Integrations- und Bildungsverein |
Vereinchen
Grünschnabel
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Integrations- und Bildungsverein |
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Hallöchen an Alle!
Ich arbeite in einem Steuerbüro und betreue seit einiger Zeit einen Verein. Es handelt sich um ein Integrations- und Bildungszentrum. Im Verein wird aber neben den Ideellen Tätigkeiten (steuerfrei) auch ein steuerpflichtiges Wrtschaftgeschäft betrieben und zwar eine Kantine.
-->bräuchte ich eine Gwerbeerlaubnis/Gewerbeanmeldung für das Verein/Kantine?
Ich habe alles nachgelesen was ich finden konnte, aber eine genaue Antwort bekam ich nicht
In den Vereinsräumen wird auch gekocht, so als Gegenzug für den Beitrag den die Schüler zahlen (echte Mitgliedsbeiträge). Die Schüler bekommen im Verein Religionsunterricht.´
-->bräuchte ich sogar eine Gaststättenerlaubnis?
-->bräuchte ich für den Religionsunterricht irgendein Erlaubnis?
Durch zufälliges Durchforsten des Internets habe ich dieses Forum entdeckt und es standen wirklich sehr konkrete Antworten (habe mich getraut auch etwas reinzuschreiben...)
Ich hoffe ihr könnt mir helfen..
AH und bevor ich es vergesse, wäre super wenn ich auch handfeste Gesetztestexte hab, um vor meinem Chef zu glänzen
im voraus
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1
03.08.2009 17:10 |
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Solon
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Schwarzer
König
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RE: Integrations- und Bildungsverein |
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Der Verein betreibt die Kantine, um Gewinn zur Förderung seines Vereinszwecks zu erzielen. Dies sei mal hier unterstellt. Somit ist der Betrieb Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung und nach § 14 GewO anzumelden. (Der Gewerbebegriff ist nicht ausdrücklich in der GewO definiert)
Des Weiteren stellt sich die Frage nach einer Gaststättenerlaubnis nach dem GastG (Bund).
Hier ist § 25 Abs. 1 GastG einschlägig. Für Kantinen für Betriebsangehörige ist keine Gaststättenerlaubnis erforerlich, da hier das GastG nicht anwendbar ist.
Sollte die Kantine allerdings jedermann oder einem bestimmten Personenkreis gegenüber zugänglich sein, so wäre eine Gaststätte nach dem GastG gegeben (§ 1 GastG). Grundsätzlich besteht nach § 2 Abs. 1 GastG eine Erlaubnispflicht. Diese entfällt, wenn in der Gaststätte keinerlei Alkohol ausgeschenkt wird (§ 2 Abs. 2 GastG).
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
04.08.2009 07:36 |
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Solon
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Vereinchen
Grünschnabel
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Vielen vielen Dank für die Antwort!
Gewinnerzielungsabsicht leuchtete mir zwar ein, aber ich glaube ich wollte es nicht ganz wahr haben, da es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt.
Ich werde mir jetzt nochmal die Gesetztestexte durchlesen und schreibe dann eventuell nochmal.
Das Thema ist eigentlich so schwierig einzuschätzen, da Gemeinnützigkeit und Geschäftsbetrieb zwei so gegensätzliche Sachen sind.
Deswegen kann ich auch kaum Antworten auf meine Fragen finden, abgesehen von dem Thema Gewerbeerlaubnis, es gibt noch buchhaltungstechnisch so viele zu klärende Fälle... Aber wer soll sollchen Vereinen sonst helfen, wenn wir als Steuerbüro und -berater das nicht tun.
Naja vielen Dank nochmals, ich würde mich auch auf weitere Antworten freuen
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3
04.08.2009 09:37 |
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C. Schröder
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Bei uns kam hier auch die Frage auch. Was ist mit den Kioskbetrieben in Schulen? Früher machten das die Hausmeister und verkauften Süßigkeiten etc. Heute z.B. eine Schülerselbstverwaltung oder ein Förderverein, der gleichzeitig auch die Mensa betreibt.
Ist hier eine Gewerbemeldung erforderlich? Ich meine mal nein, weil ich Zweifel an der Gewinnerzielungsabsicht und die Nachhaltigkeit habe. Wer ist Mitglied, immer wechselnd - oder?
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4
18.01.2010 15:25 |
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Vereinchen
Grünschnabel
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Die Mitglieder sind eigentlich die, die der Gemeinde der Moschee gehören. Den Abschluss von einem Verein haben wir zwar schon getätigt, aber danke nochmal für die Info, es stehen immer noch 4 ähnliche Vereinsabschlüsse noch vor mir
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5
07.02.2010 17:20 |
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Jürgen Rixinger
König
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Zitat: |
Original von Vereinchen
... Aber wer soll sollchen Vereinen sonst helfen, wenn wir als Steuerbüro und -berater das nicht tun. |
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Zunächst Respekt für Ihre Hilfsbereitschaft, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gehen Sie hier über Ihre eigentliche Tätigkeit auf freiwilliger Basis hinaus. Allerdings gibt´s bei solchen "Integrations- und Bildungszentren" solche und solche. Ich halte die Verbandelung von Glauben und Bildung, wie sie im islamischen Kulturkreis üblich ist, zumindest potentiell für bedenklich. Auch Einrichtungen, die nicht im Visier von Verfassungsschützern stehen, zeigen oftmals unerfreuliche Tendenzen, und wenn diese "nur" darin bestehen, dass jungen Mädchen ein faktischer Kopftuchzwang oder den "Schülern" die Ablehnung westlicher Werte vermittelt wird. Ich möchte anraten, mal zu googeln, für wen Sie sich hier einsetzen. Aber möglicherweise haben Sie das ja bereits getan und es ist - soweit ersichtlich - alles i.O.
Nachdem ich eine jahrelange berufliche Erfahrung im Bereich Ausländerwesen auf dem Buckel habe, konnte und wollte ich mir diesen Hinweis nicht verkneifen, ich hoffe, dass das nicht falsch verstanden wird.
Beste Grüße
Jürgen Rixinger
__________________ "Turn off your mind, relax and float down stream"
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Jürgen Rixinger: 08.02.2010 08:57.
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6
08.02.2010 07:29 |
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Jürgen Rixinger
König
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Zitat: |
Original von Vereinchen
..... man will ja als Azubi auch irgendwo gegenüber dem Chef glänzen
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Na da drücken wir doch mal die Daumen, dass der Chef nachher zufrieden ist. Viel Erfolg!
__________________ "Turn off your mind, relax and float down stream"
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8
22.02.2010 06:58 |
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