebensjahr beziehen. Wie viele Personen dort arbeiten kann ich jedoch nicht sagen.

Weiterhin soll ein Vorraum eingerichtet werden, in dem die Kunden warten (hier sind die Damen noch angezogen). Dann werden die Kunden in den hinteren Bereich zum "Haare schneiden" geführt.

Es soll ein ganz normaler Friseursalon werden (-> Handwerkskarte). Nur eben mit leicht bekleideten Damen.

§ 33a Abs. 2 Nr. 2 GewO spricht von "... den guten Sitten zuwiderlaufen..." . Zeigefinger

In den Medien habe ich am Rande mitbekommen, dass in Sydney so ein Friseursalon eröffnet hat. Gibt es sowas aber überhaupt in Deutschland?

Der Kommentar Landmann/Rohmer spricht ja im Kommentar davon dass sich die Gewerbeordnung im Wandel befindet und dass gerade das Thema Sex/Prostitution/Bars etc. nicht mehr so eng ausgelegt werden darf wie vor einigen Jahren. Doch sind wir schon soweit...

__________________
Gewerbeamt Zweibrücken

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jannes: 25.10.2010 15:52.

4 25.10.2010 10:36 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Ok. Da haben wir dann doch ein paar Hinweise. Ich persönlich hätte, wenn die Eintragung in die HWR erfolgt ist und dem Jugendschutz durch eine Zugangsbeschränkung insoweit Genüge getan wird, kein Problem, diesen Gewerbebetrieb zuzulassen.
Ob eine Erlaubnis nach § 33 a GewO her muss, wird sich daraus ergeben, ob die Damen wirklich nur Haare schneiden oder aber ggf. tänzerische ZUsatzeinlagen o.ä. offeriert werden.

Gruß J. Simon

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von J. Simon: 25.10.2010 11:45.

5 25.10.2010 11:44 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Hallo,

schließe mich der Aussage vom Kollegen Simon an.

Übrigens, derartige Friseurbetriebe gibt es bereits in Deutschland. Siehe diesen Videobeitrag.
Lesen

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Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
6 25.10.2010 12:36 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
domar   Zeige domar auf Karte domar ist männlich
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"...guten Sitten..."

Das ist ein nicht einwandfreier Begriff. Da geht es mehr um Werte als um Normen.

Auf St. Pauli würde es kaum stören. Im tiefsten Bayern jedoch unmittelbar vor einem Nonnenkloster wäre es eher unangebracht.

Wenn die Eingangshalle räumlich getrennt ist, so könnte....

Das ist Ansichtssache. Allerdings nur dann, wenn keine anderen Normen es ausdrücklich verbieten und da fällt mir nichts konkretes ein, was es verbieten würde.

__________________
Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von domar: 25.10.2010 14:30.

7 25.10.2010 14:28 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
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ins Land.

Aus gewerberechtlicher Sicht kommt da nur die Erlaubnis zur Personenschaustellung in Betracht.
Im gegebenen Fall könnte eine Nutzungsänderung von Friseur zu Vergnügungsstätte in Betracht kommen. Anregung: Bauaufsicht einschalten. In einem allgemeinen Wohngebiet mit gegenüberliegendem Kindergarten wäre die Sache wohl eher fehl am Platz.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
8 25.10.2010 14:39 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
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