Auskunft zu einer Erlaubnis |
G.Sage
Grünschnabel
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Auskunft zu einer Erlaubnis |
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Ich habe etwas Knatsch mit meinem Schwager, der Pächter einer Gaststätte eines örtlichen Turnvereins ist und diese Kneipe zu allen notwendigen Ereignissen auch betreibt.
Hauptsächlich fährt er aber Taxi.
Ich habe ihm schon vielfach geholfen, manchmal auch allein (ohne ihn). Ich habe aber bislang kein Geld gesehen. Im Moment behauptet er, er habe könne ohnehin nichts machen, da er nie eine Gaststättenerlaubnis bekommen haben. Villeicht hat er sich auch nie drum gekümmert.
Kann ich irgendwie rausfinden, ob er so einen Schein hat, gehabt hat oder beantragt hat (ohne das er mitspielt oder es mitkriegt)?
Brauch ich wenn ich oder mithelfe auch eine Erlaubnis?
GG (Gruß Gerd)
__________________ Gerd fährt!
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1
22.12.2009 18:06 |
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Solon
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Roland Kissau
Kaiser
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RE: Auskunft zu einer Erlaubnis |
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aus Hückeswagen!
Wenn Sie Ihrem zuständigen Gewerbeamt glaubhaft ein rechtliches Interesse , z.B. ausstehender Lohn, darlegen, können Sie nach § 14 Abs. 8 Gewerbeordnung eine Gewerbeauskunft erhalten.
Als Angestellter bzw. Aushilfe brauchen Sie keine Erlaubnis; diese benötigt lediglich der Betreiber.
Ein schönes Weihnachtsfest und alles Gute im Neuen Jahr wünscht
Roland Kissau
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2
23.12.2009 07:18 |
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Solon
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G.Sage
Grünschnabel
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Themenstarter
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Danke. Morgen werde ich mal hinfahren. |
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GG (Gruß Gerd)
__________________ Gerd fährt!
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3
26.12.2009 19:28 |
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