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Forum-Gewerberecht » Medienschau » Sportwetten/Glücksspiel » Glücksspiel in Österreich » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Glücksspiel in Österreich 11 Bewertungen - Durchschnitt: 8,3611 Bewertungen - Durchschnitt: 8,3611 Bewertungen - Durchschnitt: 8,36
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foerster foerster ist männlich
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Die neuen 140 Millionen werden nicht zufällig ganz dringend für die 180 Millionen-Anleihe von 2005, fällig im April 2012, gebraucht? Oder gibts nächstes Jahr die nächste Anleihe?

foerster
21 28.08.2010 14:21 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
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Schadulke Schadulke ist männlich
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Hallo,

gleich beim ersten Einsatz der neugegründeten Soko Glücksspiel haben die Beamten 18 illegale Automaten beschlagnahmen können. Das darf durchaus als Erfolg verbucht werden - auch für das neue Glücksspielgesetz, das deutlich verbesserte Verfahrens- und Beschlagnahmebestimmungen aufweist. Weitere Aktionen der Soko-Glücksspiel im ganzen Land sind geplant.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_2...ko-gluecksspiel

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
22 02.09.2010 06:32 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
Solon
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prochnau prochnau ist männlich
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Das kleine Glücksspiel ist momentan doch sowieso nur in vier Bundesländern erlaubt. Und selbst dort wird die Anzahl ja in Zukunft reduziert. In Wien wird es in Zukunft 2.796 statt der bisher rund 3.500 Automaten geben. In der Steiermark werden die Automaten sogar von derzeit rund 4.000 auf 1.005 heruntergedämmt. In Kärnten stehen statt der momentan rund 700 nur noch 468 Automaten zur Verfügung. Und in Niederösterreich wird
die Zahl statt eines weiteren Ausbaus der momentan 1.350 Automaten
auf 1.331 eingedämmt. Woher diese krummen Zahlen kommen - keine Ahnung.
23 03.09.2010 14:11 prochnau ist offline Beiträge von prochnau suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
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Zitat:
Original von Schadulke
gleich beim ersten Einsatz der neugegründeten Soko Glücksspiel haben die Beamten 18 illegale Automaten beschlagnahmen können. Das darf durchaus als Erfolg verbucht werden - auch für das neue Glücksspielgesetz, das deutlich verbesserte Verfahrens- und Beschlagnahmebestimmungen aufweist. Weitere Aktionen der Soko-Glücksspiel im ganzen Land sind geplant.


Hallo,

nun hat die Soko Glücksspiel auch noch ein Casino in Zell am See/Salzburg hoch genommen und hat dort 21 Automaten und drei Pokertische und ein Roulettetisch sichergestellt. Der Besitzer gibt an, den Betrieb nun schließen zu wollen, dennoch wird es wohl noch zu einem Wiedersehen vor dem EuGh kommen.

Für den Fall, dass ein solches Verfahren vor dem EuGH zu Gunsten des Betreibers ausginge, würden erhebliche Schadensersatzansprüche für die beteiligten Behörden folgen. Es bleibt also abzuwarten, ob der Einsatz der SOKO Glücksspiel ein Erfolg für die Gesetzesnovelle wird. Das könnte für Österreich auch ganz schlimm in die Hose gehen.

http://www.game-over.at/institut/presse/...n_der_behoerden

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
24 06.09.2010 07:02 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
foerster foerster ist männlich
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befindet morgen, Donnerstag, über die Rechtmässigkeit des österreichischen Glücksspielgesetzes. Unter anderem geht es darum, ob die heimischen Rechtsvorschriften gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU verstossen. Der EU-Generalanwalt Jan Mazak hatte dies im Februar bejaht. Nun sind die EU-Richter am Zug, die in vier von fünf Fällen der Ansicht des Generalanwalts folgen. Von dem mit Spannung erwarteten Richterspruch hängt es ab, ob die Casino- und Lotterielizenzen in Hinkunft wirklich EU-weit ausgeschrieben werden müssen oder das Finanzministerium selbst auf Interessentensuche gehen darf.

Ausgelöst hat das Verfahren der Deutsche Ernst Engelmann, der im März 2007 vom Bezirksgericht Linz wegen Betriebs zweier illegaler Spielcasinos in Linz und Schärding zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt wurde. Engelmann legte beim Landesgericht Linz Berufung ein, das dann den EuGH anrief. Die Linzer Richter hatten nämlich Bedenken, ob die österreichischen Vorschriften über Glücksspiele mit EU-Recht vereinbar sind.

Generanwalt Mazak befand schliesslich im Februar 2010, dass die Gesetzespassage, wonach der Casinobetrieb ausschliesslich Aktiengesellschaften mit Sitz in Österreich erlaubt ist, gegen die Niederlassungsfreiheit der EU verstösst. Dass sämtliche Glücksspiel- und Spielbankkonzessionen auf Basis einer Regelung erteilt werden, die Bewerber aus dem EU-Ausland von der Ausschreibung ausgeschlossen hat, widerspricht nach Ansicht Mazaks dem freien Dienstleistungsverkehr.

Diese Ausführungen bezogen sich allerdings auf die alte Fassung des heimischen Glücksspielgesetzes (GSpG). Die fraglichen Passagen wurden bereits mit der im Juli 2010 in Kraft getretenen Glücksspielgesetz-Novelle 2008 repariert. Die GSpG-Novelle 2010, der ein jahrelanges zähes Ringen vorausgegangen war, wurde dann einen Monat später ausgegeben.

Wie die Vergabe der 2012 bzw. 2015 auslaufenden Spielbank- und Lotterielizenzen, die derzeit alle in Händen der Casinos Austria bzw. der Lotterien sind, in Hinkunft erfolgt, ist aber immer noch nicht ganz klar. Im Gesetz heisst es jetzt, dass die Konzessionserteilung "nach vorheriger öffentlicher und transparenter Interessentensuche durch den Bundesminister für Finanzen" erfolgt, wobei sich auch Interessenten bewerben dürfen, die ihren Sitz im EU-Ausland haben.

Gegner des Glücksspielmonopols befürchten, dass es trotz Novellierung zu keiner Ausschreibung im eigentlichen Sinne kommt, sondern die Bewerber sozusagen weiter nach Gutdünken ausgesucht werden. "Das wurde extra so schwammig formuliert, damit der Minister die Lizenzen freihändig vergeben kann", ätzt ein Branchenkenner. Auch in den Augen von Engelmanns Anwalt Patrick Ruth hat die Bestimmung im neuen GSpG "mit Vergabe nichts zu tun". Wobei die Formulierung auch eine europaweite Vergabe möglich machen würde, so der Rechtsvertreter zur APA. Dass erfolgreiche Bewerber "fristgerecht" eine Kapitalgesellschaft im Inland gründen müssen, wie es im neuen Gesetz heisst, "geht nicht", meinte Ruth.

Im Finanzstaatssekretariat will man sich noch immer nicht in die Karten schauen lassen, sondern möchte den EuGH-Beschluss zur Causa Engelmann abwarten. Von dem Spruch erhofft man sich "konkrete Aufschlüsse über die europarechtlichen Kriterien der Konzessionsvergabe", wie es auf APA-Anfrage erneut hiess.

Als sicher gilt schon jetzt, dass neben dem Noch-Monopolisten Casinos Austria auch der niederösterreichische Glücksspielkonzern Novomatic zumindest eine von 15 (statt bisher 12) Casinolizenzen erhält.

Dem Vernehmen nach hat es beim Finanzministerium schon 36 Anfragen nach Spielbankkonzessionen für Österreich gegeben, darunter Gesellschaften aus Griechenland und Deutschland.

Auf die bestehenden Casinokonzessionen dürfte die Causa Engelmann keine Auswirkungen haben. Auch, wenn etwa Österreichs Automatenbetreiber gerne hätten, dass die Lizenzen der Casinos Austria "sofort eingezogen werden", falls die EU-Richter dem Generalanwalt folgen, wie Helmut Kafka vom Automatenverband der APA sagte.

Sehr wohl könnte der Spruch aber Folgen für Betreiber (vermeintlich) illegaler Spielcasinos haben. Sollte das alte GSpG für EU-rechtswidrig befunden werden, würde dies wohl Straffreiheit für Engelmann und Co. bedeuten, ist man sich in der Branche einig. Denn Ausländer, so könnte dann argumentiert werden, hatten ja in rechtswidriger Weise gar keine Möglichkeit, an eine Casinolizenz zu kommen.

Ruth indes hält es für sehr wahrscheinlich, dass etliche, denen einen Lizenz in der Vergangenheit verwehrt wurde, gegen die Republik vor Gericht ziehen werden.

Im Fall Engelmann geht es ausserdem um Werbung für Lotto und Toto. Der Deutsche hatte nämlich das Glücksspielmonopol auch deshalb infragestellt, weil Lotto und Toto hierzulande intensiv beworben werden. Der Generalanwalt sieht darin aber im Gegensatz zu Engelmann keine Inkohärenz der österreichischen Glücksspielpolitik. Das Linzer Gericht müsse prüfen, ob die Werbung mit dem Ziel im Einklang steht, eine "attraktive" Alternative zu verbotenen Spielen zu sein, befand Mazak im Februar. In dessen Augen spricht auch nichts dagegen, die Dauer der Glücksspielkonzessionen auf 15 Jahre festzulegen, eine Begrenzung der Laufzeit sei "unerlässlich, um mittelfristig eine gewisse Öffnung für den Wettbewerb zu gewährleisten".

Recht nüchtern sieht Wolfgang Zankl, Universitätsprofessor für Zivilrecht und Leiter des "europäischen zentrums für e-commerce und internetrecht" (e-center), den Fall: Der EuGH werde im Fall Engelmann und in weiteren Glücksspielcausen, über die ebenfalls diese Woche befunden wird, "grundlegende Probleme nicht lösen, sondern nur Detailfragen klären können", wie er in einer Aussendung wissen liess. Nötig wäre nach Meinung des e-centers eine EU-Richtlinie für grenzüberschreitendes Glücksspiel, an die sich die nationalen Gesetzgeber zu halten haben. "Vorbild könnte die Telekomregulierung sein", so Stephan Steinhofer vom e-center zur APA.

http://www.boerse-express.com/pages/904562/newsflow

foerster
25 08.09.2010 14:14 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
schneiderlein schneiderlein ist weiblich
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Der EuGH hat die Regelungen zum österreichischen Glücksspielmonopol gekippt! Die heimischen Vorschriften, die das Recht zum Betrieb von Spielbanken Gesellschaften mit Sitz in Österreich vorbehalten, verstoßen nach Ansicht des EuGHs gegen das Unionsrecht. Konkret heißt es heute bekanntgegebenen Urteil, dass die Vergabe der Konzessionen an die Casinos Austria nicht im Einklang mit dem EU-Recht steht. Kritisiert wird außerdem, dass bei der Konzessionsvergabe keine Ausschreibung stattgefunden hat.

Das Transparenz-Gebot verpflichte die konzessionserteilende Stelle, einen "angemessenen Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen, der eine Öffnung der Dienstleistungskonzessionen für den Wettbewerb und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind". Außerdem kritisiert der EuGH eine "Ungleichbehandlung" und eine "mittelbare Diskriminierung".

Der Gerichtshof erklärt, dass die Verpflichtung der Inhaber von Spielbankkonzessionen, ihren Sitz im Inland zu haben, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstelle. Diese Verpflichtung "diskriminiert nämlich Gesellschaften, die ihren Sitz in einem anderen EU-Staat haben, und hindert diese daran, über eine Agentur, Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung Spielbanken in Österreich zu betreiben".

Was die Möglichkeit betrifft, die Beschränkung mit dem Interesse zu rechtfertigen, einer Ausnutzung dieser Tätigkeiten zu kriminellen oder betrügerischen Zwecken vorzubeugen, stellt der EuGH fest, dass der "kategorische Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern, die ihren Sitz in einem anderen EU-Land haben, als unverhältnismäßg anzusehen ist, da er über das hinausgeht, was zur Bekämpfung der Kriminalität erforderlich ist". Es gebe nämlich "mildere Mittel, die Tätigkeit und die Konten dieser Wirtschaftsteilnehmer zu kontrollieren".

Zum Transparenzgebot unterstreicht der EuGH, dieses sei eine "zwingende Vorbedingung des Rechts eines EU-Staats, Genehmigungen für den Betrieb von Spielbanken zu erteilen, unabhängig davon, wie die Betreiber ausgewählt werden". Die "ohne jede Transparenz erfolgende Vergabe einer Konzession an einen Wirtschaftsteilnehmer, der in dem EU-Staat niedergelassen ist, dem der öffentliche Auftraggeber zugehört, stellt eine Ungleichbehandlung zum Nachteil von in anderen EU-Ländern niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmern dar, die keine reale Möglichkeit haben, ihr Interesse an der fraglichen Konzession zu bekunden. Eine derartige Ungleichbehandlung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und stellt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, die nach dem EU-Recht verboten ist".

Gegen die österreichische Regelung hatte der deutsche Staatsbürger Ernst Engelmann geklagt, der zwei Spielbanken in Österreich betrieben hatte, ohne sich vorher bei den heimischen Behörden um eine Konzession beworben zu haben. Im Ersturteil wurde er verurteilt, unerlaubt Glücksspiele veranstaltet zu haben und erhielt eine Geldstrafe von 2.000 Euro. In der Berufung hat das Landesgericht Linz den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht. Die Linzer Richter hatten nämlich Bedenken, ob die österreichischen Vorschriften über Glücksspiele mit EU-Recht vereinbar sind.

EuGH-Generanwalt Jan Mazak hatte bereits im Februar dieses Jahres erklärt, dass die Gesetzespassage, wonach der Casinobetrieb ausschließlich Aktiengesellschaften mit Sitz in Österreich erlaubt ist, gegen die Niederlassungsfreiheit der EU verstößt. Dass sämtliche Glücksspiel- und Spielbankkonzessionen auf Basis einer Regelung erteilt werden, die Bewerber aus dem EU-Ausland von der Ausschreibung ausgeschlossen hat, widerspricht dem freien Dienstleistungsverkehr. Diese Ausführungen bezogen sich allerdings auf die alte Fassung des heimischen Glücksspielgesetzes. Die fraglichen Passagen wurden bereits mit der im Juli 2010 in Kraft getretenen Glücksspielgesetz-Novelle repariert. Die Novelle 2010, der ein jahrelanges zähes Ringen vorausgegangen war, wurde dann einen Monat später ausgegeben.

Wie die Vergabe der 2012 bzw. 2015 auslaufenden Spielbank- und Lotterielizenzen, die derzeit alle in Händen der Casinos Austria bzw. der Lotterien sind, in Hinkunft erfolgt, ist immer noch nicht ganz klar. Im Gesetz heißt es jetzt, dass die Konzessionserteilung "nach vorheriger öffentlicher und transparenter Interessentensuche durch den Bundesminister für Finanzen" erfolgt, wobei sich auch Interessenten bewerben dürfen, die ihren Sitz im EU-Ausland haben.

Aus Sicht des Noch-Monopolisten Casinos Austria sind die bereits erteilten Casino-Konzessionen von dem jetzt gefällten EuGH-Urteil nicht betroffen. "Die Kritik richtet sich gegen die Modalitäten der damaligen Vergabe, jedoch wurden all diese Punkte mit den Novellierungen 2008 und 2010 bereits bereinigt", meinte Casinos-Rechtsvorstand Dietmar Hoscher. Die Novellen seien von der Europäischen Kommission notifiziert worden. "Das bedeutet, dass die vom EuGH geäußerten Kritikpunkte nach Ansicht der EU-Kommission durch diese Novellen zur Gänze ausgeräumt wurden", so Hoscher.

Bei der kommenden Konzessionsvergabe sieht Hoscher offenbar keinen Änderungsbedarf: Der vom EuGH geforderte "angemessenen Grad an Öffentlichkeit" sei im neuen Glücksspielgesetz "ausdrücklich" festgehalten. "Im Übrigen wurden wesentliche Punkte der Beschwerde, wie die zahlenmäßige und zeitliche Begrenzung der Konzessionen, vom EuGH abgewiesen", so der Vorstand.

http://www.krone.at/Oesterreich/EuGH_kip...ng-Story-219505

schneiderlein
26 09.09.2010 13:16 schneiderlein ist offline Beiträge von schneiderlein suchen
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Hallo,

am grundsätzlichen System, dass der Staat das Glücksspielmonopol hat und eine bestimmte Zahl an Konzessionen vergibt, wurde zwar nicht gerüttelt. Dennoch bleibt auch in Österreich nichts mehr wie es war. Vor allem gab es eine Rüge wegen fehlender Ausschreibungen bei der Konzessionsvergabe, womit dem Finanzministerium "Intransparenz, Ungleichbehandlung, Diskriminierung sowie der Verstoß gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit" vorgeworfen wurde. Dadurch wird nun eine Lawine in Gang gesetzt, da nun viele übergangene Firmen eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich vorbringen werden. Schadensersatzklagen gegen die Casag dürften folgen.

http://diepresse.com/home/wirtschaft/eco...schaft/index.do

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
27 10.09.2010 08:49 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
prochnau prochnau ist männlich
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Paukenschlag in der Südweststeiermark: Der weltweit agierende Spielautomaten-Konzern Atronic schließt die Produktionsstätte in Groß St. Florian, womit auch 50 Arbeitsplätze verloren gehen.

http://isa-guide.de/gaming/articles/3083...er_atronic.html
28 16.09.2010 14:22 prochnau ist offline Beiträge von prochnau suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
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Hallo,

hier noch mehr Infos zum Eintritt von William Hill in den österreichischen Wettmarkt:

Die heimischen Anbieter von Online-Sportwetten bekommen neue Konkurrenz. William Hill, Großbritanniens größter Wettshopbetreiber (rund 2.300 Filialen) startet jetzt mit einem eigenen Österreich-Angebot im Internet (www.williamhill.com). Noch kenne die Marke William Hill in Österreich kaum jemand, gibt Henry Birch, Chef von William Hill Online, zu. „Dabei ist das Unternehmen in Großbritannien ungefähr so bekannt wie in Österreich Billa.“ Eine Kampagne mit dem britischen Komiker und Mon­ty-Python-Veteran John Cleese soll William Hill nun hier bekannt machen.

Attraktive Quoten
Den Fokus setzt der neue Anbieter in Österreich auf Fußballwetten. Punkten will man mit „besonders attraktiven Quoten“ und mehr Live-Wettmöglichkeiten als die Konkurrenz – bis zu 100 pro Bundesliga-Spiel. Und: Pro Wette könne man bei William Hill bis zu 2,5 Mio. Euro gewinnen, so Birch.

110-Mio.-Euro-Markt
„Österreich ist für uns ein sehr interessanter Markt, da sowohl die Internetnutzung als auch Sportwetten bereits weit verbreitet sind“, sagt Birch. „Unser Ziel ist es, innerhalb der nächsten ein bis eineinhalb Jahre zu den Top-3-Sportwettenanbietern Österreichs zu gehören.“ Wie viele Kunden und Erträge er hierzulande anpeilt, wollte er nicht konkretisieren. „Es geht zunächst um Bekanntheit.“ Den österreichischen ­Online-Sportwettenmarkt schätzen Brancheninsider auf rund 110 Mio. Euro.

Zukunft mobile Wetten
Riesiges Potenzial sieht Birch bei Wetten übers Handy. Bis 2012 rechnet er damit, dass 50 % der Online-Wetten über Smartphones & Co. laufen. Wie die meisten Internet-Wettanbieter hat William Hill seinen Sitz in Gibraltar. Sportwetten sind in Österreich, anders als in vielen anderen Ländern, liberalisiert. Ein Büro hierzulande eröffnet William Hill nicht.

http://money.oe24.at/money/unternehmen/W...-Wetten/1764221

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
29 18.09.2010 09:58 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
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Vor allem gab es eine Rüge wegen fehlender Ausschreibungen bei der Konzessionsvergabe, womit dem Finanzministerium "Intransparenz, Ungleichbehandlung, Diskriminierung sowie der Verstoß gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit" vorgeworfen wurde.



Mittlerweile sollen 36 Konzessionsanträge für die Casino-Lizenzen aus dem In- und Ausland im Finanzministerium eingegangen sein.

Auch Schadensersatzklage zwischen 300.000 und 400.000 Euro sind wohl bereits eingegangen, und zwar nicht nur gegen den Staat Österreich, sondern auch gegen die Casinos Austria selbst. Expertenmeinungen zufolge sollen die Chancen auf einen Gewinn dafür gar nicht so schlecht stehen.

http://www.format.at/articles/1037/525/2...casino-lizenzen

schneiderlein
30 18.09.2010 15:52 schneiderlein ist offline Beiträge von schneiderlein suchen
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In Österreich wird auch im Bordell gepokert:

http://www.salzburger-fenster.at/redakti...elbordell-.html

foerster
31 21.09.2010 12:40 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
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Hallo,

interessant ist ja auch, dass die Stadt Salzburg im Jahr 2007 noch 1,6 Millionen Euro aus der Vergnügungssteuer eingenommen hat. 2008 und 2009 hat der Gemeinderat die Steuer für „missbrauchsgefährdete“ Automaten dann auf Null gesetzt und die reinen Geschicklichkeitsautomaten brachten lediglich 221.550 Euro (2008) bzw. 338.425 Euro (2009) ein. Und siehe da: Nun nimmt der Finanzreferent und Bürgermeister Heinz Schaden das „schmutzige Geld“ doch wieder. Im Voranschlag für 2010 geht man von etwa 1,95 Millionn Euro aus.
Die ÖVP findet das „verlogen“, und dem stimme ich zu.

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
32 22.09.2010 10:12 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
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Gestern hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz übrigens eine Schwerpunktaktion gegen illegales Glücksspiel im Bezirk Bregenz durchgeführt. Das Ergebnis: Neun Betriebe wurden kontrolliert, acht verbotene Apparate beschlagnahmt. Solche Aktionen lohnen sich immer.

http://vorarlberg.orf.at/stories/471996/

foerster
33 24.09.2010 15:38 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
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Hallo,

die Wiener Grünen haben einigen Spielern ihre Unterstützung zugesichert, wenn sie gegen ihre Spielverluste im "kleinen Glücksspiel" klagen. Der Grund: Sie wollen ihrer Forderung Nachdruck verleihen, das "kleine Glücksspiel" komplett zu verbieten.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_2...sspielindustrie

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
34 25.09.2010 09:59 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
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Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, nach dem Kasinolizenzen EU-rechtswidrig vergeben worden seien, hat erste Konsequenzen: Ein Innsbrucker Gericht hat einen illegalen Automatenbetreiber freigesprochen:

Es sei eine "irrige Rechtsauffassung", die Glücksspielentscheidung des Europäischen Gerichtshofs als Freibrief für die Eröffnung neuer Spielhöllen zu sehen. Mit dieser Aussage reagierte VP-Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka Mitte September im Gespräch mit dem Standard auf die Ansicht von Juristen, das Glücksspielgesetz könne nach dem Urteil der Luxemburger Höchstrichter nicht mehr exekutiert werden.

Allein, die Richter scheinen nicht viel von Lopatkas Einschätzung zu halten. In einem ersten Urteil nach dem EuGH-Entscheid hat das Innsbrucker Bezirksgericht am Dienstag einen Automatenbetreiber freigesprochen, wie Richterin Georgia Stix-Jaudl auf Anfrage bestätigte. Er war wegen illegalen Glücksspiels angeklagt worden. Die Strafandrohung lautet auf sechs Monate Freiheitsentzug. Das Gericht habe sich unmittelbar auf das Erkenntnis der Kollegen in Luxemburg berufen, so Stix-Jaudl zum Standard. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt hat drei Tage Zeit für eine allfällige Berufung, mit der aber nicht gerechnet wird.

Die Höchstrichter haben im September festgestellt, dass die Vergabe der zwölf österreichischen Kasinolizenzen (künftig 15) intransparent, diskriminierend und somit gemeinschaftswidrig über die Bühne gegangen sei. Anlassfall der Entscheidung war eine 2000-Euro-Strafe gegen den deutschen Staatsbürger Ernst Engelmann, der zwischen 2004 und 2006 in Linz und Schärding zwei nichtangemeldete Spielkasinos betrieb. Er wurde im März 2007 vom Bezirksgericht Linz wegen illegalen Glücksspiels verurteilt. Er ging in Berufung, das Landesgericht legte die europarechtlich relevanten Fragen dem EuGH vor. Die Linzer Richter müssen nun auf Basis des Luxemburger Urteils eine Entscheidung treffen.

Engelmann wird übrigens ebenso wie der in Innsbruck freigesprochene Lokalbesitzer von Patrick Ruth vertreten. Der Rechtsanwalt ist überzeugt, dass es bis zu rechtskonformen Vergabe der Kasinolizenzen zu keiner Verurteilung in Österreich kommen werde. Diese Ansicht vertritt auch der Chef des Automatenverbands, Helmut Kafka. Er rechnet mit "Chaos" auf dem Glücksspielmarkt und fordert das Finanzministerium dazu auf, die für nächstes Jahr geplante Ausschreibung der Lizenzen zu beschleunigen. Ansonsten würden neben kleinen Lokalbetreibern auch zusehends internationale Anbieter das rechtliche Vakuum ausnützen und Automaten in Österreich aufstellen oder Spielbanken eröffnen, erklärt Kafka.

Ein fahles Licht wirft die aktuelle Entwicklung auch auf die Schwerpunktaktionen der Soko Glücksspiel, die vom Finanzministerium bei der Kiab (Kontrollstelle für illegale Ausländerbeschäftigung) eingerichtet wurde. Sie hat bereits Razzien in Oberösterreich, Salzburg und im Burgenland durchgeführt, Geräte beschlagnahmt. Auch diese Aktionen werden infrage gestellt, da mit keinen Verurteilungen zu rechnen ist. Im Gegenteil: Es drohen Schadenersatzklagen der Betreiber. Polizeijuristen sollen die Kiab-Verantwortlichen bereits darauf aufmerksam gemacht haben, doch das Finanzressort bleibe hart und drohe mit Amtshaftungsklagen, sollte die Polizei die Razzien nicht unterstützen.

Apropos Amtshaftung: Entsprechende Klagen stehen auch der Republik ins Haus, weil sie die Lizenzen den Casinos zugeschanzt und potenzielle Anbieter verhindert hat. Ausbreiten könnte sich das Chaos auf die Lotterien, die den Casinos gehören, da auch Verfahren gegen "illegale" Lotto-Anbieter laufen. Wenn dieser Fall beim EuGH landen sollte, rechnet Kafka mit dem gleichen Ausgang wie in der Causa Spielbanken, weil es ebenfalls keine transparente Vergabe gab.

http://derstandard.at/1285199498723/Urte...n-Freibrief-aus

foerster
35 29.09.2010 15:46 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
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In Tirol wird derzeit das Veranstaltungsgesetzes novelliert, um gegen illegale Glücksspielautomaten vorzugehen. Ein erster Entwurf wird bereits ausgearbeitet. Geplant ist vor allem, die Strafen zu erhöhen und etwaige Schlupflöcher zu stopfen.

http://www.krone.at/Nachrichten/Land_leg...el-Story-223776

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37 05.10.2010 14:06 lene ist offline Beiträge von lene suchen
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Lopatkas Glücksspielegesetz hat schon beim ersten Gerichtsurteil versagt! Bin gespannt, ob der Hr.Lopatka auch dafür gerade steht, wenn den Lotterien Strafen ins Haus stehen oder ob am Ende doch wieder der Steuerzahler die Inkompetenz von einem Staatssekretär ausgleichen muss.
38 06.10.2010 10:55 schlüterkarl ist offline Beiträge von schlüterkarl suchen
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EU-Recht bricht nationales Recht. Die bekannte Folge eines nationalen rechtswidrigen Zustandes:
Die rechtswidrige Verlängerung der Casinokonzessionen wurde vom EuGH festgestellt - das nationale Gericht hat dem in seinem Urteil zu folgen - Freispruch ist logisch.
Über die "Nichtbestrafbarkeit" wenn's national nicht EU-gemäß ist, gibt's längst schon ältere Entscheidungen des EuGH.
40 09.10.2010 10:18 schlüterkarl ist offline Beiträge von schlüterkarl suchen
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