unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » unselbstständige Zweigstelle » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen unselbstständige Zweigstelle
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
SG82 SG82 ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 25.03.2009
Beiträge: 10
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 54.826
Nächster Level: 62.494

7.668 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






unselbstständige Zweigstelle

Hallo zusammen,

als Neuling im Forum habe ich gleich mal eine Frage.

Folgender Sachverhalt:

Bei uns wird vor Ort ein Büro einer GmbH betrieben. Eine Gewerbeanmeldung lag bisher nicht vor. Ich habe die zuständige Firma (GmbH) angeschrieben und gebeten eine solche nachzuholen.

Darauf hin erhielt ich ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass vor Ort lediglich eine Büro zu Vorgesprächen mit Kaufinteressenten sowie Repräsentations- und Werbezwecken betrieben wird und man vor Ort keine Gewinne erwirtschaftet.

Der Hauptsitz der Firma ist in einem anderen Bundesland.

Meines Erachtens handelt es sich dennoch zumnidest um eine unselbstständige Zweigstelle.

Wie seht ihr das???
1 25.03.2009 09:04 SG82 ist offline Beiträge von SG82 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Stralsundchen   Zeige Stralsundchen auf Karte Stralsundchen ist weiblich
Tripel-As


Dabei seit: 04.11.2008
Beiträge: 182
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme rn

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.023.464
Nächster Level: 1.209.937

186.473 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo und Willkommen SG82,
nach dem geschilderten Sachverhalt in meinen Augen Gewerbeanmeldung als unselbstständige Zweigstelle nach § 14 (1) GewO!
Grüße aus dem Sonne-Wolken-Mix...



__________________

2 25.03.2009 09:54 Stralsundchen ist offline E-Mail an Stralsundchen senden Homepage von Stralsundchen Beiträge von Stralsundchen suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

OrDnUnGsAnDy   Zeige OrDnUnGsAnDy auf Karte OrDnUnGsAnDy ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 12.09.2006
Beiträge: 523
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.351.142
Nächster Level: 3.609.430

258.288 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







aus Thüringen,

die Betriebsstätte ist als unselbstständige Zweigstelle anzumelden.

Unter unselbstständiger Zweigstelle ist jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient bzw. die Abwicklung der von der Hauptstelle aus geschlossenen Geschäfte erleichtern soll. Vgl. Landmann/Rohmer § 14, Rd. 44 und. Pkt. 3.2 der GewAnzVwV.

Sinn und Zweck der Gewerbeanzeigepflicht ist neben der Erhebung statistischen Daten die Überwachung der Gewerbeausübung durch die Gewerbebehörde. Die zuständige Behörde soll Kenntnis über die Zahl und Art der in Ihrem Bezirk vorhandenen stehenden Gewerbebetriebe haben, um eine wirksame Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen.

__________________
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
3 25.03.2009 10:29 OrDnUnGsAnDy ist offline E-Mail an OrDnUnGsAnDy senden Beiträge von OrDnUnGsAnDy suchen
Manfred Milbrodt
unregistriert


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus Schwentinental,

da stimme ich meinen "Vorschreibern" zu.
Es wurde eine räumlich abgetrennte (unselbständige) Niederlassung errichtet, die unter der Leitung der Hauptniederlassung steht.

Hierzu führt die GewAnzVwV in Nr. 3.2 Abs. 4 aus:
Der Begriff der unselbständigen Zweigstelle im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO umfasst jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient (z.B. ein Auslieferungslager).

Da über diese Firmenrepräsentanz unmittelbare Geschäftsbeziehungen zu Dritten unterhalten werden, ist diese anmeldepflichtig nach § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO.
4 25.03.2009 10:42
Caty   Zeige Caty auf Karte Caty ist weiblich
Mitglied


images/avatars/avatar-283.gif

Dabei seit: 06.02.2009
Beiträge: 38
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 210.118
Nächster Level: 242.754

32.636 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de








habe da auch noch eine schöne Erklärung von Weka zum unterschied zwischen Zweigniederlassung und unselbstständige Zweigstelle.

Lesen Die unselbstständige Zweigstelle ist eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung, welche die Kriterien der Zweigniederlassung nicht erfüllt aber der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient. Bsp. Auslieferungslager, Annahmestelle einer Reinigung,...

Keine unselbstständigen Zweigstellen sind Baustellen, wenn dort nur die Arbeit erbracht wird, außer wenn auf den Baustellen irgendwelche Geschäfte der Firma abgewickelt werden!! Bsp. Aufträge vergeben, Materialien bestellen oder das Büro(Baucontäiner) am Rechtsverkehr teil nimmt. !!!


Ich hätte in diesem Zusammenhang auch mal eine Nachfrage ob unselbstständige Zweigstelle oder nicht??

1. Firma hat nur Lager in diesem alte Buchungsunterlagen und derzeit nicht genutzte Büromöbel stehen?
2. Was ist eigentlich mit Freiflächen Bsp. Lagerfläche für Dixi´s inkl Umkleideraum für die Mitarbeiter???

Grüße aus Brandenburg

__________________
und bis bald

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Caty: 25.03.2009 11:56.

5 25.03.2009 11:47 Caty ist offline E-Mail an Caty senden Beiträge von Caty suchen
SG82 SG82 ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 25.03.2009
Beiträge: 10
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 54.826
Nächster Level: 62.494

7.668 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von SG82


www.Fiat-126-Forum.de







Nachdem wir dem Betreiber erklärt haben, was unter einer unselbstständigen Zweigstelle zu verstehen ist, gab es keine Probleme bei der Anmeldung.

Besten Dank für die Antworten.
6 07.04.2009 10:42 SG82 ist offline Beiträge von SG82 suchen
Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
König


images/avatars/avatar-302.jpg

Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 926
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.881.422
Nächster Level: 6.058.010

176.588 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin liebe Kollegen,

eine Firma, die ihren Sitz außerhalb unserer Gemeinde hat, hat angekündigt bei uns ein Gewerbe anmelden zu wollen. U.a. wird mitgeteilt: "....wir haben vor, bei einem unserer Kunden ein sogenanntes On-Site-Büro einzurichten. Ein Mitarbeiter wäre somit ständig im Kundenbetrieb vor Ort und würde von dort aus unsere ca. 200 - 300 Mitarbeiter (Zeitarbeitskräfte) betreuen." Ich würde dies, da die kundeneigene Räumlichkeit verwendet wird, aber nicht als unselbständige Zweigstelle einordnen. Selbst wenn ein Mitarbeiter der Firma dauerhaft vor Ort ist, ist dieser für sich doch keine "feste örtliche Anlage oder Einrichtung", sondern es bedürfte doch wenigstens eigener Räumlichkeiten - oder? Wie würdet Ihr das denn sehen?

Gruß
Jürgen Rixinger

__________________
"Turn off your mind, relax and float down stream"
7 04.08.2010 07:57 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
Caty   Zeige Caty auf Karte Caty ist weiblich
Mitglied


images/avatars/avatar-283.gif

Dabei seit: 06.02.2009
Beiträge: 38
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 210.118
Nächster Level: 242.754

32.636 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






unselbstständige Zweigstelle

Moin ,

ich würde hier schon eine unselbstständige Zweigstelle anmelden.

Grund:
Wenn diese Adresse im Geschäftsverkehr verwendet wird, der Mitarbeiter für Kunden oder Angestellte dort erreichbar ist.
Es kommt oft genug vor, das Kunden oder Angestellte nur eine Anschrift haben. Und wenn die Firma dann wieder weg ist nicht wissen wo die Hauptniederlassung war/ist. Und wenn die unselbstständige ZW angemeldet wurde ist ja auch die HA bekannt.

Und der Kunde bei dem sich das Büro befindet wird sicherlich auch Miete erhalten, also hat die Firma somit indirekt eigene Räume.

Umsonst macht keiner was.großes Grinsen

Tschau

__________________
und bis bald
8 04.08.2010 08:08 Caty ist offline E-Mail an Caty senden Beiträge von Caty suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.078.003
Nächster Level: 11.777.899

1.699.896 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

ich persönlich würde auch zur Auffassung von Caty tendieren, eine gewerbliche Niederlassung im Sinne des § 4 Abs. 3 GewO anzunehmen.
Wenn der Mitarbeiter die anderen Angestellten von dort aus betreut und am Ort zu den üblichen Geschäftszeiten und auch über einen längeren Zeitraum (> 6 Wochen) mit einem eigenen Telekommunikationsanschluss erreichbar ist, denke ich, dass man eine Niederlassung und damit eine anmeldepflichtige Betriebsstätte annehmen kann.

Gruß J. Simon
9 04.08.2010 11:01 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
König


images/avatars/avatar-302.jpg

Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 926
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.881.422
Nächster Level: 6.058.010

176.588 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: unselbstständige Zweigstelle

Zitat:
Original von Caty
Und der Kunde bei dem sich das Büro befindet wird sicherlich auch Miete erhalten, also hat die Firma somit indirekt eigene Räume.

Evtl. würde ich dann auch die Voraussetzungen für eine uZ für gegeben halten, allerdings wird kein Mietzins entrichtet. Der Kunde hat wohl einfach ein Eigeninteresse daran, dass die Arbeiter von der Zeitarbeitsfirma vor Ort durch so was wie einen "Coach" betreut werden, um auch selbst einen verantwortlichen Ansprechpartner vor Ort zu haben. Insoweit sehe ich diese Person in seinem Zimmer aber weniger als uZ an, sondern eher als einen "Capo" aus den Reihen der gestellten Arbeiter, dem man höflichkeitshalber einen Stuhl (naja gut, ein Zimmer) hingestellt hat. Bin daher noch immer unschlüssig Weißnicht mit der Tendenz, dass eher keine uZ vorliegt. verwirrt

Nochmals Gruß
Jürgen Rixinger

__________________
"Turn off your mind, relax and float down stream"

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jürgen Rixinger: 04.08.2010 11:44.

10 04.08.2010 11:44 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
der_vollstrecker   Zeige der_vollstrecker auf Karte der_vollstrecker ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 13.02.2006
Beiträge: 548
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 3.626.774
Nächster Level: 4.297.834

671.060 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







So, nochmal zur Klärung des Sachverhaltes.

Es gibt da eine Zeitarbeitsfirma. die hat an einem Unternehmen in Ihrem Meldebezirk Mitarbeiter verliehen. Die Zeitarbeitsfirma setzt in das Büro des Unternehmens, welches Kunde bei der Zeitarbeitsfirma ist, einen Mitarbeiter hin, der mehr oder weniger für die koordination der verliehenen Mitarbeiter zuständig ist.

Im Prinzip bietet die Zeitarbeitsfirma dem Unternehmen/ Kunden eine Servicedienstleistung an und kann dabei ggf. auch eigene Arbeiten vor Ort erfüllen.

Ich würde in diesem Fall auch eine unselbständige Zweigstelle verneinen.

Ähnliches Beispiel zur Verdeutlichung. Ich habe einen Kumpel, der Arbeitet in einem Ingenieurbüro. Ein großer Stahlbauer hat dieses Ingenieurbüro mit der Planung einer neuen Gieserei beauftragt. Dafür werden 35 Mitarbeiten an diesen Standort beordert. Mein Kumpel sitzt vor Ort und koordineirt die Arbeit der "entsendeten" Mitarbeiter und auch teilweise der Mitarbeiter des Stahlbauers. Das Projekt dauert ca. 3 Jahre. Zuweilen wird er vom Chef nebenbei auch für andere Aufträge herangezogen. Warum sollte das Ingenieurbüro hier eine unselbst. Zweigstelle anmelden?

also, ich würde hier nichts anmelden!
11 04.08.2010 13:39 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
König


images/avatars/avatar-302.jpg

Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 926
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.881.422
Nächster Level: 6.058.010

176.588 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich sehe die Sache am ehesten so wie Kollege "Vollstrecker", von einer Anmeldung als uZ werden wir absehen. Nochmals danke für alle Rückmeldungen!

Gruß
Jürgen Rixinger

__________________
"Turn off your mind, relax and float down stream"
12 05.08.2010 10:11 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
BürgerbüroAm   Zeige BürgerbüroAm auf Karte BürgerbüroAm ist weiblich
Eroberer


Dabei seit: 12.10.2011
Beiträge: 70
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 318.601
Nächster Level: 369.628

51.027 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Folgendes Problem zu gleichem Thema,

ein großes Fitnesstudio in einer Nachbargemeinde hat nun unseren kleinen Fitnesstadel angepachtet.
Die Hauptniederlassung ist ganz klar in der Nachbargemeinde. Bei uns soll nun der Stadel als zusätzlicher Raum genutzt werden. Es finden Kurse in dem Stadel statt, dass die Fitnessbegeisterten mit deren Jahreskarten usw. sowohl bei uns als auch in der Nachbargemeinde trainieren können. Er wird sozusagen als weiterer Kursraum genutzt, der aber nicht in der gleichen Gemeinde ist.

Ist dies dann als Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle anzumelden?
Wann muss eine Änderung im Handelsregister erfolgen?

Vielen Dank.
13 14.05.2013 11:51 BürgerbüroAm ist offline E-Mail an BürgerbüroAm senden Beiträge von BürgerbüroAm suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-369.jpg

Dabei seit: 28.08.2008
Beiträge: 580
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.300.935
Nächster Level: 3.609.430

308.495 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

aus deinem Beitrag geht leider nicht hervor, ob es sich um eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle handelt.
Die Kriterien kannst du :hier: in den Beiträgen 2. und 4. nachlesen.

Die Frage mit dem Handelsregister kannst du :hier: nachlesen.
Punkt 2.2 erwähnt dieses.

Gruß
Steffen

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
14 14.05.2013 12:04 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
BürgerbüroAm   Zeige BürgerbüroAm auf Karte BürgerbüroAm ist weiblich
Eroberer


Dabei seit: 12.10.2011
Beiträge: 70
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 318.601
Nächster Level: 369.628

51.027 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Leider weiß ich selbst noch nciht genau wie das ganze läuft. Der Stadel hat einen eigenen Geschäftsführer der bei der GmbH der Nachbargemeinde angestellt ist. Jahreskarten, 10ner Karten usw. werden im Stadel ebenso verkauft. Auch Kombikarten für die Hauptniederlassung. Inwieweit eigenen Entscheidungen dort getroffen werden, weiß ich noch nicht.
15 14.05.2013 13:05 BürgerbüroAm ist offline E-Mail an BürgerbüroAm senden Beiträge von BürgerbüroAm suchen
Marcel Fromm Marcel Fromm ist männlich
Routinier


Dabei seit: 08.08.2010
Beiträge: 360
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.793.178
Nächster Level: 2.111.327

318.149 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hatte denn schon mal jemand den Fall, dass aus einer ursprünglich angemeldeten Zweigniederlassung eine unselbstständige Zweigstelle werden soll bzw. eine dementsprechende Gewerbe-Ummeldung erfolgen soll?

An sich meiner Meinung nach ein nicht anzeigepflichtiger Vorgang im Sinne der GewO, oder doch?

__________________
Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen

Marcel Fromm


"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
16 18.06.2020 11:43 Marcel Fromm ist offline E-Mail an Marcel Fromm senden Homepage von Marcel Fromm Beiträge von Marcel Fromm suchen
VeSa   Zeige VeSa auf Karte VeSa ist weiblich
Routinier


Dabei seit: 20.10.2014
Beiträge: 293
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.010.142
Nächster Level: 1.209.937

199.795 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin

Irgendwie ja, aber irgendwie auch nein. Man kann den § 14 GewO auch so interpretieren, dass jede einzelne "Betriebsstättenform" anzeigepflichtig ist. Streng genommen würde dann der Betrieb der Zweigniederlassung aufgegeben, also GewA3 und der Betrieb einer unselbständigen Zweigstelle aufgenommen (GewA1).
Möchte der Gewerbetreibende denn melden oder ist die Frage ob er zur Meldung aufgefordert werden soll?
Ich bin eigentlich der Ansicht, dass die richtige "Betriebsstättenform" im Gewerberegister stehen sollte/muss.

Viele Grüße
VeSa
17 01.07.2020 13:26 VeSa ist offline E-Mail an VeSa senden Beiträge von VeSa suchen
Ullrich   Zeige Ullrich auf Karte Ullrich ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-605.jpg

Dabei seit: 24.08.2011
Beiträge: 206
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 947.655
Nächster Level: 1.000.000

52.345 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Das ist ein nicht anzeigepflichtiger Vorgang. Es ändert sich doch an dem Betrieb nichts - er befindet sich noch an der selben Stelle, übt die selben Tätigkeiten aus, usw.. Lediglich der "gewerbliche Formular-Status" ist ein anderer.
Selbst wenn es nunmehr zur Hauptniederlassung werden würde, weil diese im bisherigen Ort aufgegeben wird, erfolgt doch keine Meldung.

Für beide Fälle gibt es keine Rechtsgrundlage.
18 02.07.2020 08:34 Ullrich ist offline E-Mail an Ullrich senden Homepage von Ullrich Beiträge von Ullrich suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » unselbstständige Zweigstelle


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Unselbstständige Zweigstelle oder Zweigstelle Stehendes Gewerbe (allgemein)   11.10.2023 11:18 von Julia     11.10.2023 11:43 von Marcel Fromm   Views: 98.945
Antworten: 1
Neue Adesse für Hauptniederlassung - bisherige wird un [...] Fragen zur Bedienung   10.08.2022 18:01 von Veronika Reck     11.08.2022 09:08 von Veronika Reck   Views: 339.069
Antworten: 2
Handwerkskarte Augenoptiker für unselbst. Zweigstelle Stehendes Gewerbe (allgemein)   09.06.2022 10:11 von 27711 OHZ     09.06.2022 10:11 von 27711 OHZ   Views: 305.732
Antworten: 0
Gewerbeuntersagung: unselbstständige Zweigstelle Stehendes Gewerbe (allgemein)   08.02.2021 12:02 von Nancy     09.02.2021 09:51 von Roesje   Views: 103.689
Antworten: 2
Unselbständige Zweigstelle - Lager Stehendes Gewerbe (allgemein)   03.02.2021 13:26 von Hope2022     03.02.2021 14:24 von Hope2022   Views: 113.450
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 306.984 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.986.975


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 226 | Gesamt: 0.215s | PHP: 99.53% | SQL: 0.47%