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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Welche Vorteile bietet eine Spielhallenkonzession der Kommune? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Welche Vorteile bietet eine Spielhallenkonzession der Kommune?
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supara supara ist männlich
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Welche Vorteile bietet eine Spielhallenkonzession der Kommune?

Hallo an alle

Für eine Beantragung einer Spielhallen-Lizenz nach § 33c würden mich mal die Vorteile gegenüber der Kommune interessieren. Da ich demnächst ein Vorsprechen beim Stadtrat habe, bin ich natürlich auf der suche nach Vorteilen oder Einnahmen Quellen. Leider ist mir soweit bekannt, dass der Stadrat sehr konservativ eingestellt. Die paar Vorteile wie Arbeitsplatzschaffung und Steuerliche Einnahmen für die Gemeinde sind meiner Meinung nicht sehr überzeugend.
Was haltet Ihr für Vorteile eines "Entertainment Centers"?

Liebe Grüße
Hans
1 05.04.2010 15:38 supara ist offline E-Mail an supara senden Beiträge von supara suchen
Solon
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Meike
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Hallo Hans,

willkommen im Forum.

In Bayern muss es eine sehr seltsame Gemeindeordnungen geben, dass ein "Vorsprechen"
bei einem Stadtrat möglich ist.

Unter welchem TOP kommt denn sowas?


Gruß
Meike
2 06.04.2010 07:36 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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supara supara ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von supara


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Hallo Meike

Danke für deine Antwort. Wie meinst du das mit dem "Top"? So langsam wirds en, keiner ein paar gute Gründe zu meiner Frage?

Liebe Grüße
Hans
3 06.04.2010 21:14 supara ist offline E-Mail an supara senden Beiträge von supara suchen
Meike
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Hallo Hans,
TOP heißt
Tages
Ordnungs
Punkt


Wenn der Stadtrat sich zu einer Sitzung trifft, gibt es Tagesordnungen.

Ein Bürger darf z.B. nur unter dem TOP "Bürgeranfragen" überhaupt sprechen.

Dass ein Anfragender für ein "Entertainment-Center" oder für eine Spielhallenkonzession in einem Stadtrat vorspricht, ist sehr ungewöhnlich. Es gibt da eigentlich strikte Regularien, wer wann zu was sprechen darf.
Diese "Anfragen/Vorsprechen" laufen üblicherweise anders. Deshalb hatte ich nachgefragt.


Um es auf den Punkt zu bringen. Für mich persönlich würde es nur einen guten Grund für ein Entertainmentcenter geben.

In der Stadt gäbe es eine vollständige Unterversorgung an Spielhallen und die Spieler würden sich mit einer Unterschriftenliste
an die Stadt wenden, dass sie ein derartiges Entertainment-Center dringend benötigen.

Denn es heißt beim Glücksspiel "Bedarf decken und nicht wecken".

Gruß
Meike
4 07.04.2010 07:26 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
prochnau prochnau ist männlich
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Aber wer bestimmt denn, ob ein Bedarf vorhanden ist oder nicht? Die Tatsache, dass bestehende Spielhallen besucht werden spricht doch erst einmal dafür, dass ein Bedarf vorhanden ist. Ob dieser nun gedeckt oder geweckt wurde, dürfte relativ schwierig zu ermitteln sein, oder?
5 09.04.2010 15:17 prochnau ist offline Beiträge von prochnau suchen
Meike
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Hallo prochnau,

wie schon geschrieben, wenn die Spieler eine Unterschriftenaktion, quasi als Bürgerantrag einreichen würden, dass
sie sich unterversorgt fühlen, wäre das eine derartige "Bedarfserhebung".

Desweiteren gibt es auch Gutachten in diesem Bereich. Diese Gutachten werden aber aktuell eigentlich nur durch Städte bezahlt,
um sich vor noch mehr Entertainmentcentern zu schützen, weil sie die negativen Auswirkungen des "Bedarfweckens" plötzlich
bezahlen müssen. - Denn das + an Vergnügungssteuer und Gewerbesteuer (welches oft auch seeeehr relativ ist) muss immer
auch gegen die Sozialkosten gerechnet werden, die entsthene können.

Wenn eine Stadt plötzlich einige Glücksspielsüchtige mit Familie finanziell auffangen muss, kann das sehr teuer werden.
Unterbringungskosten bei Wohnungsverlust muss z.B. durch die Stadt bezahlt werden.
Der Schuldnerberater wird z.B. auch durch die Kommune bezahlt.

Eine Familie mit 2 Kindern und kompletten Inanspruchnahmen (d.h. vom Wohnungsverlust bis zu Therapiemaßnahmen ) kann eine
Kommune bis zu 100.000,-€ im Jahr kosten.

Daher muss eine Kommune einfach verantwortungsbewusst mit derartigen Konzessionen umgehen.

Gruß
Meike
6 11.04.2010 08:53 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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@ Meike ,

so wie Duisburg mit seinem exorbitanten grossen , staatlichem Casino ??? ,

ist das Verantwortungsbewußt ?? Wand Wand
7 11.04.2010 09:14 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
Meike
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Hallo Karo,

hier wird die Konzession durch das IM NRW vergeben und dies hat die Sichtweise für das gesamte Land NRW.

Die Stadt Duisburg müsste aber für sich nun, - da gebe ich dir vollkommen recht-,
verantwortungsbewusst prüfen, ob überhaupt noch Konzessionen nach §33 i GewO vergeben darf, bzw. wie
mit dem aktuellen Glücksspielangebot umgegangen werden muss.

Eine Stadt muss hier Gesamtkonzepte entwickeln und darf nicht einäugig sein.


Gruß
Meike
8 11.04.2010 09:20 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
KARO KARO ist männlich
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@ Meike ,

wenn die Stadt Duisburg nein zum staatl . Casino gesagt hätte , so wäre
auch keins gekommen .
9 11.04.2010 09:37 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
Meike
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Hallo Karo,

wenn ein Bundesland X festlegt, dass dort 2 oder 4 Casinos "sozialverträglich" sind, um den Bedarf für die Bürger
des Landes am hochpreisigen Glücksspiel zu decken, so entbindet es nach meiner Auffassung nicht die Kommune,
in der dann dieses speziellere Glücksspielangebot zugelassen ist, für die Stadt die entsprechende Verträglichkeit zu
prüfen und dies auch mit dem Blick auf sonstige Glücksspielangebote durch Spielhallen, bzw. Buchmacher für
Pferdewetten.

Und es entbindet natürlich auch nicht vor der Eindämmung von illegalen Glücksspielangeboten.

Wie schon geschrieben, sind Gesamtkonzepte erforderlich und man darf nicht einäugig sein.


Gruß
Meike
10 12.04.2010 15:27 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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Zitat:
Original von Meike
Hallo Karo,

wenn ein Bundesland X festlegt, dass dort 2 oder 4 Casinos "sozialverträglich" sind, um den Bedarf für die Bürger
des Landes am hochpreisigen Glücksspiel zu decken, so entbindet es nach meiner Auffassung nicht die Kommune,
in der dann dieses speziellere Glücksspielangebot zugelassen ist, für die Stadt die entsprechende Verträglichkeit zu
prüfen und dies auch mit dem Blick auf sonstige Glücksspielangebote durch Spielhallen, bzw. Buchmacher für
Pferdewetten.

Und es entbindet natürlich auch nicht vor der Eindämmung von illegalen Glücksspielangeboten.

Wie schon geschrieben, sind Gesamtkonzepte erforderlich und man darf nicht einäugig sein.


Gruß
Meike



Respekt - auch ein Jahr später.
11 18.03.2011 18:09 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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