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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Auskunft zu einer Erlaubnis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Auskunft zu einer Erlaubnis
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G.Sage G.Sage ist männlich
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Auskunft zu einer Erlaubnis

Ich habe etwas Knatsch mit meinem Schwager, der Pächter einer Gaststätte eines örtlichen Turnvereins ist und diese Kneipe zu allen notwendigen Ereignissen auch betreibt.
Hauptsächlich fährt er aber Taxi.
Ich habe ihm schon vielfach geholfen, manchmal auch allein (ohne ihn). Ich habe aber bislang kein Geld gesehen. Im Moment behauptet er, er habe könne ohnehin nichts machen, da er nie eine Gaststättenerlaubnis bekommen haben. Villeicht hat er sich auch nie drum gekümmert.
Kann ich irgendwie rausfinden, ob er so einen Schein hat, gehabt hat oder beantragt hat (ohne das er mitspielt oder es mitkriegt)?

Brauch ich wenn ich oder mithelfe auch eine Erlaubnis?

GG (Gruß Gerd)

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Gerd fährt!
1 22.12.2009 18:06 G.Sage ist offline E-Mail an G.Sage senden Beiträge von G.Sage suchen
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Roland Kissau   Zeige Roland Kissau auf Karte Roland Kissau ist männlich
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RE: Auskunft zu einer Erlaubnis

Moin aus Hückeswagen!

Wenn Sie Ihrem zuständigen Gewerbeamt glaubhaft ein rechtliches Interesse , z.B. ausstehender Lohn, darlegen, können Sie nach § 14 Abs. 8 Gewerbeordnung eine Gewerbeauskunft erhalten.
Als Angestellter bzw. Aushilfe brauchen Sie keine Erlaubnis; diese benötigt lediglich der Betreiber.
Ein schönes Weihnachtsfest und alles Gute im Neuen Jahr wünscht

Roland Kissau
2 23.12.2009 07:18 Roland Kissau ist offline E-Mail an Roland Kissau senden Homepage von Roland Kissau Beiträge von Roland Kissau suchen
Solon
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G.Sage G.Sage ist männlich
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Danke. Morgen werde ich mal hinfahren.

GG (Gruß Gerd)

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Gerd fährt!
3 26.12.2009 19:28 G.Sage ist offline E-Mail an G.Sage senden Beiträge von G.Sage suchen
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