Gewerbeanmeldung Mietwohnung |
smartys

Grünschnabel
Dabei seit: 24.09.2010
Beiträge: 2
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 10.662
Nächster Level: 13.278
 |
|
Gewerbeanmeldung Mietwohnung |
|
Hallo Zusammen,
ich habe das Problem eine Firma wegen fehlender Straßenangabe nicht
finden zu können. Mehrer Interneteinträge sind vorhanden, jedoch immer ohne Straße. Die nebenstehendenden Stadtkartenauszüge zeigen unterschiedliche Standorte an. War ich schon abgefahren. Keine Fa. zu finden.
Ich will nicht anrufen, sondern auf dem Postweg ein Schreiben zu stellen.
Das Gewerbeamt gibt keine Auskunft.
Durch die Ihk habe ich die Adresse erhalten. Und jetzt bin ich ganz platt...
Ich bin der Vermieter dieser Wohnung!! Ich weiss nichts davon das mein
Mieter die Wohnung auch geschäftlich nutzt, seit 8 JAHREN!
Was sagt die Gewerbeordnung? Danke an alle die antworten.
|
|
1
24.09.2010 11:24 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
LKKS
Kaiser
Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.315.651
Nächster Level: 8.476.240
 |
|
Hallo
was soll die Gewerbeordnung zu Ihrem Problem sagen?
Zur Ausübung eines Gewerbes sind nicht zwingend Geschäftsräume erforderlich.
Etliche Gewerbetreibende werden von zu Hause aus tätig.
Mglw. liegt ein Verstoß gegen die DLInfoV vor, wenn die Geschäftsadresse im Impressum unvollständig angegeben wurde.
Zur Anmeldung eines Gewerbes bedarf es nicht der Erlaubnis des Vermieters.
Grüße aus Hessen.
|
|
2
28.09.2010 08:09 |
|
|
Solon
|
|
|
|
J. Simon
Lebende Foren Legende

Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.567
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.822.371
Nächster Level: 11.777.899
 |
|
Zur Anmeldung eines Gewwerbes bedarf es nicht einer Erlaubnis des Vermieters. Der Erlaubnis des Vermieters kann es aber sehr wohl bedürfen, wenn die Wohnung einem Zweck gewidmet wird, der dem Mietvertrag zuwider läuft.
Und je nach Art des Gewerbes kann auch eine Genehmigung durch die Baubehörde durchaus von Nöten sein.
Zu einer genauen Einschätzung fehlen hierzu detaillierte Angaben.
Gruß J. Simon
|
|
3
07.10.2010 08:06 |
|
|
smartys

Grünschnabel
Dabei seit: 24.09.2010
Beiträge: 2
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 10.662
Nächster Level: 13.278
Themenstarter
 |
|
Danke für den Beitrag.
ABER, ist es nicht so, daß der Vermieter sein Einverständnis geben muß? Es besteht doch eine Nutzungsänderung, zumindest für einen Teil der Wohnung. Es handelt sich um eine 3 Zi- Whg. in der 7 Personen wohnen
(hausena)also Eltern mit 5 Kindern.
|
|
4
07.10.2010 13:53 |
|
|
*knecht*

Foren As
   
Dabei seit: 17.06.2010
Beiträge: 79
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 428.925
Nächster Level: 453.790
 |
|
Es wurde gefragt: "Was sagt die Gewerbeordnung".
Nach der Gewerbeordnung ist ein Einverständnis des Vermieters nicht erforderlich, um ein Gewerbe auszuüben.
Privatrechtlich kann das anders aussehen. Ebenso vom Baurecht her (möglicherweise baurechtliche Nutzungsänderung).
Vom Gewerberecht her zumindest sehe ich hier keinen Ansatzpunkt.
|
|
5
07.10.2010 14:28 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 11.292 | Views gestern: 1.130.258 | Views gesamt: 1.096.676.165
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|