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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Internetglücksspiel abgeurteilt » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Internetglücksspiel abgeurteilt 14 Bewertungen - Durchschnitt: 9,3614 Bewertungen - Durchschnitt: 9,3614 Bewertungen - Durchschnitt: 9,3614 Bewertungen - Durchschnitt: 9,36
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Meike
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Internetglücksspiel abgeurteilt

Gruß an alle,

nicht nur in vielen illegalen Sportwettbüros, sondern auch in vielen konzessionierten Spielhallen
und Gaststätten und Vereinen mussten und müssen die Kollegen gegen Sportwetten, online Casinos & Co tätig werden.

Viele angeblich harmlose "Internetbistroecken" und angeblich zulassungsfreie Unterhaltungsspielgeräte
boten virtuelle Hunderennen, Sportwetten, online-Poker und ähnliches an über Lizenzinhaber aus Gibraltar u.a.

Zum Softwarepaket und der Bistroausstattung des online-Glücksspiels gibt es dann gleich eine "Rechtsschutzversicherung" dazu,
um dem Betreiber im Untersagungsfall der Behörde mit entsprechenden Fachanwälten zu versorgen.

Daher freue ich mich, dass die Beschlußlage des OVG NRW absolut einheitlich ist und nun auch gegen
einen der größten ( nach eigenen Angaben der größte ) Veranstalter von Sportwetten und online-casinos mit Sitz in Gibraltar erfolgte.

Lesenswertes Urteil vom 30.10.2009, Az. 13 B 736/09

Ich habe es leider noch nicht online im Langtext gefunden.

Der Beschluß des OVG ist übrigens unanfechtbar, so dass hier klar das Ende der Fahnenstange erreicht ist.

Gruß
Meike
1 03.11.2009 05:33 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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tapier
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RE: Internetglücksspiel abgeurteilt

Hallo Meike,


schaue dir doch mal die Seite daddelcasino.de an.

Da versucht wohl gerade jemand am Spielrecht vorbei eine Virtuelle Spielhalle zu betreiben.

Leider bin ich kein Anwalt (könnte spassmachen den Laden hochgehen zu lassen...)
2 07.11.2009 01:37 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Solon
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Meike
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Themenstarter Thema begonnen von Meike


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Hallo Tapier,

ich glaube, da versucht nicht jemand am Spielrecht vorbei eine virtuelle Spielhalle zu betreiben,
sondern da hatte jemand das Spielrecht nicht einmal ansatzweise verstanden,
oder hattest Du schon mal auf Seite 1 eines illegalen Angebots lesen dürfen
"Deutsches Unternehmen
DaddelCasino
behördliche Genehmigung"

In den AGBs erklärt die GmbH aus 19399 Goldberg recht offen wie der Geldtransfer zur Einzahlung und Auszahlung für virtuelle Geldspielgeräte funktioniert, zudem schreiben sie

"DaddelCasino ermöglicht registrierten Nutzern das Spielen an virtuellen Geldspielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten.
Playbay besitzt für das Betreiben des DaddelCasinos eine von der zuständigen Behörde erteilte Gewerbeerlaubnis (Genehmigung), die es dem Spieler ermöglicht, im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland LEGAL an Geldspielautomaten im Internet zu spielen....."

https://www.daddelcasino.de/?action=agbs

Da wir hier einige Forenkollegen aus Mecklenburg haben, denke ich, dass u.a. das Gewerbeamt Goldberg-Mildenitz
zügig informiert wird, damit die Ihrem Gewerbetreibenden "erklären" was man mit einer Aufstellerlaubnis darf und nicht darf.

Da in jedem Bundesland die Zuständigkeiten betr. der Überwachung und Untersagung von illegalem Glücksspiel im Internet anders verteilt sind,
ist es sicherlich am einfachsten, wenn du dich an die Gemeinsame Geschäftsstelle (ggs@hmdis.hessen.de) der Glücksspielaufsichten der Länder
wendest, welche beim IM Hessen eingerichtet wurde.

Die können Dir sicherlich sagen, wer dafür zuständig ist, bzw. Deine Mail an die zuständige Behörde weiter leiten.

Gruß
Meike
3 07.11.2009 05:34 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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RE: Internetglücksspiel abgeurteilt

Altersverifikationssystem von Cybits sorgt für rechtskonforme Sicherheit bei "Playbay"

Behördlich genehmigtes deutsches Automaten-Online-Casino setzt auf strikten Kinder- und Jugendschutz

(15.10.09) - Der Online-Automatencasino Betreiberin "Playbay" Automatenspiele im Internet GmbH setzt auf ihrer Plattform "Daddelcasino" ab sofort das Altersverfikationssystem "verify-U" der Cybits AG ein. "Wir wollen unseren Usern ein deutsches Onlineangebot zur Verfügung stellen, ohne ihm den bitteren Beigeschmack der Illegalität zuzumuten. Wenn dies bedeutet, dass wir nicht alle Spielmöglichkeiten bieten können, wie zahlreiche Online-Casinos mit Stammsitz im teilweise nahezu rechtsfreien Ausland, nehmen wir das gerne in Kauf. Denn das, was wir bieten, ist legal und sicher. Hierzu gehört selbstverständlich auch die strenge Einhaltung des Jugendschutzes", so die Firmenleitung der "Playbay" Automatenspiele im Internet GmbH.
Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern, die aufgrund der strengen gesetzlichen Regelungen in Deutschland ihre Angebote aus dem weniger reglementierten Ausland ins Internet stellen, sind Unternehmenssitz, Gerichtsstand, Serverstandort und sämtliche Bankverbindungen der "Playbay" Automatenspiele im Internet GmbH in Deutschland. Des Weiteren verfügt das Unternehmen über eine deutsche behördliche Genehmigung zum Betrieb des Online-Automatencasinos. Folgerichtig verpflichtet sich der Betreiber auch zur Einhaltung der im internationalen Vergleich sehr strengen deutschen Vorschriften zum Kinder- und Jugendschutz.

Was bisher die visuelle Zutrittsprüfung von Personen beim Betreten der ca. 7000 zugelassenen Spielhallen in Deutschland ist, übernimmt beim Online Betrieb über das Internet das Altersverifi-kationssystem "verify-U". Es prüft gesetzeskonform gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) die Identität des Nutzers und stellt dabei fest, ob die Person 18 Jahre oder älter ist. Ist dieser Nachweis gelungen, wird der Nutzer als volljährig in die verify-U-Datenbank eingetragen. Der Nutzer hat dann eine digitale Identität, mit der er sich bei jedem Zugang zu DaddelCasino über sein Passwort und eine Hardwarekomponente authentifizieren muss.

Als Hardwarekomponente können Endgeräte wie Handy und PC verwendet werden, die vorher in der verify-U-Geräteverwaltung registriert werden müssen. Nutzer, die die Altersverifikation bereits bei einem anderen Anbieter, der auch verify-U einsetzt, durchlaufen haben, können sich mit ihrer verify-U-Identität direkt als volljährig ausweisen und die Angebote des Online-Casinos sofort nutzen. Sie müssen sich lediglich bei DaddelCasino registrieren. (Cybits: ra)

Quelle: http://www.itseccity.de/?url=/content/markt/invests/091015_mar_inv_cybits.h
tml
4 07.11.2009 08:15 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
nile nile ist männlich
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re

Mehrere Anbieter von Glücksspielen im Internet haben vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht (VG) eine Schlappe erlitten. Das Gericht bestätigte für Nordrhein-Westfalen in Eilverfahren vorläufig das von der Bezirksregierung Düsseldorf verfügte Verbot des Glücksspiels im Internet. Die Anbieter hatten das VG angerufen, um eine uneingeschränkte Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspielen im Internet zu erhalten. Nach zeitgleich ergangenen weiteren Eilentscheidungen des VG müssen sie jetzt vorerst auch das behördliche Verbot der Glücksspielwerbung im Internet hinnehmen. Gegen die Entscheidungen ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen möglich.

Das VG hält das Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet sowohl für verfassungs- als auch europarechtlich unbedenklich. Um den Glücksspielstaatsvertrages umzusetzen, dürfe die für Nordrhein-Westfalen zuständige Bezirksregierung Düsseldorf gegen Veranstalter unerlaubten Glücksspiels im Internet auch mit Sitz im Ausland vorgehen und die Vermittlung an Spieler mit Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen untersagen. Auch ausländische Unternehmen, die auf dem deutschen Markt im Internet Glücksspiele anböten, hätten das deutsche Recht zu beachten, betonen die Richter.

Um dem Werbeverbot im Internet für das Gebiet von Nordrhein-Westfalen nachzukommen, dürfte von dem Werbenden gefordert werden können, die Werbung für unerlaubte Glücksspiele im gesamten Bundesgebiet einzustellen. Denn Werbung im Internet sei in allen Bundesländern verboten.

Die Glücksspiele-Anbieter hatten in einem Punkt Erfolg: Das VG beanstandete eine Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf, die darauf gerichtet ist, die Domain eines Glücksspielveranstalters vom weltweiten Internet zu trennen. Hiermit überschreite die Behörde ihre auf Nordrhein-Westfalen beschränkte Kompetenz, so das Gericht.
5 18.12.2009 11:35 nile ist offline Beiträge von nile suchen
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Quelle?
6 18.12.2009 14:51 Ramed.Law ist offline Beiträge von Ramed.Law suchen
haehnel haehnel ist männlich
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RE: re

Zitat:
Original von nile
Mehrere Anbieter von Glücksspielen im Internet haben vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht (VG) eine Schlappe erlitten. Das Gericht bestätigte für Nordrhein-Westfalen in Eilverfahren vorläufig das von der Bezirksregierung Düsseldorf verfügte Verbot des Glücksspiels im Internet. Die Anbieter hatten das VG angerufen, um eine uneingeschränkte Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspielen im Internet zu erhalten. Nach zeitgleich ergangenen weiteren Eilentscheidungen des VG müssen sie jetzt vorerst auch das behördliche Verbot der Glücksspielwerbung im Internet hinnehmen. Gegen die Entscheidungen ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen möglich.

Das VG hält das Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet sowohl für verfassungs- als auch europarechtlich unbedenklich. Um den Glücksspielstaatsvertrages umzusetzen, dürfe die für Nordrhein-Westfalen zuständige Bezirksregierung Düsseldorf gegen Veranstalter unerlaubten Glücksspiels im Internet auch mit Sitz im Ausland vorgehen und die Vermittlung an Spieler mit Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen untersagen. Auch ausländische Unternehmen, die auf dem deutschen Markt im Internet Glücksspiele anböten, hätten das deutsche Recht zu beachten, betonen die Richter.

Um dem Werbeverbot im Internet für das Gebiet von Nordrhein-Westfalen nachzukommen, dürfte von dem Werbenden gefordert werden können, die Werbung für unerlaubte Glücksspiele im gesamten Bundesgebiet einzustellen. Denn Werbung im Internet sei in allen Bundesländern verboten.

Die Glücksspiele-Anbieter hatten in einem Punkt Erfolg: Das VG beanstandete eine Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf, die darauf gerichtet ist, die Domain eines Glücksspielveranstalters vom weltweiten Internet zu trennen. Hiermit überschreite die Behörde ihre auf Nordrhein-Westfalen beschränkte Kompetenz, so das Gericht.


Ergänzung:
Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat in mehreren Entscheidungen das von der Bezirksregierung Düsseldorf verfügte Verbot des Glücksspiels im Internet in NRW vorläufig bestätigt. Mit den Entscheidungen wies das Gericht die Anträge verschiedener Anbieter von Glücksspielen im Internet (z. B. Sportwetten, Poker) zurück, die darauf zielten, uneingeschränkt Glücksspiel im Internet veranstalten zu dürfen. Zeitgleich bestätigte die Kammer in weiteren Eilentscheidungen auch das behördliche Verbot der Glücksspielwerbung im Internet. Nach gerichtlicher Einschätzung dürfte das Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet sowohl verfassungs- als auch europarechtlich unbedenklich sein.

Zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages darf die für NRW zuständige Bezirksregierung Düsseldorf nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gegen Veranstalter von unerlaubtem Glücksspiel im Internet auch mit Sitz im Ausland vorgehen und die Vermittlung an Spieler mit Aufenthalt in NRW untersagen. Denn auch ausländische Unternehmen, die zielgerichtet u. a. auf dem deutschen Markt im Internet Glücksspiele anbieten, haben das deutsche Recht zu beachten.

Um dem Werbeverbot im Internet für das Gebiet von NRW nachzukommen, dürfte von dem Werbenden gefordert werden können, die Werbung für unerlaubte Glücksspiele im gesamten Bundesgebiet einzustellen. Denn Werbung im Internet ist in allen Bundesländern verboten.

Beanstandet hat das Gericht dagegen eine Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf, die darauf gerichtet ist, die Domain eines Glücksspielveranstalters vom weltweiten Internet zu trennen. Denn hiermit überschreitet die Behörde ihre auf NRW beschränkte Kompetenz.

Gegen die Entscheidungen ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen möglich.
7 26.12.2009 11:17 haehnel ist offline Beiträge von haehnel suchen
Claire Claire ist weiblich
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RE: re

Wenn jemand also von Deutschland aus an einem Glücksspiel im Internet teilnimmt, deren Veranstalter im Ausland aktiv ist, kann dieser nach deutschem Recht belangt werden? Das finde ich irgendwie merkwürdig.

Gruß,

Claire
8 28.12.2009 01:25 Claire ist offline Beiträge von Claire suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
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RE: re

In Belgien ist es beispielsweise so, dass dort Glücksspiele im Internet derzeit noch unzulässig sind, im Rahmen von strengen Kontrollen jedoch zukünftig erlaubt werden sollen. Man setzt dort auf Kontrolle und darauf, dass jedes Glücksspiel-Portal in Belgien gemeldet sein muss, damit man von Belgien aus überhaupt auf die entsprechende Seite gelangt - ausländische Glücksspielseiten sollen ansonsten für belgische User gesperrt werden.

Grund dafür dürften jedoch vor allem die lockenden Steuereinnahmen sein - man rechnet mit zusätzlichen 60 Millionen Euro im Jahr, für die der Staat gegenüber den Seitenbetreibern die Hand aufhält.

Scheinbar ein Betrag, für den der Staat im Schatten der Finanzkrise auch schon mal ein langjähriges Glücksspielverbot über den Haufen wirft.

Klingt für mich ein bisschen nach Pipi Langstrumpf: "Wir machen uns die Welt widewidewie sie uns gefällt."

Grüße,

Gerd Schadulke

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Schadulke: 05.01.2010 08:46.

9 05.01.2010 08:41 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
Claire Claire ist weiblich
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Zum Thema Werbung

Werbung für Glücksspiel durch Monopolisten eingeschränkt erlaubt:

http://www.rechtsfreund.at/news/index.ph...kt-erlaubt.html

Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot ist den Inhabern von Ausschließlichkeitsrechten für den Betrieb von Glücksspielen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, ihr Angebot durch Einführung neuer Spiele und durch Werbung attraktiver zu machen (Schlussanträge des Generalanwalts in den Rechtssachen C-203/08 und C-258/08).

Im Übrigen ist der Generalanwalt der Ansicht, dass die zuständigen Behörden eine angemessene Ausschreibung durchführen müssen, wenn sie einem privaten Wirtschaftsteilnehmer das ausschließliche Recht für den Betrieb eines Glücksspiels im Rahmen eines Verfahrens der Zulassung oder der Erneuerung dieser Zulassung verleihen wollen.

Die Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten, von Lotto und von Zahlenspielen wurde der Stiftung Stichting de Nationale Sporttotalisator erteilt. Die Erlaubnis zur Veranstaltung von Pferderennwetten wurde der Gesellschaft Scientific Games Racing BV erteilt.

The Sporting Exchange Ltd mit Sitz im Vereinigten Königreich, die unter dem Namen Betfair auftritt, ermöglicht – unmittelbar oder mittelbar über das Internet – den Abschluss und das gegenseitige Aushandeln von Wetten über Sportereignisse, insbesondere Pferderennen. Die Rechtssache C 203/08 geht auf den Rechtsstreit zwischen Betfair und dem Minister van Justitie (niederländischer Justizminister) wegen der Zurückweisung ihrer Anträge auf Zulassung zur Veranstaltung von Glücksspielen in den Niederlanden sowie ihrer Klagen gegen die Entscheidungen über die Verlängerung der Zulassungen von De Lotto und der SGR zurück.

Ladbrokes Betting & Gaming Ltd und Ladbrokes International Ltd, beide mit Sitz im Vereinigten Königreich, veranstalten Sportwetten, insbesondere Quotenwetten. Die Rechtssache C–258/08 steht im Zusammenhang mit dem Rechtsmittel der beiden Gesellschaften gegen die von De Lotto gegen sie eingeleiteten Verfahren, mit denen ihnen untersagt werden soll, auf ihrer Internetsite Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden Glücksspiele anzubieten, für die sie keine Erlaubnis besitzen.

Der Hoge Raad der Nederlanden (niederländischer Kassationsgerichtshof) und der Raad van State (niederländischer Staatsrat), die in letzter Instanz mit den Rechtsstreitigkeiten befasst sind, fragen den Gerichtshof nach der gemeinschaftsrechtlichen Zulässigkeit der niederländischen Regelung über die Glücksspielpolitik.
Zunächst weist der Generalanwalt darauf hin, dass die Vereinbarkeit der niederländischen Regelung mit dem Gemeinschaftsrecht nach Maßgabe der Bestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr zu prüfen ist. In diesem Zusammenhang steht fest, dass die Regelung diese Verkehrsfreiheit beschränkt.

Der Generalanwalt erinnert daran, dass nach gefestigter Rechtsprechung die Mitgliedstaaten die Veranstaltung und den Betrieb von Glücksspielen auf ihrem Gebiet einschränken können, um die Verbraucher gegen übertriebene Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielen zu schützen und die öffentliche Ordnung gegen die Gefahr von Betrügereien zu verteidigen, die wegen der bedeutenden Geldsummen besteht, die durch Glücksspiele eingenommen werden können. Der Gerichtshof hat ebenfalls die Ansicht vertreten, dass ein Mitgliedstaat das Recht zum Betrieb von Glücksspielen legitimerweise einem einzigen Betreiber übertragen kann.

Dazu hat der Generalanwalt erstens festgestellt, dass die den Inhabern ausschließlicher Rechte für den Betrieb von Glücksspielen in den Niederlanden eingeräumte Befugnis, ihr Angebot durch die Einführung neuer Spiele und durch Werbung attraktiver zu machen, als solche nicht inkohärent mit den von der niederländischen Regelung verfolgten Zielen in ihrer Gesamtheit ist, weil dieses Verhalten durchaus zur Bekämpfung von Betrügereien beiträgt.
Soweit die niederländische Regelung die Verbraucher ebenfalls gegen die Spielsucht schützen will, müssen jedoch die Einführung neuer Spiele und die Werbung vom Mitgliedstaat streng kontrolliert und begrenzt werden, um ebenfalls mit der Verfolgung dieses Ziels vereinbar zu sein. Damit die beiden von der niederländischen Regelung verfolgten Ziele miteinander in Einklang stehen, müssen das Angebot der Inhaber ausschließlicher Rechte und die Werbung für erlaubte Spiele einen ausreichenden Anreiz bieten, damit die Verbraucher weiterhin im legalen Rahmen spielen, dürfen gleichzeitig aber nicht zu übermäßigem Spiel verleiten, das die Verbraucher oder zumindest die labilsten unter ihnen dazu bringen könnte, mehr als den Teil ihrer Einkünfte auszugeben, den sie zu ihrem Vergnügen verwenden können.

Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob diese Rechtsvorschriften angesichts ihres Inhalts und ihrer Durchführung tatsächlich zur Erreichung der beiden angestrebten Ziele beitragen.

Zweitens hat der Generalanwalt die Ansicht vertreten, dass das nationale Gericht nach der Feststellung, dass die Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, nicht verpflichtet ist, im Einzelfall zu prüfen, ob eine Maßnahme zur Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften, wie etwa die Anordnung gegenüber einem Wirtschaftsteilnehmer, seine Internetsite mit Angeboten von Glücksspielen für im nationalen Hoheitsgebiet ansässige Personen unzugänglich zu machen, zur Erreichung der mit diesen Rechtsvorschriften verfolgten Ziele geeignet und ob sie verhältnismäßig ist, sofern die Maßnahme sich strikt darauf beschränkt, die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften sicherzustellen.

Drittens hat der Generalanwalt zu der Frage, ob das Königreich der Niederlande nach dem in der Rechtsprechung des Gerichtshofs herausgearbeiteten Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung verpflichtet gewesen ist, die Betfair in anderen Mitgliedstaaten erteilten Zulassungen anzuerkennen, darauf hingewiesen, dass nach dem Urteil Liga Portuguesa2 dieser Grundsatz nicht für die Erlaubnis für das Anbieten von Glücksspielen über das Internet gilt.

Viertens hat der Generalanwalt die Ansicht vertreten, dass in einem System der Zulassung eines einzigen Wirtschaftsteilnehmers im Bereich der Glücksspiele der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Transparenzgebot einer Verlängerung der Zulassung ohne Ausschreibung entgegenstehen, sofern die Nichtdurchführung der Ausschreibung nicht stichhaltig begründet ist. Insoweit ist es Sache des nationalen Gerichts festzustellen, ob eine solche Verlängerung ohne Ausschreibung einem wesentlichen Interesse wie dem Schutz der öffentlichen Ordnung oder einem zwingenden Erfordernis des Allgemeininteresses wie dem Schutz der Verbraucher gegen die Gefahren der Verschuldung und Spielsucht und der Betrugsbekämpfung entspricht oder ob sie mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar ist.
10 08.01.2010 09:24 Claire ist offline Beiträge von Claire suchen
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Hallo Claire,

da hast Du ein Urteil eingestellt, welches eindrucksvoll zeigt,
was passiert, wenn ein Staat keine gerade Linie verfolgt.

Denn für die Niederländer könnte nun ihr Konzessionsmodell,
der liberale Umgang mit Internetwetten durch ihre Konzessionäre
und das fehlende Legalitätsprinzip, denn Betrugsprävention würde auch
Überwachung, Untersagung und Verfolgung beinhalten,
zum empfindlichen Problem werden.

Im Rahmen der Evaluierung des Staatsvertrags müsste man die Feststellungen
und Problematiken der anderen Staaten und den aktuellen
"Sportwettskandal" ( wie es überall in der Presse steht ) nach Analyse
dort einfließen lassen.

Es hat uns doch gezeigt, dass die gerade Linie, d.h. Internetverbot für Glücksspiele die absolut richtige war, aber mancher "zahnlose Tiger"
im Rahmen der Überwachung und Restritktionen nachgebessert werden müsste.

Bei den Anbietern von Glücksspielen im Internet kann man in deren AGBs sehr schön nachlesen, welche
Staaten offensichtlich eindrucksvoller in der Gesetzgebung sind, da deren potentielle Spieler ausgeschlossen werden.


Gruß
Meike
11 10.01.2010 07:44 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Claire Claire ist weiblich
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Hallo Meike,

jaja - der Staat und die gerade Linie. Eigentlich bereits ein Paradoxon an sich, oder?

Abgesehen davon, glaube ich auch beinahe, dass es einen "richtigen" Weg für den Umgang mit Glücksspiel nicht geben kann. Denn verbietet man es, wird es illegal ausgeübt, erlaubt man alles, wird das schamlos ausgenutzt.

Sicherlich, man kann den Leuten den Zugang zum Glücksspiel erschweren, und das mag auch den ein oder anderen davon abhalten. Aber wer spielen will, der spielt - ob mit Verbot oder ohne.

Gruß,

Claire
12 12.01.2010 11:23 Claire ist offline Beiträge von Claire suchen
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Hallo Claire,

sowohl im Strafgesetzbuch, als auch seinen Nebengesetzen des Wirtschaftssektors gibt es viele Dinge die vom Staat als verboten klassifiziert wurden.

Es wird natürlich immer Menschen geben, die diese Gesetze nicht befolgen, aber deswegen sollte man sie nicht abschaffen, oder siehst du das anders?




Gruß
Meike
13 13.01.2010 05:31 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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'

Hallo Meike,

nein, um Gottes Willen, leider kommen wir Menschen ja, ganz generell, nicht ohne Verbote aus - was schlimm genug ist.

Mein Kommentar war vielmehr dem Umstand geschuldet, auch dem Thema Glücksspiel machtlos gegenüber zu stehen.

Allerdings bin ich an und für sich immer erst einmal der Meinung, jeder Mensch sollte tun und lassen können, was er will, sprich: Er soll Glücksspiele betreiben, so viel er will - solange er andere damit nicht in ihrer Freiheit beeinträchtigt.

Allerdings ist es selbstverständlich, dass es auch pathologische Form des Spielens gibt, vor denen man diese Spieler schützen muss. Dafür wäre dann das Gesetz da. Doch wo fängt man da an, wo hört es auf?

Das Ganze wird schnell zu einer philosophischen Diskussion, denn es gibt auch Sexsucht oder Fernsehsucht - dennoch würde nie jemand auf die Idee kommen, Beides zu verbieten, oder? Von Rauchen und Alkohol gar nicht erst zu reden.

Wie gesagt - ein schwieriges Kapitel. Und die nicht existierenden "geraden Linien" der Staatsführung tun ihr Übriges, um den Umgang mit den damit einhergehenden Problemen nicht leichter zu machen.

Gruß,

Claire
14 13.01.2010 13:06 Claire ist offline Beiträge von Claire suchen
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Belgien will Glücksspiellizensierung

Passend zu einem bereits von mir getätigtem Posting in diesem Thread:

Man könnte es fast als Vorsatz für das neue Jahr sehen – Belgien will sein Glücksspielgesetz ändern und in ein Lizenzierungsmodell umformen. Das hat das Repräsentantenhaus bereits Anfang Dezember in einem Gesetzesentwurf vorgeschlagen, der jetzt in die Tat umgesetzt werden soll.

Schon Mitte 2009 sollte das sogenannte "nationalisierte Lizenzierungsmodell" eingeführt werden, dabei gab es Proteste seitens der EU, die diesen Vorschlag abgelehnt hatte. Es würde gegen freies Handelsrecht verstoßen und nicht den EU Richtlinien entsprechen. Trotzdem hat die belgische Regierung ihr Vorhaben durchgepeitscht und es scheint als wenn diese bis zur Frist vom 30. Juli einen überarbeiteten und akzeptablen Plan vorgelegt hätte.

Der belgische Staatssekretär für Betrug, Carl Devlies, will keine halben Sachen deshalb will man eine Kommissionsstelle einrichten, die das Glücksspiel kontrollieren soll. Inspiriert durch das italienische Gesetzesmodell sollen Lizenzierungen genehmigt werden. So hätten denn auch ausländische Anbieter die Möglichkeit ihren Dienst legal und offiziell in Belgien anzubieten. Allerding mit dem Wehrmutstropfen, dass legaler Online Poker ausschließlich für Belgier zugänglich ist, es darf also kein internationales Portal sein. Also doch wieder das "nationalisierte Lizenzierungsmodell". Das würde heißen, dass internationale Unternehmen wohl "Ableger"-Modelle ihres Dienstes für Belgien einrichten müssten. Und dieser würde von den belgischen Behörden streng kontrolliert werden.

Devlies meint gegenüber der flämischen Zeitung "De Morgen": "Derzeit herrscht im Internet ein Dschungel, den wir zu entwirren versuchen. Dieses Gesetz wird streng sein, es wird eine Durchführungsverordnung geben, die auf einen bestimmten Zeitraum festgesetzt ist. Bei einem Übertritt oder Vergehen der Bestimmungen kann die Lizenz jederzeit ausgesetzt oder widerrufen werden." Die "königliche Unterschrift" soll es für den Gesetzesentwurf, laut "De Morgen", bereits geben. Und so erwartet man bereits im laufenden Jahr 2010 die Einführung des Lizenzierungsmodells.

Eine Zwischenlösung also für Belgien, keine offene Legalisierung wie sie von den Poker Fans gefordert ist, sondern eine Beschränkung in ermessbarem Rahmen. Das ist auch das Ziel der Behörden – die Zugänge überschaubar halten. Die belgischen Spieler/innen machen sich zumindest somit nicht mehr strafbar, auch wenn sie nur gegen Landsleute spielen können. Und es wird den Online Poker Unternehmen obliegen ob es ihnen wert ist einen Extra-Dienst (ja, so könnte man es wohl nennen) einrichten bzw. sich eine Niederlassung auszahlt.

Wie immer bei Pressemeldungen dieser Art, ist der Gesetzesentwurf noch nicht ratifiziert, es bleibt also abzuwarten in wie weit sich das alles in der Praxis umsetzen lässt und bewährt.

http://de.pokernews.com/neuigkeiten/2010...ierung-5773.htm

Gruß,

Schadulke
15 16.01.2010 09:33 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
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Online-Poker

Wer hätte das gedacht - einer neuen Studie zufolge sind es vor allem Gymnasiasten, die ihr Taschengeld beim Online-Pokeraufbessern wollen.

Wer sein Taschengeld aufbessern möchte, der mäht heute nicht mehr Nachbars Rasen, sondern zockt im Internet bei Sportwetten oder Pokerspielen. Jeder zehnte Hamburger Schüler im Alter von 14 bis 18 Jahren spielt regelmäßig Glücksspiele, um Geld zu gewinnen. Das ergab eine Studie des Büros für Suchtprävention.

Gesundheitssenator Diet-rich Wersich (CDU) zeigte sich mehr als überrascht. "Immerhin ist Glücksspiel für Minderjährige verboten." Die Politik müsse nun im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes prüfen, wie das verhindert werden könne.

Mädchen interessieren sich erheblich weniger für das Zocken um Geld. Nur 2,7 Prozent von ihnen spielen regelmäßig (mehrmals im Monat) um Geld. Bei den Jungs wetten 17 Prozent. Beliebt ist bei ihnen auch der einarmige Badit oder andere Spielautomaten! Besonders geschätzt werden Glücksspiele bei Schülern von Gymnasien und Berufsschulen. Jugendliche mit ausländischen Wurzeln wetten mehr als doppelt so häufig wie deutschstämmige.

Erstaunlicherweise geben die meisten als Grund an, mit den Wetten Geld verdienen zu wollen. "Diese Jugendlichen überschätzen völlig, wie gering ihr Einfluss auf das Ergebnis der Wetten ist", sagt Studienleiter Theo Baumgärtner. Zwar könne man noch nicht von Spielsucht sprechen, wenn Jugendliche mehrmals pro Monat bei Glücksspielen mitmachen. "Doch wenn schon im Jugendalter angefangen wird, besteht die große Gefahr, dass sich mit der Zeit Abhängigkeiten entwickeln." Das zeige sich schon daran, dass die Jugendlichen viel Geld fürs Glücksspiel ausgeben.

Jungen, die regelmäßig spielen, setzen dafür etwa 54 Euro im Monat ein, Mädchen "nur" 35 Euro. Mit zunehmendem Alter steigen die Einsätze. Sind es bei 14-Jährigen noch im Schnitt 44 Euro, klettert die Summe auf 74 Euro bei 18-Jährigen. Dabei setzen junge Migranten 40 Prozent (70 Euro) ihres Taschengeldes, Deutschstämmige nur 14 Prozent (25 Euro) ein.

Ihre Chancen auf schnellen Reichtum schätzen die Jugendlichen realistisch ein: 84 Prozent der regelmäßigen Spieler gehen davon aus, dass auf Dauer die Verluste höher sind als die Gewinne.

http://www.mopo.de/2010/20100120/hamburg...m_internet.html

Gruß,

Claire
16 20.01.2010 10:35 Claire ist offline Beiträge von Claire suchen
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RE: Online-Poker

Michael Barnier, der zuständige Kommissar für den Binnenmarkt, hat mit den Europaabgeordneten über Möglichkeiten diskutiert, das Glücksspiel im Internet sicherer zu machen. Nähere Infos dazu gibt's auf der Seite vom Eruopäischen Parlament unter

http://www.europarl.europa.eu/news/publi.../default_de.htm

lene
17 19.02.2010 20:09 lene ist offline Beiträge von lene suchen
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RE: Online-Poker

Auf das Grünbuch, dass sowohl die "Interessen der nationalen Aufsichtsbehörden, als auch die Prinzipien des freien Binnenmarktes berücksichtigen soll", bin ich ja mal gespannt. Wie soll denn das bitte aussehen?!

march
18 20.02.2010 07:03 march ist offline Beiträge von march suchen
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RE: Online-Poker

Der BupriS begrüßt die Grünbuch-Idee zumindest, Martin Reeckmann hat sich dazu wie folgt geäußert: "Diese Initiative ist angesichts der Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrages überfällig. Das von den deutschen Bundesländern mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2008 eingeführte totale Internetverbot für Glücksspiele hat sich nicht bewährt. Es hat vor allem eine Verdrängung der Nachfrage in das Ausland bewirkt – und damit dem Verbraucher- und Spielerschutz einen Bärendienst erwiesen. Das gilt auch für die Gewinnabschöpfung, die nun – wenn überhaupt – an den öffentlichen Haushalten vorbei im Ausland erfolgt." Er fordert die Bundesländer weiter auf, für Glücksspielangebote im Internet zum bewährten Online-Angebot konzessionierter privater Spielbanken zurückzufinden. "Totalverbote können eine Regulierung nicht ersetzen. Der Gesetzgeber in Deutschland sollte sich nicht der Realität verschließen, sondern durch zeitgemäße Regelungen Spielerschutz und Geldwäscheprävention auch im Internet ermöglichen."

Ich sehe das ähnlich, denn wohin das ausnahmslose Verbot des Internetglücksspiels geführt hat, haben wir ja gesesen.

http://www.openpr.de/news/400593/Private...uecksspiel.html

Grüße,

Gerd Schadulke
19 23.02.2010 08:30 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
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Italien sperrt ein Online-Casino nach dem anderen, obwohl die Verantwortlichen viel Kritik deswegen über sich ergehen lassen müssen: Arbeitsplatzverluste, Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage im Medienbereich sowie keinerlei positive Effekte auf die Anzahl der Spielsüchtigen sprechen gegen die Vorgehensweise. Außerdem sehen Datenschützer die Gefahr von Missbrauch durch die Überwachungspraxis von IP-Adressen durch die AAMS und einen Verstoß gegen die europäische Datenschutzregelung. Ein Sprecher einer der gesperrten Online Pokerraum Seiten bezeichnete das italienische Gesetz als eine von unsinniger Härte und fast paranoidem Kontrollwahn gezeichnete Aktion.

http://www.gamblingplanet.org/de/nachric...okerraum/280410

schneiderlein
20 29.04.2010 08:34 schneiderlein ist offline Beiträge von schneiderlein suchen
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